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Zähler und Nenner

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    Zähler und Nenner

    Frage zu Grundsteuererklärung : Wenn ein Ehepaar zu gleichen Teilen eine Eigentumswohnung besitzt, was muss dann als Zähler und Nenner in das Formular eingetragen werden ?

    #2
    Wie wäre es mit 1/2 und 1/2 ? Gilt auch bei anderen Häusern.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Wie wäre es mit 1/2 und 1/2 ? Gilt auch bei anderen Häusern.
      Das ist der Wert für Zeile 51, nicht der Anteil an den Grundstücken der Eigentümergemeinschaft !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        1/2 und 1/2 nimmt er in Zeile 51 leider nicht.

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          #5
          50/100 und 50/100 sollte passen.

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            #6
            Hauptformular 1/1 wirtschaftliche Einheit
            bei eigentümer jeweils 1/2

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              #7
              Zitat von onkel1988 Beitrag anzeigen
              1/2 und 1/2 nimmt er in Zeile 51 leider nicht.
              in feld 70 = 1 in Feld 71 =2

              das gleiche bei deiner frau

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