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    Ferienwohnung richtig erfassen

    Hallo,
    neben der Vermietung einer FW ohne private Nutzung wird noch ein Kleingewerbe betrieben. In beiden Fällen wird die Grenze der Einnahmen für Kleinunternehmer nicht überschritten. Die Erfassung der Angaben für das Kleingewerbe ist soweit klar. (Anlager G, Umsatzsteuererklärung usw.) Fragen treten auf zur richtigen Erfassung der Angaben zur FW. Die Einkünfte aus der Vermietung werden in der Anlage V nachgewiesen. Wird bei der kurzfristigen Vermietung die Möglichkeit der 7-prozentigen Umsatzsteuer genutzt, wie und wo erfasst man die Umsatzsteuer. Die Angabe der Einkünfte ist Netto oder Brutto? Welche Meldungen/ Informationen muss das Finanzamt in welchen Fristen erhalten? Richtig ist, dass diese Umsatzsteuer getrennt von der des Kleingewerbes erfasst und abgerechnet werden muss?
    Danke!

    #2
    Wem gehört das Gewerbe, wem die Ferienwohnung? Jeweils dem gleichen, dann ist eine Umsatzsteuererklärung zu erstellen, verschiedene Inhaber heißt einzelne Umsatzsteuererklärungen unter den jeweils dafür zugeteilten Steuernummern.

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      #3
      Der Begriff "Kleingewerbe bzw. Kleinunternhmer" stammt aus der Umsatzsteuer. Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung (aktuell maximal 20.000 € Jahresumsatz) ist keine Umsatzsteuer in den Rechnungen auszuweisen und kein Vorsteuerabzug möglich.
      Ob das Gewerbe und die FW zu einem Unternhmene gehören - siehe nachfrage von L.E.FANT. Sofern nur ein Unternhemen vorliegt, sind die Umsätze aus beiden Bereichen für die Umsatzsteuer zusammenzufassen.

      Auf Grundlage deiner Frage, würde ich den Besuch beim Steuerberater empfehlen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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