Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Keine Anrechnung v. Freibetrag f. auswärtig untergebrachten Azubi bei Vorrauszahlung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • FIGUL
    antwortet
    AW: Keine Anrechnung v. Freibetrag f. auswärtig untergebrachten Azubi bei Vorrauszahl

    Zitat von indianerin Beitrag anzeigen
    Ganz bestimmt haben wir da irgendwo einen Fehler eingebastelt, der trotz Überprüfung nicht aufgefallen ist.
    Hallo,

    Natürlich, sonst gäbe es ja keinen Unterschied
    Hast du Bescheid und Berechnung verglichen?

    Gruß FIGUL

    Einen Kommentar schreiben:


  • indianerin
    antwortet
    AW: Keine Anrechnung v. Freibetrag f. auswärtig untergebrachten Azubi bei Vorrauszahl

    Ach so ein Mist!!

    Einen Kommentar schreiben:


  • InsideFA
    antwortet
    AW: Keine Anrechnung v. Freibetrag f. auswärtig untergebrachten Azubi bei Vorrauszahl

    Einspruch sinnlos, da das Gesetz das genau so vorsieht (§ 37 Abs. 3 S. 4 EStG):

    1Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid fest. 2Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sich nach Anrechnung der Steuerabzugsbeträge (§ 36 Absatz 2 Nummer 2) bei der letzten Veranlagung ergeben hat. 3Das Finanzamt kann bis zum Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden 15. Kalendermonats die Vorauszahlungen an die Einkommensteuer anpassen, die sich für den Veranlagungszeitraum voraussichtlich ergeben wird; dieser Zeitraum verlängert sich auf 23 Monate, wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei der erstmaligen Steuerfestsetzung die anderen Einkünfte voraussichtlich überwiegen werden. 4Bei der Anwendung der Sätze 2 und 3 bleiben Aufwendungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 4, 5, 7 und 9 sowie Absatz 1a, der §§ 10b und 33 sowie die abziehbaren Beträge nach § 33a, wenn die Aufwendungen und abziehbaren Beträge insgesamt 600 Euro nicht übersteigen, außer Ansatz.

    Einen Kommentar schreiben:


  • indianerin
    antwortet
    AW: Keine Anrechnung v. Freibetrag f. auswärtig untergebrachten Azubi bei Vorrauszahl

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    die Berechnung von Elster ist richtig.
    Offensichtlich habt ihr Fehler beim Eintragen gemacht

    Gruß FIGUL
    Ganz bestimmt haben wir da irgendwo einen Fehler eingebastelt, der trotz Überprüfung nicht aufgefallen ist.

    Einen Kommentar schreiben:


  • FIGUL
    antwortet
    AW: Keine Anrechnung v. Freibetrag f. auswärtig untergebrachten Azubi bei Vorrauszahl

    Zitat von indianerin Beitrag anzeigen
    Tja, früh eingereicht und lange gewartet haben wir und natürlich gedacht, unsere Berechnung vom Elster-Programm wäre richtig und es würde keine Nachzahlung geben.
    Pech gehabt!
    Hallo,

    die Berechnung von Elster ist richtig.
    Offensichtlich habt ihr Fehler beim Eintragen gemacht

    Gruß FIGUL

    Einen Kommentar schreiben:


  • indianerin
    antwortet
    AW: Keine Anrechnung v. Freibetrag f. auswärtig untergebrachten Azubi bei Vorrauszahl

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo Indianerin,
    das kommt ja auch darauf an, wann du deine Steuererklärung einreichst, wer spät abgibt kriegt natürlich noch später seinen Bescheid mit Nachzahlung und einer späten Festsetzung von Vorauszahlungen.
    Das du kein Weihnachtsgeld von deinem Arbeitgeber bekommst, da kann ja das Finanzamt nichts dafür.

    Tschüß

    P.S. schwacher Trost -> ich kriege auch keins.

    Tja, früh eingereicht und lange gewartet haben wir und natürlich gedacht, unsere Berechnung vom Elster-Programm wäre richtig und es würde keine Nachzahlung geben.
    Pech gehabt!

    Einen Kommentar schreiben:


  • holzgoe
    antwortet
    AW: Keine Anrechnung v. Freibetrag f. auswärtig untergebrachten Azubi bei Vorrauszahl

    Zitat von indianerin Beitrag anzeigen
    . Das ganze Jahr über mussten wir nichts an Vorauszahlungen leisten, aber jetzt von eben auf gleich.
    Hallo Indianerin,
    das kommt ja auch darauf an, wann du deine Steuererklärung einreichst, wer spät abgibt kriegt natürlich noch später seinen Bescheid mit Nachzahlung und einer späten Festsetzung von Vorauszahlungen.
    Das du kein Weihnachtsgeld von deinem Arbeitgeber bekommst, da kann ja das Finanzamt nichts dafür.

    Tschüß

    P.S. schwacher Trost -> ich kriege auch keins.

