Zitat von toni91
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Keine Ankündigung bisher.
Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet
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Ein Gast antworteteAW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet
Ja, das ist richtig. Aber das nützt Ihnen nichts, wenn Ihr Arbeitgeber auf der Vorlage einer Bescheinigung besteht.
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Gab es da bei Elstam nicht mal ne Vereinfachungsregelung, dass beim ersten Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis nach der Schule die Steuerklasse I unterstellt wird und keine Bescheinigung nötig ist?
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Ein Gast antworteteAW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet
Der Bund will keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung von Dir sondern eine Bescheinigung über die Lohnsteuerabzugsmerkmale. Und diese bekommst Du bei Deinem Finanzamt.
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Ein Gast antworteteAW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet
Hallo Leute, ich habe auch eine Frage zum Thema: ich fang demnächst beim Bund an und muss einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mitbringen. da ich allerdings noch Schüler bin und auch keinen Nebenjob hab muss ich die dann überhaupt mitnehmen? bitte um hilfe.
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AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet
Genau! Das größte Profil beim Rüsseltier hat dabei der Dickschädel ;D
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AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet
@Chapnator
An Profilsucht kann es nicht liegen, Elefanten sind langsam, dickhäutig und haben ein sehr großes Profil, aber Wale haben vielleicht ein größeres... ; -)
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'oller' Rechthaber :P
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Zitat von Koellegirl Beitrag anzeigenJaaaaaa Danke, dass war es wohl!
Zitat von Elefant Beitrag anzeigenWenn es keine Ehefrau gibt dann sind auch k e i n e Angaben zur Ehefrau zu machen. Auch nicht auf der ersten Seite des Hauptvordrucks. Es kann weder Zusammenveranlagung noch getrennte Veranlagung beantragt werden.
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Dankeee :-)
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Hallo Koellegirl,
das mit dem halben Kinderfreibetrag ist bei nicht verheiratet ok.
Der andere Hinweis sagt dir, dass also deine Krankenversicherungsbeträge so hoch sind, dass der Höchstbetrag ausgeschöpft ist und sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Haftpflicht-, Unfall- usw. sich nicht mehr auswirken.
Tschüß
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AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet
Wo muss ich Zusatzbeiträge an die Krankenkasse eintragen und ich habe insgesamt für 3 Tage Krankengeld bezogen, da mein Sohn krank war und ich deswegen zu Hause bleiben musste.
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Jaaaaaa Danke, dass war es wohl!
Jetzt zeigt er mir vor der Berechnung noch:
EHW Elster-Hinweise
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer
Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung
ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist
daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom
16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
Für das am 03.02.2009 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
berücksichtigt.
an. Muss ich noch was ändern oder kommt diese Meldung immer?
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Hallo,
wurde auf der ersten Seite der Erklärung möglicherweise Angaben zu einer 'getrennten Veranlagung' gemacht?
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Bei der Plausibilitätsprüfung zeigt er mir keinen Fehler an, aber wenn ich die Berechnung starte, kommt immer diese Fehlermeldung ohne Berechnung:
AHW Abbruch-Hinweise
Es wurden Angaben zu einem Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Grad der Behinderung,
Kinderbetreuungskosten oder Berufsausbildungskosten zu einem Kind gemacht. Weitere Angaben zum Kind fehlen.
Ich habe alle Angaben zum Kind gemacht, mit ID-Nummer etc.
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