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Erfahrungen mit Scheinselbstständigkeit & Umsatzsteuer

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  • CineFeX
    antwortet
    Danke Raubritter,
    ich geh jetzt erst mal zum Meetup diesen Montag...
    und werde mir am Wochenende die Mitschnitte anhören.

    Schoenes WE
    Marc

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  • raubritter59
    antwortet
    Zitat von CineFeX Beitrag anzeigen

    "Scheinselbstständigkeit" ist speziell...
    Aktuell kann man rückwirkend bis zum 01.01.2016 klagen...
    Sollte man aber dem Auftraggeber (jetzt Arbeitgeber) Vorsatz nachweisen können, gelten 30 Jahre.
    Vorsatz liegt bei aktueller Gesetzeslage schon vor, wenn der Auftraggeber innerhalb von den ersten 30 Arbeitstagen nicht selbst eine Überprüfung bei der Clearingstelle, Berlin, mit V0027 und C0031 eingeleitet hat.

    Leider wissen das viel zu wenige Selbstständige und viel zu wenige Auftraggeber.

    Für die Auftraggeber kann es die Insolvenz bedeuten, bzw. die Überlegung statt Freelancer nur noch AN zu engagieren...

    Für den Auftragnehmer kann es 1-2 Jahre Zeit und Rechtsanwaltskosten (vor dem Arbeitsgericht, wegen Urlaubsgeld, Feiertage, richtige Lohnzettel, etc.) bedeuten. Und Geld.
    Bei mir über 400€ für die Krankenkasse pro Monat, die ich jetzt zurückerstattet bekomme.
    Ein 13. Monatsgehalt (ca.) für die unbezahlten Urlaubstage und unbezahlten Feiertage.
    Bezahlung nachgewiesener Kranktage.
    Ungekündigte Arbeitsverhältnisse, die aktuell dann immer noch bezahlt werden müssen, bis der Arbeitgeber kündigt...
    Womögliches Arbeitslosengeld, wenn man plötzlich durch 24 Monate Arbeitnehmer-Arbeitgeber Nachweis ALG I berechtigt war/ ist und danach arbeitslos gemeldet war und damit auch ALG I bekommt...
    Und die Berechnung des eigentlichen Nettolohns.
    Nicht zu vergessen Rente für x Jahre...

    Sehr interessantes Thema.
    In Deutschland wird die Scheinselbstständigkeit schneller erreicht, als woanders.
    Es geht deswegen, v.a. bei SCRUM Trainern, die Angst um das deutsche Unternehmen nur noch Trainer aus dem Ausland engagieren um nicht Gefahr zu laufen...
    SCRUM, ist wohl wegen der Beliebtheit aktuell, deswegen so im Fokus...
    Ich kann Ihnen nur wärmstens einmal den Kontakt mit dem vgsd empfehlen. Auf der Website einfach mal das Wort Scheinselbstständigkeit unter suche eingeben. oder über fb Kontakt aufnehmen. Hier möchte ich keine Namen nennen, weil alles sehr anonym abläuft. Persönliche Nachrichten sind hier auch nicht möglich. Schade. Ja ich bin mitglied beim vgsd und mit mir viele it´ler, die von den Großen Unternehmen nun nicht mehr beauftragt werden, eben dieser Problematik Statusfeststellung. Man muss selbst kein Mitglied sein. aber ich denke, es wird Ihnen auch ohne Migliedschaft geholfen, wenn Sie es zulassen. vg raubritter59

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  • CineFeX
    antwortet
    Hallo Cine fex, Sie werfen aber schnell die Flinte ins Korn
    Sorry aber Elster.de war nicht die erste Wahl was die Thematik angeht.
    Ich wollte nur eine weitere Meinung hören.
    Das hat nichts mit aufgeben zu tun.
    Ich bin auch mit dem FA im Gespräch und soll jetzt Erlöskonten für die jeweiligen Jahre erstellen.
    Dann erfolgt bei "okay" auch die Rücküberweisung.

    Verjährungsfrist 30 Jahre. das kann nur ein Schreibfehler sein sicherlich meinten sie 3 Jahre
    "Scheinselbstständigkeit" ist speziell...
    Aktuell kann man rückwirkend bis zum 01.01.2016 klagen...
    Sollte man aber dem Auftraggeber (jetzt Arbeitgeber) Vorsatz nachweisen können, gelten 30 Jahre.
    Vorsatz liegt bei aktueller Gesetzeslage schon vor, wenn der Auftraggeber innerhalb von den ersten 30 Arbeitstagen nicht selbst eine Überprüfung bei der Clearingstelle, Berlin, mit V0027 und C0031 eingeleitet hat.

    Leider wissen das viel zu wenige Selbstständige und viel zu wenige Auftraggeber.

    Für die Auftraggeber kann es die Insolvenz bedeuten, bzw. die Überlegung statt Freelancer nur noch AN zu engagieren...

