Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Absetzbarkeit von Studienkreditkosten(Zinsen etc.) nach Abschluss der Zweitausbildung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Picard777
    antwortet
    AW: Absetzbarkeit von Studienkreditkosten(Zinsen etc.) nach Abschluss der Zweitausbil

    Nein, geht nicht. Du schichtest gerade mit Deiner Darlehenstilgung und bist nachher genauso reich wir vorher: Ob Du jetzt 100.000 € auf der hohen Kante hast oder 200.000 € und gleichzeitig 100.000 € Schulden ist egal.

    Einen Kommentar schreiben:


  • hp031050
    antwortet
    AW: Absetzbarkeit von Studienkreditkosten(Zinsen etc.) nach Abschluss der Zweitausbil

    Hallo Figul, das Problem bzw. die Frage ist, ob die Studienkreditkosten (Zinsen) in 2013 als Werbungskosten angesetzt werden können (Beginn der Rückzahlung des erhaltenen Studienkredits wie mit der Bank vereinbart ab 4/2013) - obwohl die eigentliche Zweitausbildung bereits vor 2 Jahren endete. Und ob es möglich ist - weil die Rückzahlung über 8 Jahre läuft - dies auch für die folgenden 8 Jahre möglich ist. Gruß hp031050

    Einen Kommentar schreiben:


  • FIGUL
    antwortet
    AW: Absetzbarkeit von Studienkreditkosten(Zinsen etc.) nach Abschluss der Zweitausbil

    Hallo,

    und wo ist das Problem?
    Du kannst die Kosten doch erst absetzen wenn sie anfallen oder fallen die Zinsen nicht mehr an?

    Gruß FIGUL

    Einen Kommentar schreiben:


  • hp031050
    antwortet
    AW: Absetzbarkeit von Studienkreditkosten(Zinsen etc.) nach Abschluss der Zweitausbil

    Hallo Figul, leider beantwortet der Link nicht konkret meine Frage, sondern macht nur allgemeine Ausführungen. Mir ging es darum, ob es auch nach Abschluss der Zweitausbildung und Aufnahme einer Tätigkeit möglich ist, die laufenden Studentenkreditkosten abzusetzen. (Zins und Tilgung sind erstmalig erst in 2013 angefallen) . Gruß hp031050
    Zuletzt geändert von hp031050; 07.04.2014, 14:36.

    Einen Kommentar schreiben:


  • FIGUL
    antwortet
    AW: Absetzbarkeit von Studienkreditkosten(Zinsen etc.) nach Abschluss der Zweitausbil

    Hallo,

    zur Info dieser Link
    http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/steuern/wann-sich-eine-steuererklaerung-lohnt-aid-1.3300814

    Gruß FIGUL

    Einen Kommentar schreiben:


  • Absetzbarkeit von Studienkreditkosten(Zinsen etc.) nach Abschluss der Zweitausbildung

    Hallo, im Januar 2014 habe ich erfahren, dass das oberste Steuergericht in München bestätigt hat, dass Kosten einer Zweitausbildung als Werbungskosten abgesetzt werden können. Die Zweitausbildung erfolgte durch ein Studium, dass ich durch einen Studentenkredit finanzierte. Während des Studiums erfolgten monatliche Auszahlungen des Studienkredits. Nach dem Studium erfolgte ab März 2013 die Rückzahlung, die auf 10 Jahr erfolgt.
    Meine Frage: Seit Januar 2013 habe ich eine Festanstellung und erziele regelmäßig monatliche Gehaltseinkünfte. Kann ich in der Steuererklärung für 2013 und für die folgenden Jahre die Zinsen für den Kredit als Werbungskosten absetzen? Oder gibt es andere Absetzungsformen?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Lädt...
X