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Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    Zitat von toni91 Beitrag anzeigen
    Hallo Leute, ich habe auch eine Frage zum Thema: ich fang demnächst beim Bund an und muss einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mitbringen. da ich allerdings noch Schüler bin und auch keinen Nebenjob hab muss ich die dann überhaupt mitnehmen? bitte um hilfe.
    Wo ist das eine Frage ZUM THEMA ? Das Thema heißt "Kinderbetreuungskosten". wenn Sie mal wieder eine Frage haben, machen Sie bitte einen neuen Threat auf.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    Ja, das ist richtig. Aber das nützt Ihnen nichts, wenn Ihr Arbeitgeber auf der Vorlage einer Bescheinigung besteht.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    Gab es da bei Elstam nicht mal ne Vereinfachungsregelung, dass beim ersten Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis nach der Schule die Steuerklasse I unterstellt wird und keine Bescheinigung nötig ist?

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    Der Bund will keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung von Dir sondern eine Bescheinigung über die Lohnsteuerabzugsmerkmale. Und diese bekommst Du bei Deinem Finanzamt.

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  • toni91
    Ein Gast antwortete
    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    Hallo Leute, ich habe auch eine Frage zum Thema: ich fang demnächst beim Bund an und muss einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mitbringen. da ich allerdings noch Schüler bin und auch keinen Nebenjob hab muss ich die dann überhaupt mitnehmen? bitte um hilfe.

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    Genau! Das größte Profil beim Rüsseltier hat dabei der Dickschädel ;D

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  • stiller
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    @Chapnator
    An Profilsucht kann es nicht liegen, Elefanten sind langsam, dickhäutig und haben ein sehr großes Profil, aber Wale haben vielleicht ein größeres... ; -)

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  • Chapnator
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    'oller' Rechthaber :P

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    Zitat von Koellegirl Beitrag anzeigen
    Jaaaaaa Danke, dass war es wohl!
    Sag ich doch

    Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
    Wenn es keine Ehefrau gibt dann sind auch k e i n e Angaben zur Ehefrau zu machen. Auch nicht auf der ersten Seite des Hauptvordrucks. Es kann weder Zusammenveranlagung noch getrennte Veranlagung beantragt werden.

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  • Koellegirl
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    Dankeee :-)

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    Hallo Koellegirl,

    das mit dem halben Kinderfreibetrag ist bei nicht verheiratet ok.
    Der andere Hinweis sagt dir, dass also deine Krankenversicherungsbeträge so hoch sind, dass der Höchstbetrag ausgeschöpft ist und sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Haftpflicht-, Unfall- usw. sich nicht mehr auswirken.

    Tschüß

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  • Koellegirl
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    Wo muss ich Zusatzbeiträge an die Krankenkasse eintragen und ich habe insgesamt für 3 Tage Krankengeld bezogen, da mein Sohn krank war und ich deswegen zu Hause bleiben musste.

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  • Koellegirl
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    Jaaaaaa Danke, dass war es wohl!

    Jetzt zeigt er mir vor der Berechnung noch:

    EHW Elster-Hinweise
    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer
    Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung
    ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist
    daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom
    16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
    Für das am 03.02.2009 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
    berücksichtigt.

    an. Muss ich noch was ändern oder kommt diese Meldung immer?

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  • Chapnator
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    Hallo,

    wurde auf der ersten Seite der Erklärung möglicherweise Angaben zu einer 'getrennten Veranlagung' gemacht?

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  • Koellegirl
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    Bei der Plausibilitätsprüfung zeigt er mir keinen Fehler an, aber wenn ich die Berechnung starte, kommt immer diese Fehlermeldung ohne Berechnung:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Es wurden Angaben zu einem Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Grad der Behinderung,
    Kinderbetreuungskosten oder Berufsausbildungskosten zu einem Kind gemacht. Weitere Angaben zum Kind fehlen.

    Ich habe alle Angaben zum Kind gemacht, mit ID-Nummer etc.

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