AW: Eintragung bei der gesonderten Feststellung
Gehen Sie zu einem Steuerberater oder rufen Sie im Finanzamt an. Ihre Frage hat nichts mit Elster, Elstam etc zu tun.
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Eintragung bei der gesonderten Feststellung
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AW: Eintragung bei der gesonderten Feststellung
Was ist es denn für ein Fall?
Eine gesonderte Feststellung (Betriebssitz und Wohnsitz weichen voneinander ab)
oder
eine gesonderte und einheitliche Feststellung (mehrere Personen sind beteiligt)
Wenn nur Sie und ggf. Ihr Ehemann beteiligt wären, handelt es sich um einen Fall von geringer Bedeutung und die Feststellung ist entbehrlich.
Mit Elster geht nach meinem Kenntnisstand beides noch nicht.
Oder will das Finanzamt eine Anlage G sowie eine EÜR? Das wäre dann was Anderes.
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Eintragung bei der gesonderten Feststellung
Hallo,
das FA. verlangt eine Erklärung zur gesonderten Feststellung für das Jahr 2010, die ich nicht abgegeben habe.
Es betrifft unsere Einkünfte aus der Phototvoltaikanlage,wofür ich die UST.-Erklärung mit der EST.-Erklärung 2010 abgegeben habe. Der zuständige Beamte des Finanzamtes verlangt nun noch die Erklärung der gesonderten Einkünfte. Ich habe mir diese jetzt ausgedruckt, weiß aber nicht so richtig, was ich da eintragen muß.
Kann mir dabei jemand helfen?
Anna
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