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Finanzielle Unterstützung

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Finanzielle Unterstützung

    In der Anlage Kind sind keine Unterhaltsleistungen einzutragen. Der Unterhalt ist mit dem Kindergeldanspruch bzw. dem Kinderfreibetrag abgegolten.

    Nur bei auswärtiger Unterbringung eines volljährigen Kindes in Ausbildung gibt es zusätzlich noch einen Sonderfreibetrag.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Finanzielle Unterstützung

    Sofern der Sohn das 25. LJ noch nicht vollendet hat, nur auf der Anlage KIND.
    Andernfalls Anlage Unterhalt.

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Finanzielle Unterstützung

    Bekommen Sie für Ihren Sohn Kindergeld?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Finanzielle Unterstützung

    Eventuell in der Einkommensteuererklärung.

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  • jurgen
    hat ein Thema erstellt Finanzielle Unterstützung.

    Finanzielle Unterstützung

    Wo trage ich ein wenn ich meinen Sohn finanziell beim Studium unterstütze
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