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    Zugriff auf verlorene Daten

    Mein PC ist abgestürzt, leider keine Datensicherung. Zur Steuerklärung meines Steuerberaters brauche ich die abgespeicherten monatlichen Meldungen Ust/Va 01.2010 - 12.2010.
    Auf meinem neu istallierten PC habe ich keinen Zugriff zu o.a. Meldungen. Welche Möglichkeiten bestehen.

    #2
    AW: Zugriff auf verlorene Daten

    Du könntest z. B. versuchen, für die Zukunft ab jetzt jedes Übertragungsprotokoll auszudrucken und abzuheften.

    Vielleicht erklärt sich ja auf freundliches Nachfragen der Finanzbeamte dazu bereit, Dir einen Ausdruck der vorangemeldeten Beträge zuzusenden.

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      #3
      AW: Zugriff auf verlorene Daten

      Ergänzung zu Elefant:

      oder die Daten sichern.
      Ansonsten: siehe Elefant

      Gruss stiller
      Gruss (S)stiller
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      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
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      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Zugriff auf verlorene Daten

        Eventuell besteht noch eine Möglichkeit die Daten zu retten, wenn die Festplatte nicht ausgetauscht bzw. die alte nicht formatiert wurde. Ich habe selbst schon sehr gute Erfolge mit dem Programm Recuva gemacht. Es ist kostenlos und steht auf den Internetseiten vieler PC-Zeitschriften zum Download.

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          #5
          AW: Zugriff auf verlorene Daten

          Die Frage ist, was der Steuerberater mit den Zahlen will.
          Zur Erstellung der Jahreserklärung muss man eigentlich alle Buchungen (Betriebseinnahmen, Vorsteuerbeträge) neu zusammenfassen - man addiert ja nicht einfach nur die Voranmeldungen.

          Anhand der eigenen Kontoauszüge sollte nachvollziehbar sein,
          - für welchen Zeitraum
          - zu welchem Datum
          man Erstattung bekommen oder Zahlung geleistet hat.

          Das ist beim Steuerberater relevant um "die Summe der erstatteten/gezahlten" Umsatzsteuer für die Umsatzsteuererklärung zu ermitteln und er wird das auch brauchen um zu wissen, in welche Jahresveranlagung im Bereich der Gewinnermittlung etwas reinzupacken ist.

          Beispiel: Die Dezember-Voranmeldung oder die Voranmeldung für IV/2010 erfolgt erst in 2011.
          Der Betrag hat Einfluss auf die Umsatzsteuerjahreserklärung 2010,
          Der Betrag hat Einfluss auf die Gewinnermittlung 2011.

          Zur Not kann eventuell auch mal das Finanzamt weiterhelfen - ein Kontoauszug etwa zur Umsatzsteuer des betreffenden Jahres. Ob dort aber nur Zahlungs/Erstattungsbeträge oder auch die Umsätze/Vorsteuern zu sehen sind kann ich nicht sagen (zumal die Bundesländer unterschiedliche Computerprogramme verwenden).

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