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Null-Einkommen aus dem Gewerbe in elster? - Wie einfach geht das...!?

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  • apollodriver
    antwortet
    AW: Null-Einkommen aus dem Gewerbe in elster? - Wie einfach geht das...!?

    hallo Beamtenschweiß u. Picard777

    vielen Dank für Eure Antworten zum Thema u. die Hinweise

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Dass Du keinen Elster-Account hast, also kein Zertifikat, ist ja kein Argument. Das lässt sich ja kostenlos besorgen ...

    die Dame von FA meinte - ich koennte das einfach so vesenden wie die Einkommensteuererklärung auch - doch das geht leider nicht. Die ging unauthentifiziert über die Leitung.
    Nun - für die Übemittlung der Einkommensübeschussrechnung brauche ich die Zertifikate.




    Hinweis postalische Zustellung : Im weiteren Verlauf der Registrierung erhalten Sie getrennt per E-Mail die Aktivierungs-ID
    und auf dem Postweg den Aktivierungs-Code. Dabei wird der Aktivierungs-Code an die Adresse zugestellt, die den Meldebehörden bekannt ist. Damit der Aktivierungs-Code an Ihre jeweils aktuelle Adresse zugestellt
    werden kann, bitten wir Sie, Adressänderungen den Meldebehörden rechtzeitig bekannt zu geben.
    Das Verfahren ist etwas zeitaufwändig - und ich hoffe dass ich das noch vor dem Urlaub kommenden Montag durchkriege. Sonst fliegen mir die Fristen um die Ohren - und das bei eine Null-Einkommens-Rechnung.

    Werde nochmals mit dem FA telefonieren.

    Euch jedenfalls vielen Dank für Eure Tipps

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Null-Einkommen aus dem Gewerbe in elster? - Wie einfach geht das...!?

    In der Regel werden solche Fälle pragmatisch gelöst, schreibe in die Anlage G eine Null mit dem Hinweis, dass die Tätigkeit nicht ausgeübt wurde, dann kannst du auf die drei Nullen in der EÜR (Einnahmen-Ausgaben=Gewinn) verzichten.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Null-Einkommen aus dem Gewerbe in elster? - Wie einfach geht das...!?

    Dass Du keinen Elster-Account hast, also kein Zertifikat, ist ja kein Argument. Das lässt sich ja kostenlos besorgen ...

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Null-Einkommen aus dem Gewerbe in elster? - Wie einfach geht das...!?

    Die EÜR muss grundsätzlich authentifiziert übermittelt werden.

    Ob du für 2018 eine EÜR einreichen musst, obwohl das Gewerbe nicht ausgeübt wurde, solltest du mit dem für dich zuständigen FA abklären.

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  • Null-Einkommen aus dem Gewerbe in elster? - Wie einfach geht das...!?

    Hallo Community,


    mein Name ist apollodriver - ich bin neu hier: Zuerst entschuldige ich mich für meine Fragen.

    Ich habe eine Frage zur Beziehung mit der Steuererklärung für 2018 und hab mich auch schon durch die Beiträge im Netz und auch jene die ich diesbezüglich hier im Forum gesehen habe, gelesen. Es ist so: ich muss eine EÜR u. alles diesbezügliche bei Elster.de machen. Ich bin in einer Situation wie unten ausgeführt. Im Jahr 2018 hatte ich ein Null-Einkommens-Kleingewerbe, ohne Kosten und ohne Einnahmen. Bisher konnte ich meine Einnahmeüberschussrechnung immer formlos beim Finanzamt einreichen. Meine Umsätze lagen immer schon unter 17500 Euro.

    Soweit ich informiert bin ist es ab 2017 so, dass jeder Kleinunternehmer verpflichtend eine Anlage EÜR elektronisch einreichen.

    Das Ganze hab ich auch schon mal so gemacht: meine Einkommenssteuererklärung per Elster abgeschickt, danach komprimiert ausgedruckt und unterschrieben. Und eine ganz formluse EÜR auf Papier produziert. Danach dann die formlose EÜR habe ich zum komprimierten Ausdruck der Einkommenssteuererklärung dazugelegt und zum Finanzamt per Post geschickt.
    Doch nun gibt es neue Verfahrensweisen; Ich habe es jetzt so verstanden, dass man diese EÜR ab jetzt elektronisch per Elster verschicken muss. Was ich schon bemerkt habe ist, dass ich die EÜR extra per Elster verschicken muss, also nicht zusammen mit der Einkommenssteuererklärung. Ist das denn richtig so?

    Darüber hinaus: Meine andere Frage ist: muss ich die EÜR authentifiziert verschicken oder geht das wie bei der Einkommenssteuererklärung komprimiert, also mit Ausdruck nach dem elektronischen Verschicken. Die Frage richtet sich darauf, ob ich denn hier für dieses Versenden (authentifiziert nannte das die Dame vom Finanzamt vorhin am Telefon) einen extra Account bei Elster brauche. Ich hab die Einkommenssteuererklärung einfach so verschickt - ohne dass ich etwa einen registrierten Account bei elster verwendet habe.
    Den hab ich nämlich nicht.

    Zusammengefasst: was muss denn für die Null-Einkommen aus dem Gewerbe alles in Elster ausgefüllt werden;:

    Ist es denn tatsächlich so, dass ich die folgenden Formulare brauche:
    - Est 1A
    - Anlage G
    - Anlage EÜR
    - Anlage N
    - Anlage Vorsorgeaufwand

    oder kann das bei einer Null-Einkommen-Rechnung auch vereinfacht laufen!?


    nun ist es doch etwas lang geworden - ich entschuldige mich für meine Fragen.

    Freue mich auf einen Tipp.

    Euer Apollodriver
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