AW: Finanzielle Unterstützung
In der Anlage Kind sind keine Unterhaltsleistungen einzutragen. Der Unterhalt ist mit dem Kindergeldanspruch bzw. dem Kinderfreibetrag abgegolten.
Nur bei auswärtiger Unterbringung eines volljährigen Kindes in Ausbildung gibt es zusätzlich noch einen Sonderfreibetrag.
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Keine Ankündigung bisher.
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AW: Finanzielle Unterstützung
Sofern der Sohn das 25. LJ noch nicht vollendet hat, nur auf der Anlage KIND.
Andernfalls Anlage Unterhalt.
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AW: Finanzielle Unterstützung
Bekommen Sie für Ihren Sohn Kindergeld?
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AW: Finanzielle Unterstützung
Eventuell in der Einkommensteuererklärung.
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Finanzielle Unterstützung
Wo trage ich ein wenn ich meinen Sohn finanziell beim Studium unterstützeStichworte: -
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