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Geringfügiger Job , Minijob bis 450 Eur

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    Geringfügiger Job , Minijob bis 450 Eur

    Ich habe seit Anfang des Jahres ein geringgfügigen Job auf 165 Eur, davon geht ein anteiliger Betrag an die Rentenkasse ab, seit ein paar Tagen ist der Job auf 450 Eur Basis erhöht wurden, wo ich auch anteilig in die Rentenkasse zahle.
    Wie verhalte ich mich dann bei der Einkommensteuererklärung? Die Jobs sind ja nicht steuerpflichtig bzw muss man eigentlich nicht mit angeben? Aber die Rentenversicherungsbeträge die ich selber abführe davon, kann ich mit angeben? Muss ich dann nur die Versicherungsbeträge mit angeben oder auch gleichzeitig den zusammenhängenden Lohn? Ich hoffe die Frage ist verständlich;-)

    Eure Sonnenblumenfee

    #2
    AW: Geringfügiger Job , Minijob bis 450 Eur

    Hallo sonnenblumenfee,

    ein pauschal besteuerter Minijob wird nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben.
    Für die Arbeitgeberbeiträge bei Pauschalbesteuerung gibt es eine extra Zeile in der Anlage Vorsorgeaufwand Seite 1 Zeile 10.
    Inwieweit du deine Beiträge ansetzt kann ich dir nicht sagen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Geringfügiger Job , Minijob bis 450 Eur

      Da du die Einnahmen aus dem 450 Euro-Job nicht versteuern musst, kannst du alle Ausgaben, welche mit dem 450 Euro-Job in Verbindung stehen, nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben ansetzen.
      Mfg

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        #4
        AW: Geringfügiger Job , Minijob bis 450 Eur

        Hallo

        die Eingabehilfe der Anlage Vorsorgeaufwand zu Zeile 6 und Zeile 10 gibt eine recht deutliche Beschreibung, wie zu verfahren ist. Berücksichtigung der Rentenversicherungsbeiträge kann also möglich sein.

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