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Steuerpflicht versäumt - Strafe?

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    Steuerpflicht versäumt - Strafe?

    Ich hatte im Jahr 2015 verschiedene Jobs, bei denen ich zwar nicht viel verdient habe (in Summe <8000€ im Jahr) jedoch aufgrund von Parallelität der Arbeitgeber in Steuerklasse 6 versteuert wurde. Ich zahlte etwa 500€ Steuern welche ich in Anbetracht des geringen Jahreseinkommens nicht zahlen müsste. Diese wollte ich mir nun rückwirkend über eine Steuererklärung für das Jahr 2015 zurückholen.

    Da ich mich leider nie wirklich mit dem Thema auseinandergesetzt habe, habe ich nun erfahren, dass ich aufgrund Steuerklasse 6 dazu verpflichtet gewesen wäre eine Steuererklärung abzugeben.
    Wie läuft das in diesem Fall mit Versäumnisgebühren ab? Lohnt sich das überhaupt oder muss ich dann im Endeffekt noch draufzahlen?
    Und falls es sich nicht lohnt, ist es überhaupt möglich, dass ich keine Steuererklärung abgebe wenn ich doch verpflichtet war?

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Steuerpflicht versäumt - Strafe?

    Wenn die Steuer wirklich Null ist, gibt es auch null Verspätungszuschlag und Null Nachzahlungszinsen.

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      #3
      AW: Steuerpflicht versäumt - Strafe?

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Wenn die Steuer wirklich Null ist, gibt es auch null Verspätungszuschlag und Null Nachzahlungszinsen.
      Bei einer Google-Schnellrecherche habe ich was von 25€ pro Monat Versäumnis gelesen. Ist es dann möglich, dass mir das von meiner Rückzahlung abgezogen wird oder ich durch die Summierung der Monate sogar noch draufzahlen muss wenn ich jetzt meine Steuererklärung abgebe?

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        #4
        AW: Steuerpflicht versäumt - Strafe?

        Das gilt erst ab 2018

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          #5
          AW: Steuerpflicht versäumt - Strafe?

          … und gilt ebenfalls nicht bei einer Steuer von 0 €.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: obligation fiscale manquée - punition?

            [QUOTE = jala2712; 279666] En 2015, j'avais plusieurs emplois qui ne gagnaient pas beaucoup (totalisant <8000 ?? par an) mais qui étaient imposés en raison du parallélisme des employeurs de la classe fiscale 6. J'ai payé environ 500 ?? Des impôts que je n'aurais pas à payer compte tenu du faible revenu annuel. Je voulais maintenant les récupérer rétroactivement via une déclaration de revenus pour l'année 2015.

            Malheureusement, je n'ai jamais vraiment traité du sujet, j'ai donc appris qu'en raison de la classe d'impôt 6, j'aurais été obligé de produire une déclaration de revenus.
            Comment ça marche dans ce cas avec des frais par défaut? Est-ce que cela en vaut la peine ou dois-je payer en fin de compte?
            Et si cela n'en vaut pas la peine, est-il même possible que je ne produise pas de déclaration de revenus si j'étais obligé?

            Merci d'avance [/ DEVIS] et n'est pas non plus valable pour une taxe de 20 ??.usa today protonmail[/QUOTE]
            Zuletzt geändert von Fleurrose; 12.12.2019, 17:46.

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              #7
              AW: Steuerpflicht versäumt - Strafe?

              Hallo Fleurrose,

              wie kommst du eigentlich darauf ?
              Schau dir mal § 152 Abs. 5 Satz 2 Abgabenordnung an.

              Tschüß

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