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0,5 Kind

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  • Picard777
    antwortet
    AW: 0,5 Kind

    Und das Problem ist hier nicht Elster, sondern sitzt vor dem PC, was aber bei der Papiererklärung nicht auffiel, da das Papier nicht "zurückschlägt" ...

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: 0,5 Kind

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    bei getrennter Veranlagung
    Es ist auch gar keine getrennte Veranlagung. Sie haben das ganze Jahr schon getrennt gelebt.

    In Zeile 24 des Hauptvordrucks wurde auch angeblich (zum Glück) nichts angekreuzt.

    Natürlich müssen in Zeile 11 der Anlage Kind Angaben gemacht werden.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: 0,5 Kind

    Hallo,

    bei getrennter Veranlagung gehören die Angaben des anderen Elternteils in Zeile 11 der Anlage Kind. Steht groß und fett dort.
    Warum bist du in diesem Unterforum? Das ist total falsch

    Gruß FIGUL

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  • Socke07
    antwortet
    AW: 0,5 Kind

    die Variante habe ich auch schon getestet. Anschließend meckert Elster, dass die Angaben zum Kindschaftsverhältnis unvollständig sind. Langsam habe ich keine Lust mehr auf Elster

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: 0,5 Kind

    Du hast keine Ehefrau! Also darfst Du auch kein Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau eintragen.

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  • Socke07
    antwortet
    AW: 0,5 Kind

    getrennt seit 2012; EKST 2013

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: 0,5 Kind

    Leider willst Du ja nicht verraten um welches Jahr es geht und seit wann Ihr getrennt lebt. Ich hab aber keine Lust alle möglichen Variationen durchzuprobieren

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  • Socke07
    antwortet
    AW: 0,5 Kind

    Hallo noch einmal,

    habe die Eintragungen vorgenommen. Die Fehlermeldung sind jedoch unverändert, Elster will es einfach nicht schlucken. Halbes Kindergeld eingetragen, leibliches Kind von Ehemann und -frau. usw, wie bereits gehabt....

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: 0,5 Kind

    Wenn Ihr das ganze Jahr schon getrennt wart dann darfst Du natürlich k e i n e Ehefrau angeben.

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  • Socke07
    antwortet
    AW: 0,5 Kind

    Danke, ich glaube jetzt habe ich es verstanden. Unterhaltszahlung minus halbes Kindergeld; halbes Kindergeld eintragen und Ehefrau angeben.

    Viele Grüße

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: 0,5 Kind

    Zitat von Socke07 Beitrag anzeigen
    Anspruch auf Kindergeld: 0EUR
    Warum? Kommst Du Deiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach? Wenn Du Unterhalt zahlst dann hast Du Anspruch auf das halbe Kindergeld. In der Regel wird das sogar auf den Unterhalt angerechnet.


    Zitat von Socke07 Beitrag anzeigen
    Ehefrau: leibliches Kind angekreuzt
    Aber Du hast keine Ehefrau!

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  • Socke07
    hat ein Thema erstellt 0,5 Kind.

    0,5 Kind

    Hallo zusammen,

    ich bin verheiratet, getrennt lebend, getrennte Steuererklärung und habe ein halbes Kind auf meiner Lohnsteuerkarte. Wie teile ich das Elter mit?
    Auf dem Hauptvordruck habe ich die Zeilen "Nur bei Zusammenveranlagung" leer gelassen und in Zeile 24 nichts angekreuzt.
    Anlage Kind angefügt und folgende Eintragungen vorgenommen:
    ID-Nr, Name und Geburtsdatum angegeben
    Anspruch auf Kindergeld: 0EUR
    Familienenkasse: Agentur für Arbeit... angegeben
    Zeile 10: steuerpfl. Person: leibliches Kind angekreuzt
    Ehefrau: leibliches Kind angekreuzt

    Programm zeigt Fehler an und verlangt auf dem Hauptvordruck:
    Name der Ehefrau und Kreuz in Zeile 24: Einzelveranlagung von Ehegatten

    Mache ich dass, kommt anschließend die Fehlermeldung:
    "Es wurde angegeben, dass der Ehegatte im gesamten Veranlagungszeitraum dauernd getrennt gelebt hat. Daher kann weder die Zusammenverlagung noch die Einzelveranlagung gewählt werden."

    Jetzt weiß ich nicht weiter.....
    Kann jemand helfen? Was mache ich falsch? Woher weiß Elster, dass ich nur ein halbes Kind auf meiner Steuerkarte habe?

    Viele Grüße
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