AW: Entfernungspauschale angegeben trotz Dienstreisen
Alles klar
Besten Dank für die info.
Das schätze ich sehr
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Entfernungspauschale angegeben trotz Dienstreisen
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AW: Entfernungspauschale angegeben trotz Dienstreisen
Zitat von eliot Beitrag anzeigenNein - es ist nicht korrekt das stimmt. Ich habe mir keine Gedanken dabei gemacht
Es tut mir leid.
Ob du deinen Fehler auf Nichtwissen oder einen falsch verstandenen Halbsatz des Steuerberaters deines AG schiebst oder darauf, dass du immer die Daten aus dem Vorjahr
übernommen hast, ohne weiter darüber nachzudenken, dass die früheren Werte wegen des hohen Außendienstanteils nicht mehr stimmen können, bleibt dir überlassen.
Was das Finanzamt aus so einer Mitteilung dann macht, bleibt dem Finanzamt überlassen. Im günstigsten Fall berichtigt es nur die Steuerbescheide und du zahlst
nur Steuern und Zinsen nach.
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AW: Entfernungspauschale angegeben trotz Dienstreisen
Nein - es ist nicht korrekt das stimmt. Ich habe mir keine Gedanken dabei gemacht
Es tut mir leid.
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AW: Entfernungspauschale angegeben trotz Dienstreisen
Hallo,
Zitat: Ich habe da nicht mehr nachgeharkit, weil es ja auch viele leute gibt die abrechnen und kein Auto und Zug nutzen, weil sie sagen sie fahren Fahrrad (aber in Wirklichkeit sind sie daheim)!!!!
Du jammerst hier rum, aber vor böswilligen Unterstellungen schreckst du nicht zurück.
Deine Argumentation ist einfach lächerlich
Gruß FIGUL
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AW: Entfernungspauschale angegeben trotz Dienstreisen
Deshalb kann ich ja nicht mehr schlafen
Es sind knapp 69 km
Was mache ich denn bei der nächsten. Wenn ich jetzt nur noch 60 Tage angebe dann prüfen die erst recht oder
Natürlich möchte ich das auch machen ich habe es eben - so komisch es klingt - jetzt erst bemerkt
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AW: Entfernungspauschale angegeben trotz Dienstreisen
210 Tage waren also jedenfalls zu viel! Man muss zutreffende Angaben machen, belegen muss man die Zahl der Tage nicht.
Ich kann dir keinen Rat geben, wie du da am besten wieder rauskommst, solange du die einfache Entfernung nicht nennst, um die es konkret geht.
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AW: Entfernungspauschale angegeben trotz Dienstreisen
Ich weiß es tut mir auch leid nur dachte ich hier wären ein paar Tipps möglich
Ich habe immer 210 Tage sowas angegeben also volle Zeit.
Webunfskosten hab ich nie angegeben nur die Kilometer also die Entfernung und das halt abgerechnet
Ich bekomme einen verpflegungsaufwand und das Hotel bezahlt sowie die Fahrkosten um Rahmen der bc 100 (weil zug im Jahr mehr kostet als eine bc100)
Aufgesucht habe ich die bei Anreise und Abreise (kann ich ja nicht beweisen) und ab und an an freitagen. Da kommt im Jahr nicht viel rum weil ich wirklich fast nur auswärtig unterwegs binZuletzt geändert von eliot; 22.10.2019, 18:44.
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AW: Entfernungspauschale angegeben trotz Dienstreisen
Das Elster Anwenderforum ist eher nicht der geignete Ort, um dein Problem zu lösen.
Wenn ich den langen Beitrag richtig verstehe, erstattet dir der Arbeitgeber deine Fahrtkosten und auch den Verpflegungsmehraufwand bei entsprechender Abwesenheitszeit?
Wie hoch sind denn die in der Steuererklärung insgesamt geltend gemachten Werbungskosten und wieviel davon entfällt auf die Entfernungspauschale?
Hast du deine erste Tätigkeitsstätte nie aufgesucht oder nur an weniger Tagen als erklärt?
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Entfernungspauschale angegeben trotz Dienstreisen
Liebes Forum,
zunächst einmal ich hoffe, dass ihr mir ein bisschen weiterhelfen könnt und nicht mit dem Finger auf mich pointet.
Es ist immer schwer von außen zu sehen welcher Mensch hinter dem Computer sitzt, aber bitte glaubt mir, dass ich versuche eine gute Frau zu sein.
Ich arbeite seit vielen Jahren als IT Beraterin und bin seit drei Jahren via Dienstreisen komplett unter der Woche in einem Hotel. Ich habe die letzten zwei Jahren bei der Steuer aber die Kilometerpauschale abgerechnet von zu Hause zur Arbeit.
Es klingt jetzt einfach so doof, aber so ist es auch - ich habe es gemacht, weil ich es gewöhnt war. Nun ist mir selbst erstmal aufgefallen, dass das nicht okay ist und ich habe Angst dass dem Finanzamt zu sagen.
Ich habe einfach nie darüber nachgedacht Natürlich konnte ich die Pauschale immer gut gebrauchen, aber ich habe wirklich nie darüber nachgedacht und keine bösen Absichten gehabt.
Ich habe jetzt Angst, was soll ich machen.
Mein Arbeitgeber meint (ich habe natürlich disrekt gefragt), dass Reisekosten nicht in der Abrechnung stehen und diese dem Fiskus nicht mitgeteilt werden. Auch meine Bahncard 100 nicht, die ich ausschließlich für den Beruf habe. Ich habe ja noch vor zwei Jahren extra eine Kostenrechnung für die Firma und dem Wirtschadftsprüfer erstellt, dass die Kosten der Reisen mehr sind als die BC100. Dann darf man auch die Kilometerpauschale wohl absetzen und dann war das Thema für mich erledigt - ABER natürlich darf man das ja nur wenn man auch die Arbeitsstätte aufsucht. Ich habe da echt nie darüber nachgedacht.
Was soll ich den machen? Was wird dem Finanzamt mitgeteilt. Wie wahrschienlich ist denn, dass die bei mir mal sagen jetzt lassen wir vom Arbeitgeber mal die Reisekosten zustellen um zu sehen wie oft sie arbeiten war.
Außer der Entfernungspauschale setze ich ja nichts ab. Ist also seit vielen Jahren immer das gleiche (und "nur" die letzetn zwei Jahren war ich beruflich weg, also mit 2019 wäre es dann das dritte).
Ich habe jetzt totale Angst, kann nicht mehr schlafen und fühle mich schlecht. Nein - ich bin nicht hier wegen Mitleid, ich bin hier um Rat einzuholen. Vll sind hier ein paar Steuerexperten da.
Wie gesagt ich habe das echt nicht Böse im Sinn gehabt. Für mich war das mit der Kostenrechnung der BC100 erledigt. Ich habe da nicht mehr nachgeharkit, weil es ja auch viele leute gibt die abrechnen und kein Auto und Zug nutzen, weil sie sagen sie fahren Fahrrad (aber in Wirklichkeit sind sie daheim)…
Mein Gott
Wenn ich ins Gefängnis muss, ich möchte ja da sein für meine Tochter.Stichworte: -
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