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Einkünfte aus Kapitalerträgen

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Einkünfte aus Kapitalerträgen

    Hallo,

    der Freibetrag liegt bei 801,- Euro für Einzelpersonen und somit bei 1602,- Euro für Ehepaare.
    Darüber hinaus gehende Beträge unterliegen der Abgeltungssteuer.

    Wenn Du einen Freistellungsauftrag verpasst hast und die Bank dann 25 Prozent Steuer einbehalten hat, kann man sich das über die Est-Erklärung mit Ausfüllen der Anlage KAP eventuell zurückholen.

    Tschüß

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  • Sonnenschein2011
    antwortet
    AW: Einkünfte aus Kapitalerträgen

    Wie hoch ist z.Zt. der Freibetrag für Eheleute?

    Gruß

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Einkünfte aus Kapitalerträgen

    Wenn ich die Überprüfung des Steuereinbehalts für einige Kapitalerträge beantrage, muss ich IMMER Angaben zum bereits verbrauchten Sparer-Pauschbetrag / Freistellungsauftrag machen.

    Aber natürlich hat das nur AUSWIRKUNGEN, wenn ich insgesamt darüber liege. Trotzdem müssen die Angaben gemacht werden - sonst gibt es Fehlermeldungen ... und ggf. Rückfragen vom Finanzamt, denn: woher sollen die Bearbeiter da wissen, dass man den Sparer-Pauschbetrag nicht DOCH schon voll ausgeschöpft hat.

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  • elsterer8
    antwortet
    AW: Einkünfte aus Kapitalerträgen

    Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
    Natürlich muss man die Kapitalerträge, die freigestellt waren, nicht angeben. Allerdings den verbrauchten Freistellungsauftrag. Sonst wird dieser zu unrecht doppelt berücksichtigt und man bekommt irgendwann "nette" Rückfragen vom Finanzamt, warum man denn so viel freigestellt hat.
    ? Das gilt doch nur, wenn Kapitalerträge über den Betrag der - Summe der per Freistellungsaufträge - freigestellten Beträge überlaufen ?

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Einkünfte aus Kapitalerträgen

    Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
    alles was unter dem freibetrag liegt und auch vom freistellungsauftrag abgedeckt war, muss nirgends hin.

    angeben muss bzw. kann man das seit einführung der abgeltungssteuer nur, wenn man mangels freistellungsauftrag ebenjene steuer abfuehren musste und man sich diesen betrag zurückholen will.

    Auch wenn der Beitrag schon etwas älter ist, aber noch ein kleiner Hinweis dazu:

    Natürlich muss man die Kapitalerträge, die freigestellt waren, nicht angeben. Allerdings den verbrauchten Freistellungsauftrag. Sonst wird dieser zu unrecht doppelt berücksichtigt und man bekommt irgendwann "nette" Rückfragen vom Finanzamt, warum man denn so viel freigestellt hat.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Einkünfte aus Kapitalerträgen

    Das Einfachste wäre doch, dass Sie zu Ihrer Bank rennen und dort die Ausstellung der Steuerbescheinigung beantragen (gibt's nur auf Antrag, es sei denn die Bank ist kundenfreundlich). Die Bank muss das auch machen, wenn gar keine Steuern einbehalten wurden. Und auf dieser Steuerbescheinigung steht dann auch drauf, in welcher Zeile und wo Sie sich in der Steuererklärung produzieren dürfen.

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  • SlashDD
    Ein Gast antwortete
    AW: Einkünfte aus Kapitalerträgen

    [QUOTE=elsterer8;121412]
    Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
    alles was unter dem freibetrag liegt und auch vom freistellungsauftrag abgedeckt war, muss nirgends hin.

    Ich liege auch mit den erhaltenen Zinsen unter dem Sparerfreibetrag. Aber die Bank hat keine Kirchsteuer abgeführt.
    1. Kirchensteuer, soll ich wegen der paar Euros extra Anlage KAP machen??
    2. macht die Bank überhaupt den KiSteuer-Abfuhr-Service?
    Danke für Antworten.
    sicher führt die bank kist ab wenn mans angiebt und beantragt, allerdings warum willst du kist zahlen, wenn du unterm freibeitrag bleibst? dann fällt auch keine kist an. klingt jetzt allerdings so als ob die bank abgeltungssteuer jedoch ohne kist einbehalten hat, in dem falle solltest die kap auf jedenfall machen und dir die von der bank einbehaltene steuer wieder holen oder willst die verschenken? naja und für künftig vielleicht gleich ma bei der bank nen freistellungsauftrag einreichen, dann kannste dir auch die kap sparen

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  • elsterer8
    antwortet
    AW: Einkünfte aus Kapitalerträgen

    [QUOTE=Falzo;116947]alles was unter dem freibetrag liegt und auch vom freistellungsauftrag abgedeckt war, muss nirgends hin.

    Ich liege auch mit den erhaltenen Zinsen unter dem Sparerfreibetrag. Aber die Bank hat keine Kirchsteuer abgeführt.
    1. Kirchensteuer, soll ich wegen der paar Euros extra Anlage KAP machen??
    2. macht die Bank überhaupt den KiSteuer-Abfuhr-Service?
    Danke für Antworten.

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Einkünfte aus Kapitalerträgen

    alles was unter dem freibetrag liegt und auch vom freistellungsauftrag abgedeckt war, muss nirgends hin.

    angeben muss bzw. kann man das seit einführung der abgeltungssteuer nur, wenn man mangels freistellungsauftrag ebenjene steuer abfuehren musste und man sich diesen betrag zurückholen will.

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  • gilmores
    hat ein Thema erstellt Einkünfte aus Kapitalerträgen.

    Einkünfte aus Kapitalerträgen

    Ich bekomme Zinsen auf ein Girokonto sowie Zinsen auf ein Sparkonto. Zusammen maximal 60€. Wo schreib ich das rein? Oder gehört das nirgens hin???

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