AW: Absetzbarkeit von Studienkreditkosten(Zinsen etc.) nach Abschluss der Zweitausbil
Nein, geht nicht. Du schichtest gerade mit Deiner Darlehenstilgung und bist nachher genauso reich wir vorher: Ob Du jetzt 100.000 € auf der hohen Kante hast oder 200.000 € und gleichzeitig 100.000 € Schulden ist egal.
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Absetzbarkeit von Studienkreditkosten(Zinsen etc.) nach Abschluss der Zweitausbildung
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AW: Absetzbarkeit von Studienkreditkosten(Zinsen etc.) nach Abschluss der Zweitausbil
Hallo Figul, das Problem bzw. die Frage ist, ob die Studienkreditkosten (Zinsen) in 2013 als Werbungskosten angesetzt werden können (Beginn der Rückzahlung des erhaltenen Studienkredits wie mit der Bank vereinbart ab 4/2013) - obwohl die eigentliche Zweitausbildung bereits vor 2 Jahren endete. Und ob es möglich ist - weil die Rückzahlung über 8 Jahre läuft - dies auch für die folgenden 8 Jahre möglich ist. Gruß hp031050
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AW: Absetzbarkeit von Studienkreditkosten(Zinsen etc.) nach Abschluss der Zweitausbil
Hallo,
und wo ist das Problem?
Du kannst die Kosten doch erst absetzen wenn sie anfallen oder fallen die Zinsen nicht mehr an?
Gruß FIGUL
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AW: Absetzbarkeit von Studienkreditkosten(Zinsen etc.) nach Abschluss der Zweitausbil
Hallo Figul, leider beantwortet der Link nicht konkret meine Frage, sondern macht nur allgemeine Ausführungen. Mir ging es darum, ob es auch nach Abschluss der Zweitausbildung und Aufnahme einer Tätigkeit möglich ist, die laufenden Studentenkreditkosten abzusetzen. (Zins und Tilgung sind erstmalig erst in 2013 angefallen) . Gruß hp031050Zuletzt geändert von hp031050; 07.04.2014, 14:36.
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AW: Absetzbarkeit von Studienkreditkosten(Zinsen etc.) nach Abschluss der Zweitausbil
Hallo,
zur Info dieser Link
http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/steuern/wann-sich-eine-steuererklaerung-lohnt-aid-1.3300814
Gruß FIGUL
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hp031050 hat ein Thema erstellt Absetzbarkeit von Studienkreditkosten(Zinsen etc.) nach Abschluss der Zweitausbildung.Absetzbarkeit von Studienkreditkosten(Zinsen etc.) nach Abschluss der Zweitausbildung
Hallo, im Januar 2014 habe ich erfahren, dass das oberste Steuergericht in München bestätigt hat, dass Kosten einer Zweitausbildung als Werbungskosten abgesetzt werden können. Die Zweitausbildung erfolgte durch ein Studium, dass ich durch einen Studentenkredit finanzierte. Während des Studiums erfolgten monatliche Auszahlungen des Studienkredits. Nach dem Studium erfolgte ab März 2013 die Rückzahlung, die auf 10 Jahr erfolgt.
Meine Frage: Seit Januar 2013 habe ich eine Festanstellung und erziele regelmäßig monatliche Gehaltseinkünfte. Kann ich in der Steuererklärung für 2013 und für die folgenden Jahre die Zinsen für den Kredit als Werbungskosten absetzen? Oder gibt es andere Absetzungsformen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
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