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Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

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  • Schoolisoutfan
    antwortet
    AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

    Was soll ich denn bitte sagen?

    Fakt ist es ist die Steuerbescheinigung für 2012 das Geld was ich für 2012 als Dividende bekomme habe ich erst heute erhalten mitsamt der Bescheinigung.

    Also gehe ich jetzt richtig in der Annahme das ich diese Bescheinigung für die Erklärung 2012 (also Freitag) abgeben muss? Ich kann doch auch nichts daran ändern wenn ich erst jetzt erfahre wieviel Dividende und somit Steuern ich für 2012 bekommen habe. Ausserdem ist es keien Bank sondern meine Firma, da kann ich nicht sagen macht mal ich will meine Steuer machen :/

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

    Zitat von Schoolisoutfan Beitrag anzeigen
    Auszahlung war heute.wann die Steuern gezahlt wurden kann ich nicht sagen, da der steuerbescheid 2012 lautet gehe ich doch vom letzten jahr aus oder?
    Was soll das denn jetzt ? Steuern werden natürlich bei der Auszahlung einbehalten, d.h. wenn JETZT ausgezahlt wurde in 2013, wurden auch in 2013 Steuern einbehalten und das steht dann auch so in einer Steuerbescheinigung für 2013 drin und das ist Sache der Einkommensteuererklärung 2013. Wenn die Bank allerdings JETZT eine Steuerbescheinigung für 2012 rausrückt, dann steht da auch Auszahlung 2012 drauf und das ist dann 2012ersache.

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

    Die Zahlen der Steuerbescheinigung 2012 gehören in die Steuererklärung 2012.

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  • Schoolisoutfan
    antwortet
    AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

    Auszahlung war heute.wann die Steuern gezahlt wurden kann ich nicht sagen, da der steuerbescheid 2012 lautet gehe ich doch vom letzten jahr aus oder?

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

    Wann war das Jahr der Zahlung?

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  • Schoolisoutfan
    antwortet
    AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

    Wie es der Teufel will ist eben die Steuerbescheinigung 2012 eingetroffen. Kann ich diese in einer weiteren KAP bis Freitag auch schon abgeben oder muss ich bis nächstes Jahr warten? Entschuldigt bitte wenn diese Frage dähmlich ist, ist erst meine 2te Steuererklärung.

    LG

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  • Schoolisoutfan
    antwortet
    AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

    Stimmt hatte mich vertan, ist nun alles abgegeben.

    Danke an alle

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  • bobobaer
    Ein Gast antwortete
    AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

    >>>5 Ohne Kreuz

    Nein, mit Kreuz.

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  • Schoolisoutfan
    antwortet
    AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

    Seite 1.

    5 Ohne Kreuz
    7. Beiträge lt. Steuerbescheinigung(en) 53,68
    korriggierte Beträge ( leer lassen )
    14. 0 (da ich ja keinen Freistellungsauftrag abgegebene habe)
    15. 107,36 (Betrag der ersten Beteiligung der Steuerfrei war)

    Seite 2.

    Beig. Bescheinigung aus Beteiligungen
    50. 13,42€
    51. 0,74€

    Nun sollte es passen?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

    Hallo,
    @bobobaer
    in die Zeile 7 gehören natürlich die 54 Euro Erträge, habe ich übersehen.
    Und die Zeilen 50 und 51 sollten natürlich bei den Kennziffern lt. Bescheinigung ausgefüllt werden.
    Du hast recht.

    Tschüß

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  • bobobaer
    Ein Gast antwortete
    AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

    >>> 4,5,6 Ohne Kreuz

    Kann nicht gehen. Ein Kreuz muss da sein, wohl in 5, s. Beitrag holzgoe

    >>> 7. Beiträge lt. Steuerbescheinigung(en) 13,42€

    Quatsch. Da sind die Kapitalerträge gefragt, die 13€ sind aber die einbehaltenen Steuern.

