AW: Kindergeld
Danke für die schnelle Rückmeldung!
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AW: Kindergeld
>Es ist immer der Anspruch einzutragen, nicht der Zeitpunkt.
Aber in der Anlage Kind, nicht in der Lohnsteuerbescheinigung, oder?
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AW: Kindergeld
Es ist immer der Anspruch einzutragen, nicht der Zeitpunkt.
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Kindergeld
Muss ich das Kindergeld für 2008, welches nicht auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2008 vermerkt ist, da es erst in 2009 ausgezahlt wurde, in der Elster Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2008 eintragen?
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