AW: Anmeldung von n u r Beiträgen zur Arbeitnehmerkammer in Bremen nicht mehr möglich
Siehe auch BMF IV C 5 - S-2533 / 15 / 10001, Übersicht der länderspezifischen Werte in der LSt-Anmeldung.
Die Fehlermeldung hieß ja auch "Im Bundesland Bremen sind Eintragungen zur Kirchensteuer in den Kennzahlen 63, 64, 65, 66, 67, 70, 72, 73, 74 und 78 nicht zulässig." Also wurde anscheinend nicht die 68 verwendet.
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Anmeldung von n u r Beiträgen zur Arbeitnehmerkammer in Bremen nicht mehr möglich?!?!
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AW: Anmeldung von n u r Beiträgen zur Arbeitnehmerkammer in Bremen nicht mehr möglich
Auf dem Formular ist die Liste der Optionen übersichtlicher.
http://www.finanzen.bremen.de/sixcms...5_Internet.pdf
Kennzahl der betroffene Zeile ist 68, was Zeile 23 aus dem E-Formular entspricht.
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AW: Anmeldung von n u r Beiträgen zur Arbeitnehmerkammer in Bremen nicht mehr möglich
Hallo,
worauf stützt sich Ihr Wissen?
Haben denn Beiträge zur Arbeitnehmerkammer tatsächlich etwas mit Kirchensteuern gemein?
Das wurde schon im Eröffnungsbeitrag von 'Villeroy & Boch Bremen' angezweifelt.
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AW: Anmeldung von n u r Beiträgen zur Arbeitnehmerkammer in Bremen nicht mehr möglich
Hallo,
Beiträge zur Arbeitnehmerkammer sind in Zeile 23 mit der Kennung 68 (Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz (Rheinland-Pfalz) bzw. Beiträge zur Arbeitnehmerkammer (Bremen) (Euro, Cent)) einzugeben.
MfG
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AW: Anmeldung von n u r Beiträgen zur Arbeitnehmerkammer in Bremen nicht mehr möglich
Hallo Basteltyp,
ja das ist doch auch was. Vielen Dank für den Hinweis.
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AW: Anmeldung von n u r Beiträgen zur Arbeitnehmerkammer in Bremen nicht mehr möglich
Hallo,
wenden Sie sich bitte an die Hotline zur Schilderung des Problems.
https://www.elsteronline.de/hilfe/eo...c/hotline.html
Hier in diesem Forum wird nur Hilfe / Erfahrungaustausch von Anwender zu Anwender praktiziert.
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Anmeldung von n u r Beiträgen zur Arbeitnehmerkammer in Bremen nicht mehr möglich?!?!
Guten Tag,
wir haben einen Betrieb in Bremen und der Sitz der Geschäftsleitung befindet sich in Niedersachsen. D.h., dass grundsätzlich ein niedersächsisches Finanzamt für diesen Betrieb zuständig ist. Nur lediglich für die Abführung der Beiträge zur Arbeitnehmerkammer haben wir eine Steuernummer vom Finanzamt Bremen erhalten unter der wir seit Jahren über Elster-Online eine jährliche Lohnsteueranmeldung versenden in der n u r die Beiträge zur Arbeitnehmerkammer erklärt werden. Heute wollten wir dies für das Jahr 2015 durchführen. Jedoch ist dies mit dem Hinweis: "Im Bundesland Bremen sind Eintragungen zur Kirchensteuer in den Kennzahlen 63, 64, 65, 66, 67, 70, 72, 73, 74 und 78 nicht zulässig." nicht möglich. Unseres Erachtens kann hier nur ein Fehler vorliegen, denn erstens stellen Beiträge zur Arbeitnehmerkammer keine Kirchensteuer dar und zweitens könnten wir ansonsten nicht unserer Erklärungspflicht nachkommen.
Es wäre wünschenswert, wenn jemand von ELSTER-ONLINE sich diesem Problem annehmen könnte und uns über das Ergebnis informieren würde.
Für Tips / Hinweise von anderer Seite wären wir ebenfalls dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
The House of Villeroy & Boch in BremenStichworte: -
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