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Steuerrückzahlung nach Wechsel der Steuerklassen

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    Steuerrückzahlung nach Wechsel der Steuerklassen

    Hallo,

    ich habe gestern festgestellt, dass man beim Bezug von Elterngeld in die Steuerklassen 3 und 5 wechseln sollte. Das Elterngeld bleibt dann gleich hoch aber mein Ehemann hätte dann deutlich mehr Nettogehalt. Im Oktober wird meine Tochter 1 und wir werden für den letzen Monat des Bezugs von Elterngeld die Steuerklassen von 4/4 in 3 und 5 wechseln.

    Meine Frage lautet: wir waren aus Versehen in der falschen Steuerklasse und hatten dadurch erhebliche Steuernachteile (ca 400 Euro im Monat). Wird das bei der gemeinsamen Veranlagung berücksichtigt und und kann es dann zur Steuernachzahlung kommen ?
    Ich habe nur gelesen, dass man die Steuerklassen rückwirkend nicht ändern kann.

    Ich wäre wirklich für jede Hilfestellung dankbar!!
    Viele Grüße

    #2
    Wird das bei der gemeinsamen Veranlagung berücksichtigt und und kann es dann zur Steuernachzahlung kommen ?
    Ja, es wird berücksichtigt. Bei Steuerklasse 3 / 5 kommt es häufig zu Nachzahlungen. Auch der Bezug von Elterngeld kann wegen des Progressionsvorbehalts

    zu Nachzahlungen führen. Da aber sowieso Erklärungspflicht besteht, lässt sich das nicht vermeiden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für deine schnelle Rückmeldung! Aber meinst du mit Nachzahlung auch eine Steuerrückerstattung an uns, da wir ja bislang in der ungünstigeren Steuerklasse waren?

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        #4
        Aber meinst du mit Nachzahlung auch eine Steuerrückerstattung an uns, da wir ja bislang in der ungünstigeren Steuerklasse waren?
        Mit Nachzahlung ist immer eine Zahlung an das Finanzamt gemeint. Der Steuerklassenwechsel führt nur zu einem höheren monatlichen Netto, auf

        die Höhe der jährlichen Einkommensteuer wirkt sich der Steuerklassenwechsel nicht aus. Da in Steuerklasse 3 weniger Lohnsteuer einbehalten wird,

        ist bei der Kombination 3 / 5 bei gleichzeitigem Elterngeldbezug eine Nachzahlung wahrscheinlicher als bei der Kombination 4 / 4. Das heißt nicht, dass es

        tatsächlich zu einer Nachzahlung für 2020 kommen muss, es spielen ja auch andere Themen, wie die Höhe der Werbungskosten eine wichtige Rolle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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