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Negativer Kapitalertrag

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  • LHH
    antwortet
    AW: Negativer Kapitalertrag

    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    505, immer zu eigenen Gunsten runden, dann passt es.

    PS: Hoffentlich ist klar, dass das so wie eingegeben die Steuer nicht beeinflusst, sondern nur einen Verlustvortrag ergibt.
    505 - stimmt.
    Und über den Verlustvortrag weiß ich Bescheid, danke aber für den Hinweis und danke für die fixe Antwort!

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  • neysee
    antwortet
    AW: Negativer Kapitalertrag

    505, immer zu eigenen Gunsten runden, dann passt es.

    PS: Hoffentlich ist klar, dass das so wie eingegeben die Steuer nicht beeinflusst, sondern nur einen Verlustvortrag ergibt.

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  • LHH
    hat ein Thema erstellt Negativer Kapitalertrag.

    Negativer Kapitalertrag

    Hallo,

    ich hoffe, ich stelle diese Frage hier nicht unnütz doppelt - nur leider habe ich keine zielführende Antwort auf meine Frage gefunden:

    Anfang 2013 habe ich eine private RV/LV gekündigt und dazu eine Steuerbescheinigung erhalten:
    Für Ihre Versicherung XY wurden lt Beschluss vom 01.03.2013 am 01.03.2013 folgende Kapitalerträge gezahlt: [...] Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG -504,65

    Bei
    -Summe KApitalertragsteuer in Höhe von 25%,
    -oder wg. einbehaltener Kirchensteuer entsprechend geminderter %-Satz,
    -Summe Solidaritätszuschlag,
    -Summe Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer und
    -Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages
    stehen 0,00 EUR, ansonsten sind alle Felder frei.

    Ich bin mir nicht sicher, wo ich es eintragen soll. Gesetzt den Fall, ich habe keine weiteren Kapitalerträge, würde ich wie folgt vorgehen:
    Zeile 4 = Kreuz
    Zeile 7 = 0
    Zeile 12 = 504
    Zeile 14 = 0
    Zeile 15 = 0

    Ist das richtig?

    VG Laura
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