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Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft in einem

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    Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft in einem

    Hallo , ich wohne in Baden Württemberg und habe eine Frage betreffs der Grundsteuererklärung für Landwirtschaft.

    Meine Eltern kauften sich einen Acker. Jeder ist zu 50 % beim Grundbuch eingetragen.
    Meine Eltern liesen sich scheiden, ein jeder behält seine 50 % am Acker.
    Nun ist mein Vater vor einigen Jahren gestorben, wir als 3 Geschwister (Kinder ) haben eine Erbengemeinschaft von seinen 50 %, d.h. je Kind besitz 1/6 davon.
    (Die Mutter lebt noch, und hat die anderen 50 % )
    Wie gebe ich es bei Elster Grundsteuer an? Wir sind ja normal eine Bruchteilsgemeinschaft , da ja meine Mutter noch lebt und ihren Besitz ganz noch hat.
    Wie muss ich es richtig Eintragen? und ausfüllen das Formular?
    Das Aktenzeichen hat meine Mutter bekommen , ich erledige für sie die Elster Grunsteuer Erklärung.
    Vorab schon ein Dankeschön fürs Helfen.
    Günter

    #2
    Wir sind ja normal eine Bruchteilsgemeinschaft , da ja meine Mutter noch lebt und ihren Besitz ganz noch hat.
    Wie muss ich es richtig Eintragen? und ausfüllen das Formular?
    Richtig, man trägt bei der Mutter 1/2 als Anteil ein und bei den Mitgliedern der Erbengemeinschaft lässt man die Anteile der einzelnen Erben weg,

    da es sich um eine Gesamthandsgemeinschaft handelt, der ebenfalls 1/2 gehört. Als Name nimmt man <Name Vorname> der Mutter und EG nach

    <Name Vorname> des Vaters.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24,
      verstehe ich es richtig ? :
      1.) Als Name nimmt man <Name Vorname> der Mutter--- bei Zeile 34 (Anlage zu Erbengemeinschaft,Bruchteilsgemeinschaften und... trage ich den Namen meiner Mutter ein. Ort und Straße , mit Hausnummer benötige ich nicht?

      2.) und EG nach <Name Vorname> des Vaters. ---- das wäre dann bei Eigentümmer(innen) /Erbbauberechtigte / Beteiligte ab Zeile 42. Hier muss mann aber die Adresse mit angeben!?

      Danke,
      Gruß,
      Günter

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        #4
        Mit der Namensgebung meine ich die Zeilen 34 und 35 von GW1. In den Zeile 42 ff könnte man in BW zwar auch die Erbengemeinschaft insgesamt

        erfassen, m. E. ist es aber transparenter, dort die Daten der Beteiligten einzeln zu erfassen und nur beim Anredeschlüssel Erbengemeinschaft auszuwählen.

        Wenn die Verwaltung der Immobilie durch deine Mutter erfolgt, gibst du in Zeile 36 ff deren Adresse ein.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 04.02.2023, 14:29.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo,

          ich habe dazu auch eine Frage und hänge mich deshalb mal hier an.

          Es handelt sich ebenfalls um die Grundsteuer A in Baden Württemberg.

          Der Acker ist zwar so klein, dass bisher gar keine Grundsteuer anfällt (wäre unter 5 €/Jahr) und keiner von uns jemals einen Grundsteuerbescheid erhalten hat, aber gemacht werden muss die Erklärung dennoch. Wer das Informationsschreiben vom Januar dieses Jahres erhalten hat (und ob überhaupt), weiß ich nicht. Zu den Verwandten ist kein Kontakt mehr möglich, weshalb ich mich mit dem Gedanken trage, dass ich vorsichtshalber eine Erklärung abgebe, bevor es gar keiner tut. Wie ich an das Aktenzeichen komme, weiß ich aber noch nicht, da ich noch gar nicht im Grundbuch eingetragen bin. Allerdings war ich zum Stichtag [01.01.2022] schon jahrelang Erbe und damit Miteigentümer. Mangels Interesse hatte ich das Grundbuch aber nicht berichtigen lassen.

          Besitzverhältnisse ursprünglich: 1/2 meine Mutter, 1/2 ihr Bruder (später dann seine Witwe)
          Besitzverhältnisse jetzt: 1/2 ich, 1/2 die drei Kinder meines Onkel (seiner Witwe) gemeinsam

          A) Sind wir dann eine einfache Erbengemeinschaft mit folgender Aufteilung:
          3/6 ich und je 1/6 die drei Kinder meines Onkels (seiner Witwe), also mein Cousin und meine Cousinen?

