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EStk ohne Wohnsitz in Deutschland / jedoch Mieteinnahmen in Deutschland

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  • Charlie24
    antwortet
    Kleiner Hinweis: sofern das Haus in D im gemeinschaftlichen Eigentum steht und ihr gemeinsam als Vermieter auftretet, dann muss jeder von euch eine Erklärung zur beschränkten Steuerpflicht abgeben.
    Die Frage, die sich mir in dem Zusammenhang stellt: Müsste nicht sogar zusätzlich eine ESt 1 B Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen

    für die Einkommensbesteuerung
    eingereicht werden ?

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Kleiner Hinweis: sofern das Haus in D im gemeinschaftlichen Eigentum steht und ihr gemeinsam als Vermieter auftretet, dann muss jeder von euch eine Erklärung zur beschränkten Steuerpflicht abgeben. Eine Zusammenveranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen ist nämlich nicht möglich.

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  • Charlie24
    antwortet
    ... ich geh davon aus, dass Charlies Antwort für Mein Elster gilt
    Richtig ! Eigentlich kann man die Anlage V nicht übersehen, so viele Anlagen gibt es zur ESt 1 C ja nun auch wieder nicht.

    Anlagenauswahl_ESt1C.JPG

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Vroom Beitrag anzeigen
    im Elster
    Du postest ja unter Allgemein und Projekt. Also, verrate doch bitte, mit was Du Deine Steuererklärung erstellen willst. Mit Mein Elster vielleicht? Ohne jetzt dort nachzuschaun, ich geh davon aus, dass Charlies Antwort für Mein Elster gilt und dann sicher auch richtig ist.

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn wir im Elster jedoch das ESt 1 C ausfüllen (möchten), gibt es die Anlage V nicht zur Auswahl.
    Natür4lich gibt es die Anlage V zur Auswahl.

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  • EStk ohne Wohnsitz in Deutschland / jedoch Mieteinnahmen in Deutschland

    Hallo zusammen!

    Wir sind vor zwei Jahren in die Schweiz gezogen und haben seitdem keinen Wohnsitz in Deutschland. Wir erzielen in Deutschland ausschliesslich Einnahmen über die Vermietung einer Wohnung in Deutschland (Gewinn im 3-stelligen Bereich...). Weitere Einnahmen im Ausland sind über das Doppelbesteuerungsabkommen abgegolten. Das heisst für uns (verheiratet) doch, dass wir beschränkt steuerpflichtig sind. Wenn wir im Elster jedoch das ESt 1 C ausfüllen (möchten), gibt es die Anlage V nicht zur Auswahl.

    Stehen wir da gerade irgendwo auf der Leitung???

    Besten Dank für Eure Hilfe und Grüsse!
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