Hallo,
ich glaube, dass ich das erst jetzt verstehe!
Die für die Steuererklärung 2017 und 2018 Kirchensteuern wurden beide erst 2019 erstattet.
Daher der Abzug in den Sonderausgaben. Es zählt nicht das Jahr, für das die Erstattung gilt, sondern der Termin der Rückzahlung.
Das ist für mich nicht ganz einfach nachzuvollziehen. Jetzt ist es aber klar.
Vielen Dank für eure Mühe (und Geduld mit mir)!
Viele Grüße und einen schönen Übergang und ein hoffentlich tolles neues Jahr mit all den Möglichkeiten, die wir im letzten Jahr vermisst haben.
Alfred
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Erstattete Kirchensteuer
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Bei mir ist das jetzt so: Die Kirchensteuer wurde 2015 erstattet und minderte 2017 die Sonderausgaben
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Deine Postings sind beide ziemlich wirr! Genaue Angaben fehlen leider.
Zitat von AlfredLehmann Beitrag anzeigenDie Kirchensteuer wurde 2015 erstattet und minderte 2017 die Sonderausgaben
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Bei mir ist das jetzt so: Die Kirchensteuer wurde 2015 erstattet und minderte 2017 die Sonderausgaben (Abzug von der gezahlten Kirchensteuer).
Das gleiche mit der in 2016 erstatteten Kirchensteuer. Sie minderte für 2018 die Sonderausgaben.
Jetzt bekomme ich für dieses Jahr keine Steuer-Erstattung, sondern muss etwas nachzahlen.
Und die im Jahr 2017 und 2018 erstattete Kirchensteuer mindert jetzt die Sonderausgaben für 2019!
Dieser Betrag erhöht natürlich nicht unwesentlich den Betrag, der nachgezahlt werden soll, weil die Sonderausgaben entsprechend geringer werden.
Es werden jetzt die Erstattung von 2 Jahren von der im Jahr 2019 gezahlten Kirchensteuer abgezogen.
Ist das in Ordnung? Kann das Finanzamt das so machen?
Liebe Grüße
Alfred
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Es gilt das Zufluss- und Abflussprinzip. Kirchensteuern können in der Steuererklärung für das Jahr berücksichtigt werden, in dem sie bezahlt wurden - also nicht in der Erklärung für das Jahr, für das sie bezahlt wurden!
Analog gilt das für die Erstattung der Kirchensteuer. Wurde die Kirchensteuer 2015 im Jahr 2018 erstattet, so mindert sie 2018 die Sonderausgaben.
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Erstattete Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben zugeordnet.
Dabei wurde bei mir bisher die erstattete Kirchensteuer von den Steuerbescheid 2 Jahre zuvor abgezogen.
Doch diesmal (Steuerbescheid für 2019) wurde die erstattete Kirchensteuer von 2017 und 2018 abgezogen.
Für 2018 wurde die erstattete Kirchensteuer von 2016 und für 2017 von 2015 abgezogen.
Ist das ok, dass nun für 2 Jahre die erstattete Kirchensteuer abgezogen wird?
Ich fände es Klasse, wenn mir jemand da helfen und Auskunft geben könnte.
Im Voraus schonmal danke!
LG Alfred
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