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Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlung

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    Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlung

    Hallo zusammen,

    ich versuche die Lage mal kurz jedoch detailliert zu erläutern.

    Da man die Ausbildungskosten aus vorigen Jahren ja scheinbar anrechnen kann, hatte ich fristgemäß die Steuerbescheide der Jahre 2009 und 2010 - Ende 2013 abgegeben. Diese habe ich auch mit jeweils dem Betrag -x,xx zurück bekommen.

    Im Jahr 2011 habe ich geheiratet. Daher wurden die Steuerbescheide 2011 und 2012 jeweils zusammenveranlagt abgegeben (hier habe ich noch studiert).

    Für 2013 habe ich nun alles wie gehabt ausgefüllt und habe mein erstes Arbeitsjahr hinter mir. Wir bekamen ein Kind und meine Frau ist seit März in Elternzeit. Sie bekam also Mutterschaftsgeld und Elterngeld.

    Nun haben wir eine Nachzahlung von 200 Euro erhalten und der Betrag 2*x,xx (2009 und 2010) ist nirgends gelistet.

    Kann mir jemand erklären was hier schief gelaufen ist?

    #2
    AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

    Also zunächst wirst du Steuererklärungen abgegeben und Steuerbescheide bekommen haben.

    Hast Du zum 31.12.2010 einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag bekommen? Das ging nur bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte. War das so?

    Wenn Du den Bescheid hast, müsst der Vortrag automatisch erfolgen. Es sei denn du hast bei der Zusammenveranlagung eine neue Steuernummer erhalten und das FA hat das übersehen.

    Ob der - evtl. - Verlustvortrag aus 2010 in 11 und 12 aufgebraucht wurde, kann hier niemand sagen, das müsstest du aber aus den Bescheiden ersehen können.

    Die Nachzahlung 2013 erscheint aber logisch, da deine Frau Lohnersatzleistungen erhalten hat, die den Steuersatz erhöhen. Gib mal das Stichwort Progressionsvorbehalt in eine Suchmaschine ein.

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      #3
      AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

      Vielen Dank für deine Antwort.

      Für 2009 und 2010 habe ich jeweils einen negativen Gesamtbetrag bekommen. Da Student und eigentlich nur Ausgaben vorhanden waren.

      Durch die Zusammenveranlagung haben wir eigentlich keine neue Steuernummer erhalten. Sowohl meine Frau als auch ich haben unsere alten Steuernummern behalten.

      Wie Geschrieben, im Bescheid werden die Ausbildungskosten der Jahre 2009 und 2010 gar nicht erwähnt.

      Das mit dem Progressionsvorbehalt kenne ich, da ich jedoch die Verluste aus 2009 und 2010 habe bin ich davon ausgegangen, dass hier keine Nachzahlung auf uns zukommt.

      Ich denke mal das FA kann mir auch nicht weiterhelfen ob die vorigen Jahre doch eventuell vergessen wurden, oder ob so alles seine Richtigkeit hat?!

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        #4
        AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

        Nur und ausschließlich das Finanzamt kann dir weiterhelfen.

        Der negative Gesamtbetrag nützt dir allein nichts. Du brauchst einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag. Aus diesem heraus erfolgt die Verrechnung mit den Folgejahren.

        Außerdem ist Quatsch, dass deine Frau und du ihre Steuernummer bei einer Zusammenveranlagung behalten haben. Bei einer Zusammenveranlagung hat man zusammen nur eine Steuernummer. Nicht mit ID-Nr. vewechseln.

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          #5
          AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

          Hallo Elster 1907,

          Zitat:Ich denke mal das FA kann mir auch nicht weiterhelfen ob die vorigen Jahre doch eventuell vergessen wurden, oder ob so alles seine Richtigkeit hat?!

          dein Finanzamt ist der erste Ansprechpartner, der dir weiterhelfen kann! Wie Kloebi schon schrieb, das Finanzamt weiss doch ob es einen Verlustfestellungsbescheid gemacht hat, wenn es denn einen gab.

          Tschüß

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            #6
            AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

            Alles klar,

            danke für eure Antworten. Dann werde ich mich mal an mein FA wenden.

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              #7
              AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

              Also mal ein Update.

              Ich habe noch mal die Steuernummern geprüft und tatsächlich hat sich diese nach unserer Hochzeit geändert.
              Habe also dem FA einen Widerspruch geschrieben mit der Begründung, dass scheinbar der Vorertrag der Jahre 2009 und 2010 nicht berücksichtigt wurde, mit der damaligen Steuernummer.

