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Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

    Zitat von Bolletax Beitrag anzeigen
    Ich wollte damit einen Hinweis geben, dass die Kirchensteuer als Abgeltungssteuer nicht gesondert einzutragen ist.

    MfG
    Bolletax
    In der Anlage KAP ist sie allerdings gesondert einzutragen und zwar in die Zeile 50 bzw. in die Zeile 56.

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  • Bolletax
    antwortet
    AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

    Ich wollte damit einen Hinweis geben, dass die Kirchensteuer als Abgeltungssteuer nicht gesondert einzutragen ist.

    MfG
    Bolletax

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

    Zitat von Bolletax Beitrag anzeigen
    Stimmt, dort hat sie nichts verloren.
    Da steht aber expressis verbis, dass sie dort nicht einzutragen ist. Das ist doch schon mal eine klare Aussage.

    MfG
    Bolletax
    Hallo,

    und was wolltest du in deinen zwei Beiträgen sagen?
    Erläuterungen für Analphabeten?

    Gruß FIGUL

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  • Bolletax
    antwortet
    AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

    Stimmt, dort hat sie nichts verloren.
    Da steht aber expressis verbis, dass sie dort nicht einzutragen ist. Das ist doch schon mal eine klare Aussage.

    MfG
    Bolletax

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

    Zitat von Bolletax Beitrag anzeigen
    Die betreffende Zeile 43 im Hauptvordruck lautet:

    Kirchensteuer (soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehalten oder gezahlt wurde).


    MfG
    Bolletax
    Aber dort hat die als Zuschlag zur Abgeltungssteuer erhobene Kirchenkapitalertragsteuer sicher nichts verloren!

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  • Bolletax
    antwortet
    AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

    Die betreffende Zeile 43 im Hauptvordruck lautet:

    Kirchensteuer (soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehalten oder gezahlt wurde).


    MfG
    Bolletax

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  • stiller
    antwortet
    AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

    Ich vermute Anlage KAP.

    uups, da war wer schneller!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

    Die Kirchensteuer kannst du in der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung eintragen, wobei die Einreichung einer Anlage KAP nicht immer notwendig ist und auch

    nur unter bestimmten Umständen Sinn macht. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

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  • Rezept 4
    hat ein Thema erstellt Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer.

    Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

    Ich habe Kirchensteuer als Zuschlag zur Abgeltungssteuer entrichtet. Wo erkläre ich diesen Betrag?
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