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Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

    Hallo,

    Sonderausgaben sind keine Werbungskosten.
    Es gibt in diesem Fall keinen Verlustvortrag

    Gruß FIGUL

    Einen Kommentar schreiben:


  • lmoudry
    hat ein Thema erstellt Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen.

    Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

    Hallo,

    ich bin seit Juni 2013 als Arbeitnehmer tätig, zuvor habe ich bis Februar 2013 studiert, es handelt sich um Erststudium weil ich davor keine Ausbildung bzw. ein anderes Studium hatte. Ein ehemaliger Kommilitone hat mich jetzt auf die Idee gebracht, meine Studienkosten (in diesem Fall also Sonderausgaben und nicht Werbungskosten) von der Steuer abzusetzen, d.h. Steuererklärung für die Jahre 2010,2011 und 2013 zu machen. Von dem, was ich bisher gelesen (bzw. gegoogelt) habe, bin ich skeptisch, dass sowas überhaupt möglich ist, möchte aber an dieser Stelle sichergehen:

    - Verlustvortrag für die Jahre 2010, 2011 und 2012
    - Mein Studium habe ich mit Mini-Jobs finanziert. Mein Einkommen in den Jahren 2010, 2011 und 2012 betrug jeweils knapp unter 8.004€
    - Die Summe von Studienbeiträgen, Fahrtkosten, Arbeitsmitteln etc habe ich bisher nicht genau berechnet, es ist jedoch garantiert weitaus weniger als 8.004€ im Jahr

    Dazu die erste Frage: da meine Einnahmen höher als Ausgaben sind, handelt es sich natürlich nicht um Verlust. Damit wäre das gesamte Unterfangen sinnlos (?).

    Wenn das der Fall ist, kommt noch eine Folgefrage: Ein Student, der finanzielle Unterstützung von seinen Eltern erhält und damit nicht arbeiten gehen muss, hätte doch "auf dem Papier" ein Verlust und könnte seine Sonderausgaben absetzen. Oder sehe ich das falsch?
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