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zu versteuern nach dem Grundtarif

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: zu versteuern nach dem Grundtarif

    Wenn wirklich eine Nachzahlung rauskommt und du keine anderen Einkünfte und auch keine anderen Lohnersatzleistungen (zB Krankengeld, Elterngeld etc) bezogen hast, dann hat vermutlich dein AG zu wenig Lohnsteuer einbehalten.
    Oder du hast die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: zu versteuern nach dem Grundtarif

    Vielleicht doch die Klassiker: Wurde die Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt?

    Ist es überhaupt eine Nachzahlung? Ein - vor dem Betrag bedeutet eine Erstattung.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: zu versteuern nach dem Grundtarif

    Hallo,

    zuallererst. Du bist im falschen Forum. Bitte erst mal lesen, dann posten.

    bist du überhaupt verpflichtet eine Erklärung abzugeben?
    Wenn nicht, lass es einfach sein.
    Jede Menge Hinweise zur Erklärungspflicht findest du im Internet.

    Gruß FIGUL
    Zuletzt geändert von FIGUL; 14.05.2014, 14:55. Grund: Ergänzung

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: zu versteuern nach dem Grundtarif

    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Alle Einkünfte des Jahres werden zusammengefasst.

    Die Ausbildungsvergütung war auch nicht steuerfrei, vielmehr war der Lohn vermutlich so gering, dass keine Lohnsteuer einbehalten wurde.

    Jetzt zusammen mit den übrigen Einkünften kommt halt Steuer raus. Das ist richtig und gewollt so.
    Zuletzt geändert von Kloebi; 14.05.2014, 15:05.

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  • Plueschtier
    antwortet
    AW: zu versteuern nach dem Grundtarif

    Hallo Holzgoe,

    danke für deine schnelle Antwort.
    Habe schon alles einmal durchlaufen lassen.

    Kann ja hier paar Zahlen reinschreiben.

    Ich soll 28 Euro nachzahlen.
    Im Jahr 2013 habe ich 1175 Euro Steuern gezahlt. (Alle nach der Ausbildung erst)
    Bekomme an Fahrtkosten 1492 Euro angerechnet (1350 davon nach der Ausbildung)

    Und wegen dieser komischen Berechnungsweise, dass die Ausbildungsvergütung letzlich mit versteuert wird, muss ich dennoch 28 Euro nachzahlen.

    Das ist das was mich wurmt. Als würde Vater Staat dann sich meine 1000 Euro in die Tasche tun, weil hier die Ausbildungsvergütung versteuert wird..

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: zu versteuern nach dem Grundtarif

    Hallo Plueschtier,

    hast du schon die Steuerberechnung durchlaufen lassen ?
    Schau dir das Ergebnis mal an.
    Einen anderen Tarif als den Grundtarif gibt es eben nicht für Alleinstehende.
    Also mein Sohn hat auch Ausbildung gehabt ohne Lohnsteuerabzug von Januar bis August 2013 und dann normal verdient. Da gibt es wahrscheinlich was zurück, weil ja das Jahreseinkommen zählt.

    Tschüß

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  • Plueschtier
    hat ein Thema erstellt zu versteuern nach dem Grundtarif.

    zu versteuern nach dem Grundtarif

    Hallo liebe Helferlein,

    dies ist meine erste Steuererklärung die ich mache, und da tritt wohl ein Sonderfall, bzw evtl eine dämliche Frage auf.

    Ich war die ersten 7 Monate des Jahres 2013 noch in einer Berufsausbildung, wo meine Vergütung so gering war, dass ich keine Lohnsteuer etc bezahlen musste.
    Die letzten 5 Monate habe ich allerdings gut verdient gehabt.

    Bei der Berechnung zieht das Elster Programm alle Einkünfte aus Ausbildung und normaler Arbeit zusammen, und versteuert diese dann nach dem Grundtarif.

    Ist das so richtig? Das würde ja bedeuten dass ich für meine Ausbildungszeit nachträglich Steuern zahlen müsste, obwohl ich da ja so wenig verdient habe.

    Hoffe auf eine plausible Antwort.

    MfG, René
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