    Für den Auftragnehmer kann es 1-2 Jahre Zeit und Rechtsanwaltskosten (vor dem Arbeitsgericht, wegen Urlaubsgeld, Feiertage, richtige Lohnzettel, etc.) bedeuten. Und Geld.
    Bei mir über 400€ für die Krankenkasse pro Monat, die ich jetzt zurückerstattet bekomme.
    Ein 13. Monatsgehalt (ca.) für die unbezahlten Urlaubstage und unbezahlten Feiertage.
    Bezahlung nachgewiesener Kranktage.
    Ungekündigte Arbeitsverhältnisse, die aktuell dann immer noch bezahlt werden müssen, bis der Arbeitgeber kündigt...
    Womögliches Arbeitslosengeld, wenn man plötzlich durch 24 Monate Arbeitnehmer-Arbeitgeber Nachweis ALG I berechtigt war/ ist und danach arbeitslos gemeldet war und damit auch ALG I bekommt...
    Und die Berechnung des eigentlichen Nettolohns.
    Nicht zu vergessen Rente für x Jahre...

    Sehr interessantes Thema.
    In Deutschland wird die Scheinselbstständigkeit schneller erreicht, als woanders.
    Es geht deswegen, v.a. bei SCRUM Trainern, die Angst um das deutsche Unternehmen nur noch Trainer aus dem Ausland engagieren um nicht Gefahr zu laufen...
    SCRUM, ist wohl wegen der Beliebtheit aktuell, deswegen so im Fokus...

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  • raubritter59
    antwortet
    Hallo Cine fex, Sie werfen aber schnell die Flinte ins Korn, setzen Sie sich doch zu dem Thema Scheinselbstständigkeit mit dem Verband der Gründer und Selbstständigen VGSD in Verbindung, www.vgsd.de. Da hat man ein offenes Ohr zu dem Thema und kann ihnen fachleute sicherlich vermitteln.
    Nicht ganz verstanden habe ich die Thematik mit der Verjährungsfrist 30 Jahre. das kann nur ein Schreibfehler sein sicherlich meinten sie 3 Jahre.
    und ja auch Arbeitnehmer brauchen Steuerberater, aber wenn Sie doch einigermassen lange selbstständig sind/waren, warum gehen sie gegen den Bescheid nicht vor. Zur Zeit kämpfen viele Solo-Selbstständige mit dieser Thematik.

    VG raubritter59

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  • Charlie24
    antwortet
    Ja, ich kann auch keine PN schicken, scheint hier im Forum irgendwie nicht möglich zu sein. Schade.
    Die Funktion wurde vor einigen Monaten wegen des Missbrauchs durch Spammer allgemein deaktiviert. Moderatoren könnten sie noch nutzen,

    das bringt aber nichts, wenn der Empfänger dann nicht antworten kann.

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  • LisaD
    antwortet
    Ja, ich kann auch keine PN schicken, scheint hier im Forum irgendwie nicht möglich zu sein. Schade.

    Gruß
    Lisa

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  • CineFeX
    antwortet
    Keine Ahnung warum aber ich kann dir keine PN schicken
    telefonnummer und Email...

    Interessehalber: Wenn Du die USt-Erstattung für die erklärten Jahre erhältst, muss die dann an den ehemaligen Auftraggeber erstattet werden? Denn der wird ja wohl die Vorsteuer gezogen haben und hat die Erstattung dafür erhalten. Wie wird das "aufgedröselt"/repariert?
    Hast Du jetzt tatsächlich ein "Arbeitsverhältnis"?
    Wie ist die Scheinselbständigkeit "herausgekommen"?
    Was ist mit Gewerbesteuer?

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  • JamesBondoo7
    antwortet
    Wie FIGUL schon andeutet: Ob man einen Steuerberater braucht oder nicht, hängt nicht zwingend damit zusammen, ob man Unternehmer oder Arbeitnehmer ist. Wie du gerade selbst merkst.

    Dieses Forum ist für Hilfen im Umgang mit der elektronischen Steuererklärung. Ob und wer da evtl "Mist" gebaut hat, spielt keine Rolle. Du hast in deinen ersten beiden Postings praktisch nur steuerrechtlich gefragt. Man kann und darf dir hier aber nur bei Fragen zur Eintragung bei der elektronischen Steuererklärung helfen, was ich gerne mache. Zu deiner Frage:

    Du kannst bei elster.de die USt-Erklärung für alle Jahre ab 2013 machen. USt-Voranmeldung geht ab 2016. Vorausgesetzt du hast dir ein entsprechendes Zertifikat geholt, welches du zur Einwahl auf elster.de benötigst (Registrierung unter elster.de mit Steuernummer / Steueridentifikationsnummer möglich).

