Für euch sind es jedenfalls keine Reisekosten, meiner Meinung nach sind das Kosten für Bezogene Fremdleistungen genauso wie die Gagen.
Die gebuchten Künstler sind ja auch keine Angestellten von euch.
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Keine Ankündigung bisher.
Flug- und Hotelkosten für gebuchten Künstler - Betriebsausgabe EÜR
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Ja genau. Bei uns ist es üblich, dass die Veranstalter die Reisekosten und Übernachtungen übernehmen und buchen. Daher muss ich diesen Aufwand auch in meiner EÜR aufnehmen. Jedoch weiß ich nicht, wie ich diese klassifizieren soll.
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Habe ich das richtig kapiert? Ihr ersetzt dem gebuchten Künstler Reise- und Übernachtungskosten?
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Der Künstler kann seine Kosten in seine eigene EÜR eintragen. In Eure EÜR gehören nur Eure Kosten.
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Silvatschko hat ein Thema erstellt Flug- und Hotelkosten für gebuchten Künstler - Betriebsausgabe EÜR.Flug- und Hotelkosten für gebuchten Künstler - Betriebsausgabe EÜR
Hallo zusammen,
ich veranstalte regelmäßig im Kollektiv als GbR (Kleinunternehmer*Innen) Veranstaltungen/Konzerte. Gerade sitze ich an unserer ersten EÜR.
Welche Art der Betriebsausgabe gelten für:- Flug/Zug/Buskosten des gebuchten Künstlers
- Hotelkosten des gebuchten Künstlers
- Künstlergage
Silvatschko
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