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Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Liege ich richtig, wenn ich davon ausgehe, dass sich der Sachbearbeiter im Finanzamt bei mir meldet, wenn eine Anlage fehlt?
    Nein, da liegst du nicht unbedingt richtig. Wenn du eine EÜR eingereicht hast, kann der Sachbearbeiter deren Ergebnis einfach in den Steuerbescheid übernehmen.

    Grundsätzlich gilt: In der Einkommensteuererklärung sind alle Einkünfte eines Kalenderjahres zu erklären und es gibt auch nur einen Einkommensteuerbescheid für alle Einkünfte!

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  • AfA-Neuling
    antwortet
    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Danke für den Hinweis. Ich habe für die Selbständigkeit auch keine Steuervorausberechnung erhalten und warte schon sehr sehr lange auf den Bescheid für 2017.
    Liege ich richtig, wenn ich davon ausgehe, dass sich der Sachbearbeiter im Finanzamt bei mir meldet, wenn eine Anlage fehlt?

    schöne Grüße

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Natürlich ist zusätzlich entweder die Anlage S oder die Anlage G auszufüllen. Die EÜR samt AVEÜR sind ja nicht Bestandteil der Einkommensteuererklärung.

    Ohne die Angaben direkt in der Einkommensteuererklärung stimmt außerdem die Steuervorausberechnung nicht.

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  • AfA-Neuling
    antwortet
    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Anlagen G (Gewerbe) und S (Selbständige Arbeit) gehören zur Einkommensteuererklärung. Dort ist das Ergebnis der Gewinnermittlung aus der EÜR einzutragen.
    Ich mache eine Einkommensteuererklärung aus einer Angestelltentätigkeit, für die ich u. a. die Anlage N einreiche, zusätzlich dazu reiche ich aufgrund einer nebenberuflichen Kleinunternehmer-Selbständigkeit mit einem Angestellten die Anlage EÜR sowie AVEÜR mit ein. Wird trotzdem noch die Anlage S benötigt? Ich bin davon ausgegangen, dass alles Notwendige für die Selbständigkeit aus den Anlagen EÜR und AVEÜR ersichtlich ist.

    Gruß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Die Anlagen G (Gewerbe) und S (Selbständige Arbeit) gehören zur Einkommensteuererklärung. Dort ist das Ergebnis der Gewinnermittlung aus der EÜR einzutragen.

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  • AfA-Neuling
    antwortet
    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
    Du machst die EÜR.
    Dann trägst Du den -Gewinn in Anlage S oder G ein.
    Alles andere findet Dein Finanzamt oder Dein Steuerberater.
    Hallo Stiller,

    Was meinst du mit Anlage G, die Anlage EÜR ist doch für die Gewinnermittlung gedacht, oder? Ich kann bei Elster keine separate Anlage G und S finden.

    Gruß
    Afa-Neuling

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Hattest Du überhaupt einen Verlust ? Waren der Verlust aus Deinem Onlinehandel Deine einzigen Einkünfte ? Ein rücktrags- oder vortragsfähiger Verlust liegt nur vor bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Ergänzend hier noch ein allgemeiner Link:

    https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....g_Hinweise.pdf

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  • wiggi10
    antwortet
    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das siehst du falsch. Dein Gewinn im Jahr 2017 würde sich sich um 800,00 € vermindern und deine Steuerlast im Jahr 2017 würde entsprechend sinken.

    Die konkrete Höhe der Steuererstattung richtet sich nach deinem persönlichen Steuersatz des Jahres 2017.

    Du brauchst doch nur eine neue Steuererklärung für 2017 anlegen und den erklärten Gewinn in der Anlage G um den Verlust aus 2018 reduzieren, dann siehst du das Ergebnis.

    Ah ok, ja eine ausgezeichnete Idee, danke.

    Viele Grüße

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Das siehst du falsch. Dein Gewinn im Jahr 2017 würde sich sich um 800,00 € vermindern und deine Steuerlast im Jahr 2017 würde entsprechend sinken.

    Die konkrete Höhe der Steuererstattung richtet sich nach deinem persönlichen Steuersatz des Jahres 2017.

    Du brauchst doch nur eine neue Steuererklärung für 2017 anlegen und den erklärten Gewinn in der Anlage G um den Verlust aus 2018 reduzieren, dann siehst du das Ergebnis.

