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USt-Erklärung 2020

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  • Charlie24
    antwortet
    Aber: In Zeile 105 ist zusätzl. der steuerpfl. Nettoumsatz gem. § 13 b anzugeben.
    In Zeile 105 sind die Umsätze einzutragen, für die ein anderer Unternehmer die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet.

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von condor Beitrag anzeigen
    Nochmals zu Zeile 105 / §13b: Ich meinte damit, das FA kann nach dem Nettoumsatz nicht automat. auf den Steuerbetrag schließen.
    Aber wenn's so sein soll... Danke nochmals.
    Hallo condor,
    das FA weiß ja auch von dieser coronabedingten Ausnahmesituation mit 16% und 5%.
    Da ja alles schnell umgesetzt werden musste, hat man auch das Programmieren von separaten Zeilern für 16% und 5% gar nicht erst in Erwägung gezogen
    .

    Tschüß

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  • condor
    antwortet
    Nochmals zu Zeile 105 / §13b: Ich meinte damit, das FA kann nach dem Nettoumsatz nicht automat. auf den Steuerbetrag schließen.
    Aber wenn's so sein soll... Danke nochmals.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von condor Beitrag anzeigen
    Und die Vorsteuern gem. § 13 b mit 16 % + 19 % gesamt dann in Zeile 126 ?
    So steht das dort.

    Zitat von condor Beitrag anzeigen
    Daraus läßt sich dann jedoch nicht der tatsächl. Steuerbetrag herleiten
    Den musst Du selbst errechnen. Wurde aber schon gesagt.

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  • condor
    antwortet
    Danke, also Umsatz gem. § 13 b mit 16 % +. 19 % gesamt in Zeile 101. Und die Vorsteuern gem. § 13 b mit 16 % + 19 % gesamt dann in Zeile 126 ?
    Aber: In Zeile 105 ist zusätzl. der steuerpfl. Nettoumsatz gem. § 13 b anzugeben. Daraus läßt sich dann jedoch nicht der tatsächl. Steuerbetrag herleiten, da der Steuersatz nicht ersichtlich ist. Frage: Trotzdem so einzutragen?
    Zuletzt geändert von condor; 05.10.2021, 23:20.

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  • Charlie24
    antwortet
    In das rechte Feld kommt die gesamte Umsatzsteuer 19%+ 16%
    die du selbst berechnen musst, Auch Umsatzsteuer zu den Sätzen 7% und 5% käme in das gleiche Feld, es gibt nur die eine Zeile 101

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    du gibst doch in das linke Feld die Bemessungsgrundlage (gesamte Summe) ohne Umsatzsteuer an

    In das rechte Feld kommt die gesamte Umsatzsteuer 19%+ 16%

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  • condor
    hat ein Thema erstellt USt-Erklärung 2020.

    USt-Erklärung 2020

    Hallo,
    mir ist nicht klar, in welche Zeilen Leistungen gem. § 13b (Bauleistungen. Leistungsempfänger als Steuerschuldner) mit jeweils 16 % u. 19 % Mwst einzutragen sind. Die Zuordnung solcher Leistungen mit einheitl. Steuersatz ist ja klar. Zum Steuerformular fehlen leider entsprechende Angaben.
    Wäre für hilfreichen Hinweis dankbar.

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