Wenn das so war, dann wird die Rentenzahlung nicht in 2018 angesetzt, sondern in den einzelnen Jahren unter Herausnahme des Krankengelds.
Einzelheiten sind unter R32b Abs. 4 Rückwirkender Wegfall von Entgelt-, Lohn- oder Einkommensersatzleistungen geregelt. Die Richtlinie aufklappen:
https://bmf-esth.de/esth/2018/A-Eink...l#anchor239700
Unabhängig davon muss die Rente samt Nachzahlung 2018 erklärt werden.
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