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  • wiggi10
    antwortet
    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Da musst du gar nichts angeben, denn das ist der Regelfall. Wenn du den Verlustrücktrag begrenzen bzw. einen Verlustvortrag haben willst,

    machst du die entsprechenden Angaben in Zeile 95 des Hauptvordrucks.

    Die steuerlichen Auswirkungen eines Verlustrücktrags lassen sich einfach berechnen, die eines Verlustvortrags kannst du auf Basis deines bisherigen Geschäftsverlaufs 2019 nur schätzen.
    Ja prima danke Dir hab ich jetzt gemacht.
    Danke

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Da musst du gar nichts angeben, denn das ist der Regelfall. Wenn du den Verlustrücktrag begrenzen bzw. einen Verlustvortrag haben willst,

    machst du die entsprechenden Angaben in Zeile 95 des Hauptvordrucks.

    Die steuerlichen Auswirkungen eines Verlustrücktrags lassen sich einfach berechnen, die eines Verlustvortrags kannst du auf Basis deines bisherigen Geschäftsverlaufs 2019 nur schätzen.
    Wie wird das dann berechnet? z.B. wenn ich in 2017 Einnahmen von 8000 Euro hatte und jetzt einen Verlust von 800 Euro habe, würde man dann 800 Euro zurück bekommen? Oder sehe ich das falsch?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Wenn ich einen Verlustrücktrag angebe, wo muß ich das dann im Elster Formular eintragen
    Da musst du gar nichts angeben, denn das ist der Regelfall. Wenn du den Verlustrücktrag begrenzen bzw. einen Verlustvortrag haben willst,

    machst du die entsprechenden Angaben in Zeile 95 des Hauptvordrucks.

    Die steuerlichen Auswirkungen eines Verlustrücktrags lassen sich einfach berechnen, die eines Verlustvortrags kannst du auf Basis deines bisherigen Geschäftsverlaufs 2019 nur schätzen.

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  • wiggi10
    antwortet
    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
    Du machst die EÜR.
    Dann trägst Du den -Gewinn in Anlage S oder G ein.
    Alles andere findet Dein Finanzamt oder Dein Steuerberater.
    Hallo
    Ja das habe ich schon gemacht, aber woher soll das Finanzamt wissen, ob ich einen Rücktrag oder Vortrag möchte?

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    In welchem Jahr ist der steuerliche Vorteil größer?
    Übrigens: Deine Frage hat nichts mit Elster zu tun

    Gruß FIGUL

    Wohl in 2017.
    Find ich aber schon das es mit Elster zu tun hat, da ich ja wissen muß wo ich das mit dem Verlustrücktrag eintragen muss.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Zitat von wiggi10 Beitrag anzeigen
    Hallo
    Habe schon einige Jahre einen Online Handel, bisher hatte ich immer einen Gewinn. Jetzt in 2018 leider einen Verlust.
    Meine Frage, was ist besser einen Verlustrücktrag oder einen Verlustvortrag?
    Ich weiß das der Rücktrag dann für das Jahr 2017 neu berechnet wird, ansonsten beim Verlustrvortrag in 2019. Frag sich nur was besser ist?
    Wenn ich einen Verlustrücktrag angebe, wo muß ich das dann im Elster Formular eintragen.
    Wäre Euch sehr dankbar für weitere Infos.

    Gruß
    wiggi10
    Hallo,

    In welchem Jahr ist der steuerliche Vorteil größer?
    Übrigens: Deine Frage hat nichts mit Elster zu tun

    Gruß FIGUL

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  • stiller
    antwortet
    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Zitat von wiggi10 Beitrag anzeigen
    Hallo
    Habe schon einige Jahre einen Online Handel, bisher hatte ich immer einen Gewinn. Jetzt in 2018 leider einen Verlust.
    Meine Frage, was ist besser einen Verlustrücktrag oder einen Verlustvortrag?
    Ich weiß das der Rücktrag dann für das Jahr 2017 neu berechnet wird, ansonsten beim Verlustrvortrag in 2019. Frag sich nur was besser ist?
    Wenn ich einen Verlustrücktrag angebe, wo muß ich das dann im Elster Formular eintragen.
    Wäre Euch sehr dankbar für weitere Infos.

    Gruß
    wiggi10
    Du machst die EÜR.
    Dann trägst Du den -Gewinn in Anlage S oder G ein.
    Alles andere findet Dein Finanzamt oder Dein Steuerberater.

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