Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erinnerungsschreiben Finanzamt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • holzgoe
    antwortet
    AW: Erinnerungsschreiben Finanzamt

    Hallo Theofill,

    das kann das Anwenderforum nicht beantworten -> das musst du schon dein Finanzamt bzw. deinen zuständigen Sachbearbeiter fragen ->es gibt ja viele theoretische Möglichkeiten dafür.

    Tschüß

    Einen Kommentar schreiben:


  • Theofill
    antwortet
    AW: Erinnerungsschreiben Finanzamt

    Könnte sein, denke ich aber nicht. Letztes Jahr konnte man hier auch schon bis 31.07 abgeben. Habe auch Ende Juli abgegeben und alles war gut. Kam keine Erinnerung und alles konnte zugeordnet werden.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Erinnerungsschreiben Finanzamt

    Ok, die Servicestelle des Finanzamts konnte Dir das nicht sagen. Also fragst Du uns.

    Vielleicht hast Du ja schon seit Jahren eine eigene Steuernummer für die EÜR. Nur war die letzten Jahre nicht kurz nachdem Du die Erklärung gesendet hast gleich ein Mahnlauf, so dass die Erklärung durch das Finanzamt zugeordnet werden konnte, bevor Du aktiv wurdest.

    Wissen können wir das hier nicht!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Erinnerungsschreiben Finanzamt

    Zitat von Theofill Beitrag anzeigen
    Eine Frage habe ich dennoch, wieso bekomme ich überhaupt eine neue Steuernummer. In meinen Verhältnissen hat sich nichts geändert.
    Diese Frage kann ohne Spekulationen an und für sich nur der Bearbeiter im Finanzamt zutreffend beantworten.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Theofill
    antwortet
    AW: Erinnerungsschreiben Finanzamt

    Eine Frage habe ich dennoch, wieso bekomme ich überhaupt eine neue Steuernummer. In meinen Verhältnissen hat sich nichts geändert. Ich bin Kleinunternehmer ( mit Kleinunternehmerregelung ) schon seit 30 Jahren. Mein Wohnsitz hat sich auch nicht geändert. Hab nicht neu geheiratet.

    Einen Kommentar schreiben:


  • holzgoe
    antwortet
    AW: Erinnerungsschreiben Finanzamt

    Zitat von Theofill Beitrag anzeigen
    Man müsste mich sowieso nochmal anschreiben und mir die neue Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit angeben. .
    Hallo Theofill,

    nun die neue Steuernummer kennst du doch mittlerweile, denn du hast doch die Aufforderung bekommen unter der Steuernummer soundso einzureichen.
    Anscheinend ist das Mitteilungsschreiben irgendwo hängengeblieben.

    Tschüß

    Einen Kommentar schreiben:


  • Theofill
    antwortet
    AW: Erinnerungsschreiben Finanzamt

    Austesten möchte ich da nichts, denn nächstes Mal liegt dann ein Brief mit Zwangsgeldandrohung im Briefkasten. Es wäre halt schön, wenn man eine Bestätigung bekäme oder zumindest mal jemand telefonisch zurückruft und sagt es ist alles ok. Ich werde jetzt mal eine Woche abwarten und sollte nichts kommen werde ich beim Service nochmal anrufen und nachfragen ob alles seinen Weg gegangen ist . Man müsste mich sowieso nochmal anschreiben und mir die neue Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit angeben. Denn bisher weiß ich nur Vermutungen. Ansonsten haben wir nächstes Jahr wieder dasselbe Theater.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    AW: Erinnerungsschreiben Finanzamt

    In Hessen gibt es telefonische Serviceeinheiten, weswegen auf den Bescheiden grundsätzlich auch nur deren Telefonnummer steht. Wenn der Bearbeiter von der Erklärung abweicht, ist er zwar gehalten seine Durchwahlnummer auf dem Bescheid ausgeben zu lassen, was aber natürlich auch mal durchrutscht (Stichwort zusätzlicher Arbeitsschritt und Abweichung vom Mainstream).