          B) Oder sind mein Cousin und meine beiden Cousinen eine Bruchteilgemeinschaft? Dann wäre es sowohl eine Erben- als auch eine Bruchteilgemeinschaft.

          Ich vermute stark, dass A zutrifft, bin mir aber nicht wirklich sicher.

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            #6
            Besitzverhältnisse ursprünglich: 1/2 meine Mutter, 1/2 ihr Bruder
            Es hängt jetzt m. E. davon ab, ob die beiden bereits eine Erbengemeinschaft waren, also den Acker von einem Elternteil geerbt haben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Es hängt jetzt m. E. davon ab, ob die beiden bereits eine Erbengemeinschaft waren, also den Acker von einem Elternteil geerbt haben.
              Danke sehr! Damit hatte ich nun gar nicht gerechnet. Das macht es ja noch komplizierter.

              Was ist, wenn sich das aus folgenden Gründen nicht mehr wirklich nachvollziehen lässt?

              Den Eltern meiner Mutter gehörten in den 20er, 30er und 40er Jahren etliche kleine Äcker und Wiesen, aber da fängt es schon an: Was die Mutter meiner Mutter mit in die Ehe brachte und was ihr Mann und was sie gemeinsam noch dazuerworben haben, ist absolut nicht mehr nachvollziehbar. Meine Mutter und ihr Bruder haben einige je zur Hälfte geerbt, einige aber auch nur meine Mutter. Sie hat aber einen später dann zur Hälfte an ihren Bruder verkauft. Die Flurstücknummer gibt es aber nicht mehr. Es gab so viele Flurbereinigungen und auch Verkäufe an Außenstehende. Die Unterlagen die ich habe, sind alle völlig veraltet (30er bis 70er Jahre). Die Flurstücknummern gibt es alle nicht mehr und Unterlagen über die Flurbereinigungen sind gar nicht mehr vorhanden. Ich bin froh, dass ich über eine Namensabfrage überhaupt an die aktuelle Flurstücknummer dieses Ackers kam.

              Ich gehe davon aus, dass dieser Acker von der Mutter meiner Mutter je zur Hälfte an meine Mutter und ihren Bruder vererbt wurde. Ausschließen kann ich aber nicht, dass es einer von denen ist, den meine Mutter alleine erbte und später dann zur Hälfte an Ihren Bruder verkaufte. Möglich wäre auch, dass er in einer Flurbereinigung mit anderen zusammengelegt wurde und darin der steckt, den meine Mutter zur Hälfte an ihren Bruder verkaufte.

              Nehmen wir also einfach an, er wurde von der Mutter meiner Mutter je zur Hälfte an meine Mutter und ihren Bruder vererbt: Trifft dann A oder B zu?
              Zuletzt geändert von 101; 09.02.2023, 19:41.

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                #8
                Nehmen wir also an, er wurde von der Mutter meiner meiner Mutter je zur Hälfte an meine Mutter und ihren Bruder vererbt: Trifft dann A oder B zu?
                Wenn vererbt, dann trifft A zu, da ändert sich bis zu einer Auseinandersetzung außer den Personen nichts mehr. Es bleibt immer eine

                Erbengemeinschaft nach deiner Großmutter mütterlicherseits, in die eben inzwischen du und die Erben des Bruders deiner Mutter eingetreten sind.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Vielen lieben Dank! Dann bin ich wieder ein Stück weitergekommen.

                  Jetzt muss ich es nur noch schaffen, an das Aktenzeichen zu kommen. Ich hatte heute ja mit der dortigen Stadtverwaltung und dem Finanzamt (dortige Hotline Grundsteuer) telefoniert. Helfen konnte man mir aber nur insoweit: Ich solle den Fall über das Kontaktformular ans Finanzamt schildern, was aber zur Folge haben könnte, dass ich dann als Empfangsberechtigter geführt werde, wie ich die Mitarbeiterin verstand. Das wäre dann natürlich unpraktisch, wenn von meinen Verwandten doch einer eine Erklärung abgibt. Das weiß ich aber eben nicht und ich will keinen Bußgeldbescheid riskieren. Leider reagiert mein einziger Ansprechpartner von den Dreien seit Dezember nicht mehr auf meine Mails. Ich werde es in der Mail ans Finanzamt so schildern. Vielleicht habe ich Glück und in der Antwort steht dann, dass bereits eine Erklärung erfasst wurde.

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