Aber: In Zeile 105 ist zusätzl. der steuerpfl. Nettoumsatz gem. § 13 b anzugeben.
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Zitat von condor Beitrag anzeigenNochmals zu Zeile 105 / §13b: Ich meinte damit, das FA kann nach dem Nettoumsatz nicht automat. auf den Steuerbetrag schließen.
Aber wenn's so sein soll... Danke nochmals.
das FA weiß ja auch von dieser coronabedingten Ausnahmesituation mit 16% und 5%.
Da ja alles schnell umgesetzt werden musste, hat man auch das Programmieren von separaten Zeilern für 16% und 5% gar nicht erst in Erwägung gezogen
.
Tschüß
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Nochmals zu Zeile 105 / §13b: Ich meinte damit, das FA kann nach dem Nettoumsatz nicht automat. auf den Steuerbetrag schließen.
Aber wenn's so sein soll... Danke nochmals.
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Zitat von condor Beitrag anzeigenUnd die Vorsteuern gem. § 13 b mit 16 % + 19 % gesamt dann in Zeile 126 ?
Zitat von condor Beitrag anzeigenDaraus läßt sich dann jedoch nicht der tatsächl. Steuerbetrag herleiten
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Danke, also Umsatz gem. § 13 b mit 16 % +. 19 % gesamt in Zeile 101. Und die Vorsteuern gem. § 13 b mit 16 % + 19 % gesamt dann in Zeile 126 ?
Aber: In Zeile 105 ist zusätzl. der steuerpfl. Nettoumsatz gem. § 13 b anzugeben. Daraus läßt sich dann jedoch nicht der tatsächl. Steuerbetrag herleiten, da der Steuersatz nicht ersichtlich ist. Frage: Trotzdem so einzutragen?Zuletzt geändert von condor; 05.10.2021, 23:20.
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In das rechte Feld kommt die gesamte Umsatzsteuer 19%+ 16%
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Hallo,
du gibst doch in das linke Feld die Bemessungsgrundlage (gesamte Summe) ohne Umsatzsteuer an
In das rechte Feld kommt die gesamte Umsatzsteuer 19%+ 16%
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USt-Erklärung 2020
Hallo,
mir ist nicht klar, in welche Zeilen Leistungen gem. § 13b (Bauleistungen. Leistungsempfänger als Steuerschuldner) mit jeweils 16 % u. 19 % Mwst einzutragen sind. Die Zuordnung solcher Leistungen mit einheitl. Steuersatz ist ja klar. Zum Steuerformular fehlen leider entsprechende Angaben.
Wäre für hilfreichen Hinweis dankbar.
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