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  • LisaD
    antwortet
    Zitat von CineFeX Beitrag anzeigen
    Fragen wir doch genauer wie mache ich die Umsatzsteueranmeldung die länger zurück liegt?
    Geht das über Elster? Kann das FA das freischalten?
    Es geht um Jahre wie 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010 etc.
    Mein Elster (also das Web-Portal) kann laut dieser Seite: Mein Elster - Formulare und Leistungen - Umsatzsteuer offenbar die Umsatzsteuererklärungen 2013 bis 2020 (einfach den Dropdown-Pfeil "aufklappen").

    Elster-Formular (also die noch verfügbare kostenlose Software zur lokalen Installation) kann meines Erachtens die USt-Erklärungen 2009 bis 2019.

    Umsatzsteuervoranmeldungen dürften obsolet sein, ich denke, Du brauchst nur je eine USt-Erklärung pro Jahr abzugeben.
    Im 1. Beitrag nanntest Du 2018 bis 2020. Jetzt sind es 2010 bis 2016. Was mit Jahren vor 2009 ist, würde ich das Finanzamt fragen.

    Interessehalber: Wenn Du die USt-Erstattung für die erklärten Jahre erhältst, muss die dann an den ehemaligen Auftraggeber erstattet werden? Denn der wird ja wohl die Vorsteuer gezogen haben und hat die Erstattung dafür erhalten. Wie wird das "aufgedröselt"/repariert?
    Hast Du jetzt tatsächlich ein "Arbeitsverhältnis"?
    Wie ist die Scheinselbständigkeit "herausgekommen"?
    Was ist mit Gewerbesteuer?

    Interessiert mich wirklich sehr das Thema.

    Gruß
    Lisa

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    Auch Arbeitnehmer brauvchen teilweise einen Steuerberater.
    Das ist nicht an Arbeitgeber gebunden

    Gruß FIGUL

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  • CineFeX
    antwortet
    Art Deckmantel für deine steuer(straf)rechtlichen Fragen.
    Also es geht nicht darum dass ich Unrecht begangen habe, sondern mein Auftraggeber (jetzt Arbeitgeber). Das soll ja auch gar nicht das Thema sein.

    Fragen wir doch genauer wie mache ich die Umsatzsteueranmeldung die länger zurück liegt?
    Geht das über Elster? Kann das FA das freischalten?
    Es geht um Jahre wie 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010 etc.

    Und nein ich habe keinen Steuerberater. Warum auch ich bin ja Arbeitnehmer.

    Danke im Voraus

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  • JamesBondoo7
    antwortet
    Das ist eine steuerrechtliche Frage. Das wird dir hier niemand beantworten. Wende dich an deinen Steuerberater!
    Du schreibst ja selbst "in diesem speziellen Fall". Und dann schreibst du was von "Vorsatz" und "Verjährung". Das hat nichts mit der elektronischen Abgabe der Steuererklärung zu tun! Du verwendest Elster da eher als eine Art Deckmantel für deine steuer(straf)rechtlichen Fragen.

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  • CineFeX
    antwortet
    Wo ist jetzt der genaue Bezug zu Elster?
    1. Steuer
    2. Wie habt ihr die Berechnung gemacht?
    3. Wie lange hat in diesem speziellen Fall die Gutschriftbearbeitung gedauert?
    Ich hab Kollegen, die haben für den Auftraggeber(jetzt Arbeitgeber) 10 Jahre gearbeitet und wegen Vorsatz liegt die Verjährung bei 30 Jahren...

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Wo ist jetzt der genaue Bezug zu Elster?

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  • CineFeX
    hat ein Thema erstellt Erfahrungen mit Scheinselbstständigkeit & Umsatzsteuer.

    Erfahrungen mit Scheinselbstständigkeit & Umsatzsteuer

    - Positivem Bescheid der Clearingstelle DRV Bund? Arbeitgeber (jetzt, davor Auftraggeber) will die Umsatzsteuer zurück.

    Hallo,
    ein positiver Bescheid der Clearingstelle hat ergeben, dass ich versicherungspflichtig war. Es geht um den Zeitraum 2018 bis 2020.
    Insgesamt 25 Monate und von mir fälschlicherweise ca. 20.000€ in Rechnung gestellter Umsatzsteuer.

    Eine erste Email vom Finanzamt hat ergeben, dass ich die Umsatzsteuervoranmeldungen für den Zeitraum korrigieren muss/ darf.

    Eine weitere Email ergab für einen der korrigierten Zeiträume, dass dies in Frage gestellt wird. Laut Email:
    "im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung bitte ich Sie um nähere Erläuterungen zu diesem Vorgang, insbes. um welchen Umsatz, um welchen Zeitraum, und ggf. wie er bisher versteuert wurde. Belege sind als pdf beizufügen."

    Ich habe dann auf die andere Mail verwiesen und die entsprechenden pdf Anhänge.

    Das FA hat mir weiter erklärt, dass ich einen entsprechend geänderten Bescheid bekomme, aus dem sich auch die Zinsfestsetzung ergibt.

    Von der Logik würde ich meinen, dass ich innerhalb von 4 Wochen das Geld zurücküberwiesen bekommen müsste.

    Oder?

    Danke im Voraus

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