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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    wobei sich meiner Meinung das FA noch um 2 Monate verrechnet hat.
    Leider ist der Bekannte 10 Tage nach Erhalt des Bescheids verstorben.
    Ob und wie Erben den Fall weiter verfolgen, weiss ich nicht

    Gruß FIGUL

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  • Laie123
    antwortet
    Danke FIGUL, genau das wollte ich hören und genau da habe ich befürchtet.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    Bekannter hatte 2017 NV-Antrag gestellt und bekommen.(REntner)
    2019 waren die Zinserträge zu hoch. NV zurückgezogen Erklärung abgegeben.
    Er wurde aufgefordert für 2018 auch eine Erklärung abzugeben.
    Die Erklärung wurde im März 2020 abgegeben.
    225.- € Verspätungszuschlag wuden feszgesetzt bei einer Steuerschuld von 48.-

    Gruß FIGUL
    Zuletzt geändert von FIGUL; 04.10.2020, 06:37.

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  • Laie123
    antwortet
    Hallo Charlie24, es geht um die Neuregelung von Verspätungszuschlag. Es sollen 25 € pro Monat angesetzt werden. Rentner sollen eventl. geschont werden. Der Haufe Verlag schreibt von einem Rentnererlass. Im AO § steht: wenn der Rentner davon ausging, dass er keine Erklärung abgeben muss. .Warum ging er davon aus, weil er sich nicht drum gekümmert hat, oder weil er vor Jahren eine NV Bescheinigung beantragt hat. Ist ja alles wieder so wachsweich geschrieben. .Was nun ? Sind Rentnern befreit oder nicht. ?

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  • Charlie24
    antwortet
    Es sieht ja dann so aus, als wenn die mit Absicht nicht abgegeben wurde. Das ist so definitiv nicht, aber wie soll ich das im Zweifel nachweisen.
    Es kommt ja nicht so selten vor, dass die Steuererklärungspflicht bei Rentenbezug falsch eingeschätzt wird. da würde ich mir jetzt nicht den Kopf

    zerbrechen. Abwarten für die Jahre ab 2016 löst das Problem meiner Meinung nach jedenfalls nicht.

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  • fragenderausberlin
    antwortet
    Wir haben es durchgerechnet, es kommt zu einer Nachzahlung.

    Die Aufforderung erging auf Grund einer Rentenbezugsmitteilung ans Finanzamt.

    Säumniszuschläge sind hoch, wenn ich jetzt aber alle abgebe, dann können die mir Vorsatz unterstellen. Es sieht ja dann so aus, als wenn die mit Absicht nicht abgegeben wurde. Das ist so definitiv nicht, aber wie soll ich das im Zweifel nachweisen.

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich habe mit einem Steuerberater gesprochen, der meinte diese machen und dann erstmal abwarten.
    Kein guter Ratschlag! Für die Jahre 2015 bis 2018 sind normalerweise mindestens Nachzahlungszinsen zu entrichten, Verspätungszuschläge

    können zusätzlich festgesetzt werden ! Die Höhe dieser Zinsen ist zwar inzwischen umstritten, aber nominell sind das 0,5% monatlich, also 6% jährlich!

    Dass es zu keinen Nachzahlungen kommt, ist bei den genannten Rentenbeträgen sehr unwahrscheinlich, auch wenn der steuerfreie Rentenanteil bei einem

    Rentenbeginn 2009 höher ausfällt. Da kann über die Jahre einiges an Steuern und Nachzahlungszinsen zusammenkommen. Abwarten macht es nicht billiger!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 03.10.2020, 12:27. Grund: Grammatikfehler

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  • fragenderausberlin
    antwortet
    2015 haben wir jetzt bekommen.

    Ich gehe davon aus, das dann ein Jahr später 2014, 2016 - 2019 gefordert wird.

    Ich habe mit einem Steuerberater gesprochen, der meinte diese machen und dann erstmal abwarten.

    Wir wussten tatsächlich nicht, das wir zur Abgabe verpflichtet sind. Das ist jetzt schlecht, aber leider nicht zu ändern


    Zuletzt geändert von fragenderausberlin; 03.10.2020, 11:45.

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  • Charlie24
    antwortet
    Dann kommt im nächsten Jahr sicher eine Aufforderung für mehrere Jahre.
    Darauf zu warten, könnte ein recht teures Vergnügen werden ! Für welches Jahr erfolgte denn jetzt die Aufforderung?

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  • fragenderausberlin
    antwortet
    Ganz lieben Dank, ich hoffe das mit dem Zugang geht relativ flott

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von fragenderausberlin Beitrag anzeigen
    Dankeschön für die Aufklärung. Dann kommt im nächsten Jahr sicher eine Aufforderung für mehrere Jahre.

    Viel zum absetzen haben wir nicht. Wir haben jetzt den Zugang zu Elster Online beantragt, ist das zu empfehlen, oder doch besser Steuerberater?

    Wie gesagt, abzusetzen ist nicht viel, Schulgeld und Kfz Haftpflicht plus Pauschalen
    Hallo,

    Was willst du mit einem Steuerberater, wenn es nur mehr oder weniger eine Standarderklärung ist.
    du kannst doch auch KV, PV, u.s.w. absetzen.
    Schau dir mal das Ganze genau an. (wenn dein Zugang da ist)

    Gruß FIGUL

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  • fragenderausberlin
    antwortet
    Dankeschön für die Aufklärung. Dann kommt im nächsten Jahr sicher eine Aufforderung für mehrere Jahre.

    Viel zum absetzen haben wir nicht. Wir haben jetzt den Zugang zu Elster Online beantragt, ist das zu empfehlen, oder doch besser Steuerberater?

    Wie gesagt, abzusetzen ist nicht viel, Schulgeld und Kfz Haftpflicht plus Pauschalen

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  • multi
    antwortet
    Zitat von fragenderausberlin Beitrag anzeigen
    Verpflichtet? Ist ja dann unter 410€
    410 im Jahr!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Ich verstehe Deine Rechnung wahrscheinlich einfach nicht. 58 % von 7130 sind unter 410?

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  • fragenderausberlin
    antwortet
    Danke !!!

    Die Rente hat bereits 2009 begonnen. 7130€ im Jahr, hatte oben aufgerundet.

    Wir haben eine Aufforderung zur Abgabe bekommen,
    erstmalig, wegen Rentenbezugsmitteilung.

    Bei 58 % wären es ca. 345€ die versteuert werden müssen.

    Verpflichtet? Ist ja dann unter 410€
    Zuletzt geändert von fragenderausberlin; 02.10.2020, 22:52.

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