    >>> Beig. Bescheinigung aus Beteiligungen
    >>>50. 13,42€ 13,42€
    >>>51. 0,74€ 0,74€

    Du hast die aus der Bescheinigung übernommenen Steuern auch bei den Steuern für Beteiligungen übernommen? Warum? Du hast doch keine unternehmerischen Beteiligungen, und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Pausibilitätsprüfung sowas Unplausibles schluckt, keine Erträge aus Beteiligungen, aber Steuern drauf gezahlt.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

    Hallo Schoolisoutfan,
    in deinem Fall wäre ein Kreuz in Zeile 5 passend, ich glaube ohne einen Eintrag würde die Plausiprüfung schimpfen.

    Die anderen Eintragungen sind korrekt.

    Tschüß

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  • Schoolisoutfan
    antwortet
    AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

    Guten Morgen,

    leider sind die Ziffern nicht aufgeführt.

    Bei mir steht:

    Steuerbescheiningung vom 25.05.2012

    Gewinnanteil für das Jahr 2011
    (Einnahmen nach §20 Abs. 1 Nr.4 EStG)

    Höhe der Kapitalerträge 53,86 €
    anre. Kap. Ertragssteuer 13,42€
    anr. Soli. 0,74€
    anr. Kirchensteuer 0,00€
    Zahlungstag 01.06.2012

    Es wurde für Sie ein Freistellungsauftrag in Höhe von 0,00 € berücksichtt.
    Gezahlt wurde an das Steueramt für Körperschaften 1 .... Steuernummer


    Wäre nun folgendes Richtig?

    Seite 1.

    4,5,6 Ohne Kreuz
    7. Beiträge lt. Steuerbescheinigung(en) 13,42€
    korriggierte Beträge ( leer lassen )
    14. 0 (da ich ja keinen Freistellungsauftrag abgegebene habe)
    15. 107,36 (Betrag der ersten Beteiligung der Steuerfrei war)

    Seite 2.

    Beig. Bescheinigung aus Beteiligungen
    50. 13,42€ 13,42€
    51. 0,74€ 0,74€

    Kirchensteuer Zahle ich ja keine.

    Beilegen würde ich dann noch die beiden Steuerbescheinigungen vom 25.06.2012

    Nächstes Jahr müsste ich dieses hier dann für das Jahr 2013 machen und danach greifen meiner Ansicht nach die Freibträge wenn ich sie nun anpasse.

    Habe ich jetzt alles Richtig gemacht?

    Vielen Dank schonmal.
    Zuletzt geändert von Schoolisoutfan; 29.05.2013, 11:36.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

    Hallo Schoolisoutfan,

    wenn du mit deinen Zinserträgen unter dem Sparerfreibetrag liegst und nur vergessene oder schlecht verteilte Freistellungsaufträge Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, kannst du diese mit der Anlage Kap über die Einkommensteuererklärung anrechnen oder zurückerhalten.
    Eigentlich tippst du die dafür nötige Steuerbescheinigung ab, da stehen die Zeilen meistens mit dran.
    Also auf Seite 1 Zeile 7 und 14 und 15 und auf Seite 2 Zeile 50, 51 und 52 (falls Kirchensteuerpflichtig)

    Solange du noch keinen Bescheid hast, kanst du versuchen die Anlage KAP nachzureichen, am besten du telefonierst mal mit deinem zuständigen Bearbeiter beim Finanzamt.

    Tschüß

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

    Zitat von Schoolisoutfan Beitrag anzeigen
    Hi,

    Die Höhe der Steuer werde ich wohl in ca 2. Wochen wissen (Teilhaber Versammlung ist erst).

    LG
    Wenn jetzt (2013) über eine Ausschüttung für 2012 entschieden wird, betrifft diese die Steuererklärung 2013 (Jahr der Zahlung). Wenn das mit den 15 Euro in 2012 für 2011 genauso war, können sie das noch in der Steuererklärung 2012 berücksichtigen.

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