    Einen Kommentar schreiben:


  • holzgoe
    antwortet
    AW: Erinnerungsschreiben Finanzamt

    Zitat von Theofill Beitrag anzeigen
    ......Weiterhin wolle man an die zuständigen Kollegen schriftlich eine Mitteilung über den Sachverhalt weiterleiten. Reicht das aus oder wäre es besser nach einer Woche nochmal telefonisch nachzufragen ob die Sache damit erledigt ist. ......
    Hallo Theofill,

    eigentlich sollte das ausreichen, wenn innerhalb eines Amtes der Sachverhalt schriftlich nachgereicht wird.
    Du kannst es ja mal testen, ob die Sache sich jetzt erledigt hat.

    Tschüß

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Erinnerungsschreiben Finanzamt

    Da ich keine Durchwahlnummer zu meinen Sachbearbearbeiter habe ...
    Ich weiß ja nicht, wie das in Hessen ist, aber hier in Bayern steht die Durchwahlnummer nicht nur auf jedem Steuerbescheid, man findet sie auch auf der Internetseite des jeweiligen Finanzamts

    über die Suchfunktion schnell heraus.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Theofill
    antwortet
    AW: Erinnerungsschreiben Finanzamt

    Vielen Dank für deine Antwort Picard 777. Da ich keine Durchwahlnummer zu meinen Sachbearbearbeiter habe, habe ich die Servicestelle des Finanzamtes angerufen. Dort wurde sofort meine EÜR unter der bisherigen Steuernummer gefunden. Auf meine Nachfrage was denn mit der mir unbekannten Steuernummer im Erinnerungsschreiben wäre, sagte man mir, dass es sein könnte, dass ich wegen der freiberuflichen Tätigkeit jetzt nachträglich eine neue Steuernummer bekommen hätte. Genaueres könne man mir aber auch nicht sagen. Weiterhin wolle man an die zuständigen Kollegen schriftlich eine Mitteilung über den Sachverhalt weiterleiten. Reicht das aus oder wäre es besser nach einer Woche nochmal telefonisch nachzufragen ob die Sache damit erledigt ist. Ich bin halt unsicher und möchte nicht in 4 Wochen noch eine Mahnung im Briefkasten haben.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    AW: Erinnerungsschreiben Finanzamt

    Ich hätte anstatt der Mail (geht natürlich auch per Brief oder Fax) eigentlich am Liebsten auf das Elsteronlineportal verwiesen, da Du über das dortige geschlossene System natürlich keine Steuergeheimnisprobleme hättest. Aber derzeit kannst Du dort keine Anlagen anhängen, weswegen ich auf den Verweis verzichtet habe. Wenn Du natürlich dort keine Anlage anhängen möchtest und nur die Transfer-ID hineinschreibst, wäre das auch ein Weg. Aber für den Bearbeiter ist das komplette Protokoll einfach klarer und besser nachzuvollziehen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • stiller
    antwortet
    AW: Erinnerungsschreiben Finanzamt

    Zitat von Theofill Beitrag anzeigen
    Nimmt denn das Finanzamt solche sensiblen Daten als E-Mail an und wäre es sinnvoll neben den Übertragungsprotokoll , noch die Transfernummer mit anzugeben?
    Sicher nimmt das Finanzamt solche sensiblen Daten in bestimmten Dateiformaten an, ob Du sie versenden würdest, ist eine andere Frage!
    Welche Dateiformate erlaubt sind, erfrage bei Deinem Finanzamt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Erinnerungsschreiben Finanzamt

    Eigentlich müsste die Mitteilung der TransferID für die EÜR genügen, um den Vorgang zu finden.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Theofill
    antwortet
    AW: Erinnerungsschreiben Finanzamt

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Vermutlich wurde nachträglich für die freiberufliche Tätigkeit eine neue Steuernummer angelegt und die eingegangene Anlage EÜR dort noch nicht zugeordnet.

    Ich würde an Deiner Stelle den Sachverhalt genauso an das Finanzamt mailen mit der Dir unbekannten Steuernummer bezugnehmend auf die Erinnerung und dabei als Anhang das Übertragungsprotokoll anfügen.
    Nimmt denn das Finanzamt solche sensiblen Daten als E-Mail an und wäre es sinnvoll neben den Übertragungsprotokoll , noch die Transfernummer mit anzugeben?

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X