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Kosten für Krankenversicherung als Student: Verlustvortrag?

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  • Picard777
    antwortet
    Schon Dir doch einfach Deine Lohnabrechnung an.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Wenn die zwei Tage auf Lohnsteuerklasse abgerechnet worden wären dann wüsste das Finanzamt das schon.

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  • akbar23
    antwortet
    Danke für eure Erklärungen! Dann kriege ich das denke ich gut hin.
    Ich hoffe halt, dass diese zwei Tage als Minijob verbucht worden sind, bin mir aber nicht mehr sicher.
    Ich überlege daher, das einfach anzugeben, kann ja nicht schaden denke ich, da es besser ist, etwas zu viel anzugeben als zu wenig.

    Liebe Grüße und ein frohes neues Jahr!
    Zuletzt geändert von akbar23; 28.12.2020, 22:46.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    KV ist Sonderausgabe
    450.-Job kommt nicht in die Erklärung

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    ... die Krankenversicherungsbeiträge nur als Sonderausgaben nicht als Werbungskosten geltend machen kann,
    Das ist schon immer so, Werbungskosten waren das noch nie!

    Ein pauschal versteuerter Minijob gehört nicht in die Steuererklärung.

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  • Kosten für Krankenversicherung als Student: Verlustvortrag?


    Hallo zusammen,

    ich möchte dieses Jahr noch meine Steuererklärung für das Jahr 2016 abgeben. Meine Erste.

    Ich habe in diesem Jahr ein Zweitstudium begonnen.

    Dessen Kosten (Semesterticket, Studiengebühren) kann ich ja in der Anlage N angeben.

    Meine Frage: Auf https://studentensteuererklaerung.de...teuer-absetzen habe ich gelesen, dass ich die Krankenversicherungsbeiträge nur als Sonderausgaben nicht als Werbungskosten geltend machen kann, so dass kein Verlustvortrag entsteht. Ist das immer noch so?

    Zusatzfrage: Ich habe nur zwei Tage gearbeitet in dem Jahr. Ich weiß aber nicht mehr wie das verbucht wurde. Würde ich das als 450 € Job überhaupt angeben müssen? Und müsste ich das als kurzfristige Beschäftigung angeben? Was passiert, wenn ich dazu keine Unterlagen mehr habe?

    Vielen Dank!
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