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Haushaltsnahe Dienstleistung bei vermieteten ETW absetzen

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    Haushaltsnahe Dienstleistung bei vermieteten ETW absetzen

    Hallo,

    kann mir bitte sagen, ob ich die haushaltsnahen Dienstleistungen die mir die Hausverwaltung bei meiner vermieteten Eigentumswohnung ausstellt steuerlich absetzten kann?


    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistung bei vermieteten ETW absetzen

    Wenn Sie eine ETW haben und diese vermieten, sind die mit der Wohnung zusammenhängenden Kosten Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung. Wieso wollen sie dann ZUSÄTZLICH (?) für haushaltsnahe Dienstleistungen auch noch eine weitere Steuerermäßigung haben ? Das wäre ja doppelt gemoppelt. Deswegen hat der Gesetzgeber geregelt, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nur in Anspruch genommen werden kann, wenn es keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben oder bestimmte hier nicht so relevante abzugsfähige Kosten sind.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Haushaltsnahe Dienstleistung bei vermieteten ETW absetzen

      vielen dank für die schnelle Antwort.

      Mir sendet jedes Jahr die Hausverwaltung diese Aufstellung mit zu. Laut der HV für die Steuererklärung.

      Leider bin ich nicht so erfahren, deswegen frag ich nach.

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        #4
        AW: Haushaltsnahe Dienstleistung bei vermieteten ETW absetzen

        Logisch ist diese Aufstellung für die Steuerklärung. Wie Picard777 schon erklärte beinhaltet die Aufstellung Werbungskosten der Vermietung, also müssen diese Kosten in die Anlage V

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Haushaltsnahe Dienstleistung bei vermieteten ETW absetzen

          Die Hausverwaltung kann ja nicht wissen, welche rechtlichen Besonderheiten auf der Eigentümerseite vorliegen. Wenn Sie nun die ETW selber bewohnen würden, gäbe es ja keine Werbungskosten und dann wäre das mit den haushaltsnahen Dienstleistungen ja korrekt.

          Anders herum wird ein Schuh daraus: Wenn Ihre Mieter die haushaltsnahen Dienstleistungen als Umlage bezahlen, müssen SIE IHREN MIETERN eine ensprechende Bescheinigung ausstellen, damit DIE MIETER dann deren haushaltsnahen Dienstleistungen bei der Steuer angeben können.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Auch wenn der Thread schon etwas älter ist, hätte ich noch eine Zusatzfrage dazu: Wenn der Vermieter die Handwerkerleistungen bezahlt und diese als Werbungskosten absetzt, kann dann der Mieter die haushaltsnahen Handwerkerleistungen für sich absetzen, wenn er die Bescheinigung vom Vermieter bekommt? Eigentlich dürfte das auch nicht korrekt sein, weil es eine mögliche Doppelerstattung ist!? Oder hat das der Gesetzgeber extra so vorgesehen?

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              #7
              Das wäre natürlich Betrug. Noch dazu, wie weist denn der Mieter die Zahlung der Handwerkerleistungen nach?

              Aber eine Frage zu Elster ist das sowieso nicht. Und mit der Lohnsteuerbescheinigung hat das auch nichts zu tun.

              EDIT: wäre ja nicht ungewöhnlich dass der Vermieter diese Kosten auf den Mieter umgelegt hat. Dann würden ja die Nebenkosten des Mieters beim Vermieter als Einnahmen auftauchen und der Mieter kann die Handwerkerleistungen geltend machen.
              Zuletzt geändert von L. E. Fant; 29.10.2021, 01:34.

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                EDIT: wäre ja nicht ungewöhnlich dass der Vermieter diese Kosten auf den Mieter umgelegt hat. Dann würden ja die Nebenkosten des Mieters beim Vermieter als Einnahmen auftauchen und der Mieter kann die Handwerkerleistungen geltend machen.
                Genau so wird das auch gemacht. Für den Vermieter ist z.B. der Hausmeister, der die Treppenhausreinigung macht, quasi ein durchlaufender Posten. Der wird natürlich über die Hausgeldabrechnung der Verwaltung als Ausgabe abgesetzt, aber der Mieter zahlt den ja über die Nebenkosten, so dass auch wieder die entsprechende Einnahme vorliegt - und dem Finanzamt nix verlorengeht

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