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Isovenzgeld, Gehalt oberhalb Beitragsbemessungsgrenze

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    Isovenzgeld, Gehalt oberhalb Beitragsbemessungsgrenze

    Mein Gehalt liegt knapp über der Beitragsbemessungsgrenze und ich habe einen Firmenwagen.

    In 2013 ist von der Agentur für Arbeit, Bescheinigung liegt vor, für 3 Monate Insolvenzgeld gezahlt worden einschließlich GKV und PV Anteil, den ich dann weiter überwiesen habe, Bescheinigung der KV liegt vor.

    Der AG hat das Gehalt für die 3 Monate um den fehlenden Teil ausgeglichen, d.h. es gibt vom AG eine Lohnsteuerbescheinigung, die auch die 3 Monate Insolvenzgeld mit einschließt. Die Gehaltsaufstockung wurde nun so versteuert, dass sich insgesamt die gleiche Steuersumme wie für jeden anderen Monat auch ergibt.
    Also Steuer gesamt Bruttogehalt (einschließlich Fahrzeug) je Monat abzüglich Steueranteil Insolvenzgeld (ausgewiesen auf dem Schreiben von der Agentur für Arbeit) = Steuerabzug für die Differenzzahlung (Gehaltsaufstockung) des AG. In den Lohnsteuerbescheid des AG sind aber nur die Differenzzahlungen (Gehaltsaufstockungen) eingegangen.

    Wenn ich nun das Insolvenzgeld in Zeile 28 Anlage N eintrage und die Beiträge zu KV und PV in die Anlage Vorsorgeaufwendungen Zeilen 18, 20, 21 eintrage erhalte ich einen sehr hohen Erstattungsbetrag.

    Der Grund, so denke ich, liegt in der Berechnung des Steueranteils der Aufstockungszahlung des AG. Der wird in dieser Betrachtung als alleinig zu besteuernde Gehaltszahlung angesehen und damit wird die gezahlte Steuer als zu hoch bewertet.

    Muss ich nun das Insolvenzgeld und den Steueranteil wie auf dem Schreiben der Agentur für Arbeit angegeben wie eine normale Gehaltszahlung als zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung in der Steuererklärung mit erfassen?

    Oder wie erfasse ich die Daten richtig?

    Die Elsterdaten im Abruf sind noch unvollständig.

    #2
    AW: Isovenzgeld, Gehalt oberhalb Beitragsbemessungsgrenze

    Hallo und guten Tag,
    hier geht es um die Lohnsteuerbescheinigung/en, die von Arbeitgebern erstellt werden.
    Beratungshilfe gibt es durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und/oder Lohnsteuerhilfevereine (bei Mitgliedschaft)
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Insolvenzgeld, Gehalt oberhalb Beitragsbemessungsgrenze

      Hallo xxx,

      was bedeutet
      es gibt vom AG eine Lohnsteuerbescheinigung, die auch die 3 Monate Insolvenzgeld mit einschließt ?

      Zu bescheinigen ist vom Tag des Eintritts, frühestens 01.01. bis zum Tag vor Insolvenzeröffnung; U=1.
      Steuerbrutto = Steuerbrutto vor Insolvenzgeldzeitraum plus Differenzlohn etc.

      Wenn ich nun das Insolvenzgeld in Zeile 28 Anlage N eintrage - korrekt,
      und die Beiträge zu KV und PV in die Anlage Vorsorgeaufwendungen Zeilen 18, 20, 21 eintrage - ? Von Ihrem Differnzlohn wurden keine Vorsorgebeiträge einbehalten, da Sie ja bekannlich ÜBER der Beitragsbemessungsgrenze verdienten. Irgendwann ist mal Schluß mit zahlen.

      Der Grund, so denke ich, liegt in der Berechnung des Steueranteils der Aufstockungszahlung des AG. Der wird in dieser Betrachtung als alleinig zu besteuernde Gehaltszahlung angesehen und damit wird die gezahlte Steuer als zu hoch bewertet.
      Aber das Insolvenzgeld unterlag keiner Besteuerung, wirkt aber progressionserhöhend, so dass gerade kein hoher Erstattungsbetrag herauskommen sollte.

      Reden wir aneinander vorbei, oder habe ich etwas nicht verstanden?

      Muss ich nun das Insolvenzgeld und den *Steueranteil* wie auf dem Schreiben der Agentur für Arbeit angegeben wie eine normale Gehaltszahlung als zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung in der Steuererklärung mit erfassen?
      NEIN! Welches Schreiben der Agentur weist einen Steueranteil aus?
      Da steht nur Insolvenzgeld = 11.903,91 EUR
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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        #4
        AW: Isovenzgeld, Gehalt oberhalb Beitragsbemessungsgrenze

        Hallo D. Cremer,

        es bedeutet, dass in der Lohnsteuerbescheinigung, die Aufstockung ausweist.

        Die KV und PV Beiträge sind nicht für die Aufstockung, sondern nur bis zur Beitragsbemessung, aber mit ausgezahlt worden und von mir weiter an die KV überwiesen.

        Ihre Anmerkung: "Der Grund, so denke ich, liegt ... " stimmt auch mit meiner Vermutung überein.

        Es gibt eine Insolvenzgeldbescheinigung, die vom Insolvenzverwalter auf einem Formblatt der Bundesagentur fA aus gestellt wird und da ist der Lohnsteueranteil formal ausgewiesen.

        V.G. XXX

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          #5
          AW: Isovenzgeld, Gehalt oberhalb Beitragsbemessungsgrenze

          Hallo xxx,

          Zitat von xxx Beitrag anzeigen
          [. . .]
          Die KV und PV Beiträge sind nicht für die Aufstockung, sondern nur bis zur Beitragsbemessung, aber mit ausgezahlt worden und von mir weiter an die KV überwiesen. [. . .]
          Das macht sie NICHT zu Vorsorgeleistungen! Wie auch immer diese Gelder benannt sind, sie sind Teil des Insolvenzgeldes. Steuerfreie Zuschüsse und gleichzeitig steuerfreies Insolvenzgeld geht nunmal nicht.
          Mit freundlichen Grüßen
          gez. D. Cremer

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            #6
            AW: Insolvenzgeld, Gehalt oberhalb Beitragsbemessungsgrenze

            Eine Insolvenzgelbescheinigung ist ein internes Dolument zwischen Insolvenzverwalter und Arbeitsverwaltung. Es gehört zunächst nicht in die Hände des Arbeitnehmers, und es hat unmittelbar keine steuerliche Aussagekraft für Ihre Einkommensteuererklärung!

            Sie bekommen von der zuständigen Insolvenzgeldstelle eine
            Bescheinigung für steuerliche Zwecke.
            Diese wird die relvanten Daten für Ihre Einkommensteuererklärung enthalten. Bevor Sie DIESES Schreiben nicht in Händen halten, können Sie Ihre Erklärung nicht abschließen.
            Bei einem Insolvenzereignis 2013 _sollte_ diese Bescheinigung aber Ende Februar/1. Märzwoche bei Ihnen eingegangen sein. Sind Sie zwischenzeitlich umgezogen? Ansonsten lohnt sich eine Nachfrage bei der Ihnen nun durch die Insolvenzgelbescheinigung bekannte zuständige Insolvenzgeldstelle.
            Mit freundlichen Grüßen
            gez. D. Cremer

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