Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung + Betrieb der Land-und Forstwirtschaft

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung + Betrieb der Land-und Forstwirtschaft

    Grundsteuererklärung Saarland. Die Erklärung verlangt die Angabe einer Nutzungsart. Die Nutzungsarten sind vorgegeben. Da tatsächlich keine Nutzung betrieben wird, wurde angegeben "keine". Dann kommt Fehlermeldung. Was tun ?
    Zuletzt geändert von SaarEls48; 25.09.2022, 14:22.

    #2
    Da tatsächlich keine Nutzung betrieben wird, wurde angegeben "keine". Dann kommt Fehlermeldung. Was tun ?
    Du musst die Nutzung angeben, die das Liegenschaftskataster ausweist. Dass tatsächlich keine Nutzung erfolgt, spielt keine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo in die Runde, Das Grundstück wurde -ebenso wie die Grundstücke der Nachbarn- seit Generationen- nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Sie sind überwuchert mit Bewuchs aller Arten. Als Nutzungsarten werden in der Info zur Grundsteuererklärung unter Nrn. 25 / 26 noch Unland- bzw. Geringstland aufgeführt mit entsprechenden Definitionen. Wir und die Nachbarn werden, da diese Nutzungen auf die betroffenen Flächen zutreffen, in die Erklärungen eintragen. Im Grundbuch ist "Wiese" eingetragen, was im wahrsten Sinne des Wortes nicht zutrifft.
      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        Wir und die Nachbarn werden, da diese Nutzungen auf die betroffenen Flächen zutreffen, in die Erklärungen eintragen. Im Grundbuch ist "Wiese" eingetragen, was im wahrsten Sinne des Wortes nicht zutrifft.
        Man kann sich das nicht aussuchen. Wenn die Flächen bodengeschätzt wurden, stehen die mit der damaligen Nutzung im Liegenschaftskataster. Das muss

        zwar nicht dem entsprechen, was im Grundbuch steht, häufig stimmt das aber überein. Vielleicht steht im Liegenschaftskataster inzwischen aber auch Gehölz.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Die Anlage zum Anschreiben des Finanzamts zur Abgabe der Erklärung teilt die Fläche des Grundstücks sogar in 2 Teilflächen mit Nutzungsarten auf, die in der Info zu den Nutzungsarten gar nicht aufgeführt sind und auch nicht vorliegen. Das Umfeld der Örtlichkeit ist seit Generationen nutzungstechnisch unverändert. Unland / Geringstland werden als zulässige Nutzungsarten ihren Weg an das FA antreten. Ein Vergleich mit der Einkommensteuererklärung und der Anlage Vorsorgeaufwand wäre schon systematisch falsch.
          Viele Grüße

          Kommentar


            #6
            Unland / Geringstland werden als zulässige Nutzungsarten ihren Weg an das FA antreten.
            Was willst du dann mit deinen Fragen überhaupt hier im Anwenderforum ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X