Zitat von thalifrau
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die Höchstbeträge für den Sonderausgabenabzug für Arbeitnehmer ledig 1900 Euro und Ehepaar 3800 Euro.
Da kommt dann der schöne Satz im Steuerbescheid ->
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die
Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und
zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender
Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich
Tschüß
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Zitat von thalifrau
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ich bin natürlich davon ausgegangen, dass du deine Steuererklärung für 2018 machst.
Jetzt macht es auch noch keinen Sinn, wenn das Jahr noch nicht rum ist, fehlen dir doch die konkreten Zahlen aus dem Beschäftigungsverhältnis usw.
Die Programme für die Steuererklärung 2019 erscheinen ja erst 2020.
Mit kompletten Zahlen kann man natürlich auch in einem Vorjahresprogramm die Werte eintragen um solche steuerlichen Auswirkungen zu sehen.
Tschüß
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