Zitat von Bolletax
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Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer
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AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer
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AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer
Ich wollte damit einen Hinweis geben, dass die Kirchensteuer als Abgeltungssteuer nicht gesondert einzutragen ist.
MfG
Bolletax
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AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer
Zitat von Bolletax Beitrag anzeigenStimmt, dort hat sie nichts verloren.
Da steht aber expressis verbis, dass sie dort nicht einzutragen ist. Das ist doch schon mal eine klare Aussage.
MfG
Bolletax
und was wolltest du in deinen zwei Beiträgen sagen?
Erläuterungen für Analphabeten?
Gruß FIGUL
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AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer
Stimmt, dort hat sie nichts verloren.
Da steht aber expressis verbis, dass sie dort nicht einzutragen ist. Das ist doch schon mal eine klare Aussage.
MfG
Bolletax
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AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer
Zitat von Bolletax Beitrag anzeigenDie betreffende Zeile 43 im Hauptvordruck lautet:
Kirchensteuer (soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehalten oder gezahlt wurde).
MfG
Bolletax
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AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer
Die betreffende Zeile 43 im Hauptvordruck lautet:
Kirchensteuer (soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehalten oder gezahlt wurde).
MfG
Bolletax
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AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer
Ich vermute Anlage KAP.
uups, da war wer schneller!
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AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer
Die Kirchensteuer kannst du in der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung eintragen, wobei die Einreichung einer Anlage KAP nicht immer notwendig ist und auch
nur unter bestimmten Umständen Sinn macht. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
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Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer
Ich habe Kirchensteuer als Zuschlag zur Abgeltungssteuer entrichtet. Wo erkläre ich diesen Betrag?
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