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Steuererklärung hintereinander abgegeben - Verlustvortrag vom Vorjahr angerechnet?

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    Steuererklärung hintereinander abgegeben - Verlustvortrag vom Vorjahr angerechnet?

    Hallo,

    ich habe zum ersten Mal meine Steuererklärung abgegeben und zwar für 2017 und 2018. Dies habe ich am gleichen Tag über WISO Steuer getan.

    Ich hatte im Jahr 2017 mehr Ausgaben als Einkünfte. Nun weiß ich nicht ob mein Verlust ins Jahr 2018 angerechnet wurde, da ich die Steuererklärung von 2018 abgegeben habe, ohne zuerst den Bescheid von 2017 zu bekommen.

    Das steht auf dem Steuerbescheid 2017:

    Feststellungsgrundlagen

    Verbleibender Verlustvortag zum 31.12.2017 = 619€
    Davon ab:
    Verlustabzug im Jahr 2018 = 619€
    verbleibender Verlustvotrag = 0

    Ich habe wirklich gegoogled und bin ein absoluter Neuling auf dem Gebiet. Aber die Seiten die das erklären werfen so viel mit Fachwörtern um sich, dass ich es nicht verstehe. Kann mir jemand sagen wie ich auf dem Bescheid von 2018 erkennen kann, dass dies angerechnet wurde?

    Danke schonmal

    #2
    AW: Steuererklärung hintereinander abgegeben - Verlustvortrag vom Vorjahr angerechnet

    Zitat von headhunter Beitrag anzeigen

    Das steht auf dem Steuerbescheid 2017:
    Feststellungsgrundlagen
    Verbleibender Verlustvortag zum 31.12.2017 = 619€

    Davon ab:
    Verlustabzug im Jahr 2018 = 619€
    verbleibender Verlustvotrag = 0
    Hallo Headhunter,

    im Jahr 2017 hattest du einen Verlust von 619 Euro.
    Der wurde 2018 dann abgezogen und damit aufgebraucht.
    Ist das nicht verständlich dargestellt oben.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung hintereinander abgegeben - Verlustvortrag vom Vorjahr angerechnet

      Hi holzgoe,

      Ich glaube ich muss etwas näher ins Detail gehen, damit mein Anliegen verstanden wird.

      Bevor ich die Steuererklärung überhaupt abgegeben habe, war ich bei einem Steuerberater. Der hat mir nach einer Minute, nachdem er meine Lohnsteuerbescheinigung für 2018 angesehen hat, gesagt dass ich ca. 1900€ allein für das Jahr 2018 bekommen würde, weil ich in kurzer Zeit viel verdient habe.

      Für 2017 meinte er, ich soll einfach alle meine Fortbildungskosten angeben was ich auch tat. Die 619€ wurden also für das Jahr 2017 als Verlustvortrag vermerkt, laut Bescheid. Das Problem ist: Wenn es denn so wäre, hätte ich nicht 1900€ + 619€ bekommen müssen und nicht nur 1900€ die ich erhalten habe?

      Deshalb hab ich das Gefühl dass es nicht wirklich mit angerechnet wurde.

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        #4
        AW: Steuererklärung hintereinander abgegeben - Verlustvortrag vom Vorjahr angerechnet

        Verlustvortrag bedeutet doch nur, dass der Verlust aus 2017 vom Gesamtbetrag deiner Einkünfte im Jahr 2018 abgezogen wird.

        Dadurch fällt dann das zu versteuernde Einkommen -zvE- 2018 um 619,00 €. Ob und in welcher Höhe sich der Verlust aus 2017 tatsächlich steuerlich auswirkt,

        hängt von der Höhe deines zu versteuernden Einkommens 2018 ab. Wenn dein zvE 2018 unter 8.400,00 € lag, hat dir der Verlustvortrag steuerlich nichts gebracht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Steuererklärung hintereinander abgegeben - Verlustvortrag vom Vorjahr angerechnet

          Ergänzend zum Verlustvortrag:

          https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....g_Hinweise.pdf

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung hintereinander abgegeben - Verlustvortrag vom Vorjahr angerechnet

            Sorry für die späte Rückmeldung.

            Danke an alle und insbesondere Charlie24. Das erklärt einiges. Dann hat sich das Thema erledigt.

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