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Kleingewerbe, Minijob in Deutschland undstudentische Mitarbeiterin in Österreich

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    Kleingewerbe, Minijob in Deutschland undstudentische Mitarbeiterin in Österreich

    Hallo,
    ich studiere in Österreich und war dort im Jahr 2019 2 Monate als studentische Mitarbeiterin angestellt. Gleichzeitig habe ich in Deutschland ein Kleingewerbe (Fotografie) gemeldet und für ein paar Monate noch einen 450€ Job. Ich hab habe noch nie eine Steuererklärung gemacht und bin mir sehr unsicher, wo ich welche Gewinne eintragen muss. Den 450 € Job muss ich so weit ich weiß überhaupt nicht angeben und für das Kleingewerbe die EÜR und Anlage G ausfüllen oder? Wo trage ich die Gewinne aus dem Angestelltenverhältnis in Österreich ein? Auch in die EÜR? Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Als Arbeitnehmer erzielt man keine Gewinne. Die Einnahmeüberschussrechnung ist dafür absolut nicht geeignet.

    Meiner Meinung nach könnte es noch von Belang sein wo Du gewohnt hast.

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