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  • Regina101
    antwortet
    Ich kann dich verstehen, dass es dich ärgert. Der Arbeitgeber ist aber nich dazu verpflichtet. Und da du schon 20ct pro km erhalten hast, würde ich mir nicht mehr viel von der Steuer versprechen

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  • Charlie24
    antwortet
    Oder zahlt er nur, weil die Kollegen mitgenommen wurden?
    Der Sachverhalt wurde im ersten Beitrag mitgeteilt:

    Über die Reisekostenstelle habe ich 0,20 cent (richtig: 20 Cent) pro Kilometer vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Auf meine Frage hin ,
    ob ich für die Mitnahme der Kollegen noch etwas bekomme wurde das verneint.

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  • Febedie
    antwortet
    Der Dienstherr zahlt sehr warscheinlich unabhängig von der Mitnahme weiterer Kollegen im eigenen PKW die 20 Cent für die Dienstfahrt pro Kilometer.
    Oder zahlt er nur, weil die Kollegen mitgenommen wurden?

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  • Picard777
    antwortet
    Wieso ? Dein Dienstherr zahlt Dir doch was dafür extra. Und da wir "leider" keinen Steuersatz von 100 % haben, ist das doch besser, auch wenn das die Werbungskosten kürzt.

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  • Rocher
    antwortet
    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Ich habe "beziffern" gesagt. Die 0,30 € sind eine Pauschale, die Du ansetzt, wenn Du die tatsächlichen Kosten nicht ermitteln willst oder kannst. Du kannst gerne hergehen und Deine jährlichen Autokosten insgesamt ausrechnen und die dann auf die Dienstreise-km umrechnen und die dann statt 0,30 € ansetzen. Um bei Deinem Begehr mit den Mitfahrern und Gepäck zu bleiben würde das natürlich zusätzlich bedeuten, dass Du für jeden Fahr-Kilometer des Jahres 2019 das zugehörige tatsächliche Zuladegewicht notieren müsstest, damit Du dann konkret sagen kannst, dass bei Deiner Dienstreise auf die Hinfahrtkilometer 0,335 € entfallen (der Kollege hatte vorher gefrühstückt und eine Wochenration Baumkuchen dabei) und bei der Rückfahrt 0,334 € (Ihr habt vor der Rückreise nicht mehr gegessen und die Baumkuchen waren weg) :-)
    Vielen Dank für Deine Antwort. Natürlich kann ich das nicht beziffern. Ist auch zu kompliziert. Ich hätte es nur fair gefunden wenn man die Mitnahme honoriert hätte. Aber ok nächstes Mal nehme ich keinen mehr mit.

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  • Rocher
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Ich glaub ich hab's jetzt endlich verstanden



    Wahrscheinlich das 100fache, also 0,2 Euro, oder?

    Ne, hab jetzt wieder weitergelesen, aber das Rechenbeispiel versteh ich doch nicht. Insbesondere



    Natürlich meinte ich 0,20 Euro . Hab mich wahrscheinlich etwas umständlich ausgedrückt. Davon abgesehen haben es andere hier anscheinend schon verstanden.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Ich glaub ich hab's jetzt endlich verstanden

    Zitat von Rocher Beitrag anzeigen
    Über die Reisekostenstelle habe ich 0,20 cent pro Kilometer vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen
    Wahrscheinlich das 100fache, also 0,2 Euro, oder?

    Ne, hab jetzt wieder weitergelesen, aber das Rechenbeispiel versteh ich doch nicht. Insbesondere

    Zitat von Rocher Beitrag anzeigen
    16 cent pro Kilometer ... die ich schon steuerfrei bekommen habe

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  • Picard777
    antwortet
    Ich habe "beziffern" gesagt. Die 0,30 € sind eine Pauschale, die Du ansetzt, wenn Du die tatsächlichen Kosten nicht ermitteln willst oder kannst. Du kannst gerne hergehen und Deine jährlichen Autokosten insgesamt ausrechnen und die dann auf die Dienstreise-km umrechnen und die dann statt 0,30 € ansetzen. Um bei Deinem Begehr mit den Mitfahrern und Gepäck zu bleiben würde das natürlich zusätzlich bedeuten, dass Du für jeden Fahr-Kilometer des Jahres 2019 das zugehörige tatsächliche Zuladegewicht notieren müsstest, damit Du dann konkret sagen kannst, dass bei Deiner Dienstreise auf die Hinfahrtkilometer 0,335 € entfallen (der Kollege hatte vorher gefrühstückt und eine Wochenration Baumkuchen dabei) und bei der Rückfahrt 0,334 € (Ihr habt vor der Rückreise nicht mehr gegessen und die Baumkuchen waren weg) :-)

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  • Rocher
    antwortet
    Wenn statt einer, vier Personen im Auto sitzen + Gepäck fange ich mal mit dem Spritverbrauch an nur so.......

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  • Picard777
    antwortet
    Wieso auch: Hast Du dadurch höhere Kosten, die Du beziffern könntest ?

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  • Rocher
    antwortet
    Na toll jetzt kann ich die Mitnahme der Kollegen noch nicht einmal als Werbungskosten ansetzen. Trotzdem Danke für die Antwort.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Du kannst für die von dir gefahrnene Kilometer 0,30 € als Reisekosten erklären. Die erhaltenen Erstattung von 0,20 € je Kilometer musst ebenfalls angegeben, so dass dir letztlich 0,10 € je KM als Werbungskosten verbleiben.

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  • Rocher
    hat ein Thema erstellt Mitnahmepauschale.

    Mitnahmepauschale

    Hallo ich habe mehrere Kollegen auf Dienstreise im eigenen PKW mitgenommen. Über die Reisekostenstelle habe ich 0,20 cent pro Kilometer vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Auf meine Frage hin , ob ich für die Mitnahme der Kollegen noch etwas bekomme wurde das verneint. Die Regelung , dass man 0,2 cent pro Kilometer pro mitgenommenen Kollegen bekommt ist seit 01.01.2014 gestrichen worden. Das stimmt auch soweit. Da ich jetzt meine Steuererklärung mache stellt sich mir die Frage, ob ich die 0,2 cent zusätzlich noch als Werbungskosten geltend machen kann. Also nochmals 16 cent pro Kilometer ( 36 cent für Mitnahme von drei Kollegen - 20 cent ) die ich schon steuerfrei bekommen habe. Würde das gehen oder ist der Ansatz der Mitnahmepauschale für die Kollegen als Werbungskosten nicht mehr möglich, da es ja die Mitnahmepauschale gesetzlich nicht mehr gibt.
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