    Einen Kommentar schreiben:


  • indianerin
    antwortet
    AW: Keine Anrechnung v. Freibetrag f. auswärtig untergebrachten Azubi bei Vorrauszahl

    Danke Charlie, für den Hinweis!

    Auf jeden Fall erst einmal Einspruch, weil ja die auswärtige Unterbringung für 6 Monate fehlt. Das sind immerhin 462 Euro!

    Und den Antrag auf Herabsetzung stellen wir auf jeden Fall!
    Ist ja auch echt gediegen. Das ganze Jahr über mussten wir nichts an Vorauszahlungen leisten, aber jetzt von eben auf gleich.

    Vielen Dank für die ganze Hilfe!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Keine Anrechnung v. Freibetrag f. auswärtig untergebrachten Azubi bei Vorrauszahl

    Du kannst einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung stellen. Das geht auch online über Mein ELSTER.

    https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare

    Einen Kommentar schreiben:


  • indianerin
    antwortet
    AW: Keine Anrechnung v. Freibetrag f. auswärtig untergebrachten Azubi bei Vorrauszahl

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Auswärtige Unterbringung wird anteilig berechnet.
    Kinderfreibetrag(Soli..) nicht
    Was meinst du mit Kinderfreibetrag-Vorauszahlungssoll
    Das Vor--soll richtet sich nach der zu erwartenden Einkommensteuer
    Das ist nur eine Schätzung

    Gruß FIGUL
    Also fehlt in der Berechnung für die Jahresvorauszahlung für 2019 die auswärtige Unterbringung für die 6 Monate!

    Bei der Berechnung der Vorauszahlung (2019) für den Soli und Kirchensteuer wurde je ein Kinderfreibetrag von 7620 € eingerechnet.
    Da wir ja schon Ende 2019 haben, sollen wir jetzt bis zum 10.12.19 mal eben 460 Euro für die Vorauszahlung blechen!
    Dazu kommen noch 213€ für die Einkommensteuer 2018.

    Echt heftig, mal eben so kurz vor Weihnachten und das ohne zusätzliches Weihnachtsgeld.

    Einen Kommentar schreiben:


  • FIGUL
    antwortet
    AW: Keine Anrechnung v. Freibetrag f. auswärtig untergebrachten Azubi bei Vorrauszahl

    Zitat von indianerin Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wir haben unseren Einkommensteuerbescheid 2018 bekommen. Dort wurde auch korrekt der Freibetrag von 924 Euro für die auswärtig untergebrachte Tochter (Azubi) angerechnet.

    In der Berechnung fürdie *Vorrauszahlungen für 2019* fehlt dieser Freibetrag komplett!
    Aber der Kinderfreibetrag wurde bei dem Soli und die Kirchensteuer eingetragen und mit eingerechnet.

    Da unsere Tochter Mitte des Jahres ihre Ausbildung in NRW erfolgreich abgeschlossen hat, müsste dann nicht anteilig der Freibetrag für auswärtig untergebrachte Auszubildende berechnet werden?

    Müssen die beiden Kinderfreibeträge (Soli + Kirchensteuer) auch angepasst werden, da ja nur Kindergeld bis Mitte des Jahres floss?

    Vielleicht weiß jemand ja, ob ich da einen Gedankenfehler mache oder ob die Berechung falsch ist.
    Ich danke schon mal für Hinweise und Tipps!
    Hallo,

    Auswärtige Unterbringung wird anteilig berechnet.
    Kinderfreibetrag(Soli..) nicht
    Was meinst du mit Kinderfreibetrag-Vorauszahlungssoll
    Das Vor--soll richtet sich nach der zu erwartenden Einkommensteuer
    Das ist nur eine Schätzung

    Gruß FIGUL

    Einen Kommentar schreiben:


  • Keine Anrechnung v. Freibetrag f. auswärtig untergebrachten Azubi bei Vorrauszahlung?

    Hallo,

    wir haben unseren Einkommensteuerbescheid 2018 bekommen. Dort wurde auch korrekt der Freibetrag von 924 Euro für die auswärtig untergebrachte Tochter (Azubi) angerechnet.

    In der Berechnung fürdie *Vorrauszahlungen für 2019* fehlt dieser Freibetrag komplett!
    Aber der Kinderfreibetrag wurde bei dem Soli und die Kirchensteuer eingetragen und mit eingerechnet.

    Da unsere Tochter Mitte des Jahres ihre Ausbildung in NRW erfolgreich abgeschlossen hat, müsste dann nicht anteilig der Freibetrag für auswärtig untergebrachte Auszubildende berechnet werden?

    Müssen die beiden Kinderfreibeträge (Soli + Kirchensteuer) auch angepasst werden, da ja nur Kindergeld bis Mitte des Jahres floss?

    Vielleicht weiß jemand ja, ob ich da einen Gedankenfehler mache oder ob die Berechung falsch ist.
    Ich danke schon mal für Hinweise und Tipps!
Lädt...
X