AW: Unterhaltsleistungen der Eltern steuerpflichtig, erste Steuererklärung nach Studi
Und genau darum frage ich, was die Berechnung in Deinem Steuerprogramm sagt, ob Du nicht sowieso schon auf Steuer 0 kommst auch ohne genaue Prüfung, was Du absetzen kannst. Wir befinden uns in einem Elster-Forum, nicht in einem Steuerberatungsforum.
Der Grundfreibetrag in 2018 beträgt 9.000 €. Dazu kommen sicherlich noch Vorsorgeaufwendungen wie z.B. Sozialversicherungsbeiträge, außerdem mindestens 1.000 € Arbeitnehmerpauschbetrag. Wenn du dann noch vielleicht Studiengebühren als Sonderausgaben hattest und Du das von den 12.000 € abziehst, bist Du schnell bei oder unter den 9.000 €.
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Unterhaltsleistungen der Eltern steuerpflichtig, erste Steuererklärung nach Studium
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AW: Unterhaltsleistungen der Eltern steuerpflichtig, erste Steuererklärung nach Studi
Danke Euch beiden. Was heißt auf 2019 verschieben? Die Lohnsteuer wurde bereits von meinem Arbeitgeber abgeführt. Daher möchte ich die bezahlte Lohnsteuer zurückholen und möchte eben wissen, was ich alles absetzen kann.
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AW: Unterhaltsleistungen der Eltern steuerpflichtig, erste Steuererklärung nach Studi
Kommst Du überhaupt in die "Gefahr" für 2018 Steuern zahlen zu müssen ? Was sagt denn die Berechnung Deines Steuerprogramms ? Vielleicht kannst Du das Thema ja ohne weiteres auf die Einkommensteuererklärung für 2019 verschieben.
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Ein Gast antworteteAW: Unterhaltsleistungen der Eltern steuerpflichtig, erste Steuererklärung nach Studi
Zitat von doenues Beitrag anzeigenMeine Eltern haben mich bis Studiumende finanziell unterstützt und diese als Unterhaltsleistungen beim FA abgesetzt. Muss ich die erhalte Unterhaltsleistungen (Mietzahlung, Krankassenbeiträge und Lebenshaltungskosten) in meiner Steuererklärung angeben?
Zitat von doenues Beitrag anzeigenMein Jahresbrutto betrug letztes Jahr 12000 Eur. Welche Kosten kann ich im ersten Jahr absetzen? Erstausstattung Bekleidung? Fahrtkosten werde ich pauschal absetzen.
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doenues hat ein Thema erstellt Unterhaltsleistungen der Eltern steuerpflichtig, erste Steuererklärung nach Studium.Unterhaltsleistungen der Eltern steuerpflichtig, erste Steuererklärung nach Studium
Hallo Zusammen,
ich (27 Jahre) arbeite nach Beendigung meines Studiums seit September 2018 und werde das erste Mal eine Steuererklärung abgeben.
Könnt ihr mir bitte bei folgenden Fragen helfen:
Meine Eltern haben mich bis Studiumende finanziell unterstützt und diese als Unterhaltsleistungen beim FA abgesetzt. Muss ich die erhalte Unterhaltsleistungen (Mietzahlung, Krankassenbeiträge und Lebenshaltungskosten) in meiner Steuererklärung angeben?
Mein Jahresbrutto betrug letztes Jahr 12000 Eur. Welche Kosten kann ich im ersten Jahr absetzen? Erstausstattung Bekleidung? Fahrtkosten werde ich pauschal absetzen. Ich bin für jeden Tip dankbar.
Herzlichen Dank, viele GrüßeStichworte: -
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