AW: AFGB Darlehen
meine Frage ist ganz kurz und die Antwort dazu sehr unterschiedlich:df fg
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AW: AFGB Darlehen
Antwort 1:
Ja - Zinsen für ein Ausbildungsdarlehen, auch wenn sie erst nach Abschluss der Ausbildung gezahlt werden.
Antwort 2:
Die Aufwendungen zur Tilgung des Darlehens können nicht angerechnet werden.
Antwort 3:
Verlust- Vor/Rück - werde ich mal ausprobieren.
Quelle:
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/ausbildungskosten-absetzen.php
Danke für die Info.
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Ein Gast antworteteAW: AFGB Darlehen
Zitat von MeisterEder84 Beitrag anzeigenHallo,
meine Frage ist ganz kurz und die Antwort dazu sehr unterschiedlich:
Kann ich einen (Meisterbafög) AFGB Dahrlehen als Werbungskosten angeben?
hier gibt es Infos, bei Google eingeben und lesen:
www.studis-online.de/StudInfo/ausbildungskosten-absetzen.php?seite=...
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AFGB Darlehen
Hallo,
meine Frage ist ganz kurz und die Antwort dazu sehr unterschiedlich:
Kann ich einen (Meisterbafög) AFGB Dahrlehen als Werbungskosten angeben?Stichworte: -
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