              Die Antwort leicht gekürzt:
              ...leider keine Möglichkeit Ihrem Einspruch abzuhelfen...
              Erläuterungen: Ein Vorverlustertrag gem. §10d EStG kann nur durchgeführt werden, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist. Da dies in den Jahren 2009 und 2010 nicht der Fall ist, ist kein Vortrag möglich. Ein negatives zu versteuerndes Einkommen ist nicht vortragsfähig. Im Übrigen ist ein Verlustvortrag immer nur auf das unmittelbar folgende Jahr möglich. Eine Änderung ist daher nicht möglich.

              ----------

              Ich verstehe es jedoch immer noch nicht ganz, da ich ja nur Ausgaben in den beiden Jahren hatte und somit ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte doch vorliegt?! Daher kommt ja auch das negative zu versteuernde Einkommen.
              Wenn das mit dem unmittelbar nachfolgenden Jahr auch so stimmt, wofür kann man dann seine Ausbildungskosten für die letzten 4 Jahre einreichen? Das kann doch nicht funktionieren...

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                #8
                AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

                Hallo,

                war es ein Erststudium?
                Bei -ja- da gibt es keinen Verlustvortrag, da die Kosten zu den Sonderausgaben und NICHT zu Werbungskosten zählen

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

                  Du sagst ja Du hast die Bescheide für 2009 und 2010 bekommen. Schau bitte nochmal nach: wie hoch ist dort der Gesamtbetrag der Einkünfte?

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                    #10
                    AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

                    Danke noch mal für eure Antworten.

                    Wie genau ist denn ein Erststudium in dem Fall definiert. Genau genommen habe ich schon mal ein Studium abgebrochen. Laut Bafög gilt dies als Zweitstudium.

                    Wenn es denn so wäre würde dies etwas an der Situation ändern?

                    @L.E.Fant - die Gesamtbetrag der Einkünfte ist 0,- da ich ja nicht gearbeitet sondern studiert habe und somit nur Berufsausbildungskosten als Ausgaben angeben konnte.

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                      #11
                      AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

                      Einen Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von Null halte ich ehrlich gesagt für sehr ungewöhnlich. Normalerweise kommt ein positiver Betrag raus, manchmal auch ein negativer.

                      Unmöglich ist Null natürlich nicht. Aber wo kein Verlust da auch kein Verlustvortrag

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                        #12
                        AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

                        Ein ERSTstudium im Sinne des STEUERRECHTS ist ein ABGESCHLOSSENES Studium oder eine ABGESCHLOSSENE Berufsausbildung. Ein ABGEBROCHENES Studium zählt somit hierfür NICHT, somit hättest Du JETZT ein ERSTstudium, von dem die Kosten nur als Sonderausgaben abzugsfähig waren, die den Gesamtbetrag der Einkünfte NICHT beeinflussen, da die Sonderausgaben VOM Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, siehe Steuerbescheid. Somit gab es auch keinen Verlustvortrag, wie unser Rüsseltier schon gesagt hat.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

                          Danke noch mal für eure Antworten. Dann sieht es momentan ja schlecht aus bei mir

                          Ich hatte da ein zwei Artikel die ich darüber gelesen habe wohl falsch interpretiert.

                          Eben habe ich wieder etwas gesehen:
                          http://www.n-tv.de/ratgeber/Studienkosten-senken-die-Steuerlast-article12737011.html

                          Hier steht man solle sich wegen ausstehender Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Bescheide "offen halten", dann werde ich mir zumindest diese Option mal noch offen halten.

                          Grüße

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                            #14
                            AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

                            Zitat von Elster1907 Beitrag anzeigen
                            Hier steht man solle sich wegen ausstehender Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Bescheide "offen halten", dann werde ich mir zumindest diese Option mal noch offen halten.
                            Wenn man darauf spekuliert, dass das BVerfG die die Erstausbildungen betreffende Gesetzesänderung kippt, empfiehlt es sich auf jeden Fall, den Bescheid diesbezüglich offen zu halten. Und offen halten heißt, trotzdem angeben, streichen lassen (wie es der geltenden Rechtslage entspricht), Rechtsmittel einlegen, darum bitten, das Verfahren zurückzustellen bis die anhängige Entscheidung ergangen ist.

                            Meiner unmaßgeblichen Meinung nach sind die Verfahren die Rückwirkung der Änderung des EStG betreffend nicht aussichtslos, soweit es aber das generelle Anrechnungsverbot von Erstausbildungskosten als Werbungskosten angeht, die Aussichten eher mau.

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                              #15
                              AW: Ausbildungskosten aus vorigen Jahren wurden nicht angerechnet -> Steuernachzahlun

                              Die Frage stellt sich doch gar nicht mehr, denn die Jahre 2009 und 2010 sind doch wohl bestandskräftig, d.h. die Einspruchsfrist abgelaufen, so dass 2009 und 2010 nicht mehr "offen" ist und nicht mehr offengehalten werden kann. Für 2011 ff. ist das Finanzamt aber an diese bestandskräftigen Nichtverluste aus 2009 und 2010 gebunden.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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