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FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

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  • Aron
    antwortet
    AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

    Die "normale" Steuer wird nach § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) berechnet.
    Für die Abgeltungssteuer gibt es den § 32d EStG.

    Der Gedankengang scheinen wohl zu sein:
    "Wenn jemand Altverluste mit laufenden Gewinnen verrechnen will, wird daraus ein nach § 32a EStG steuerpflichtiger Vorgang mit Spitzensteuersatz, der NICHT auf 25% begrenzt ist." Da man in Bayern wohl bisher noch nie einen Verlust anrechnen konnte, mangelt es an entsprechend praktischer Erfahrung.

    Mein Bescheid wurde gerechnet:
    Altverlust von laufenden Aktiengewinnen abgezogen, übersteigende Aktiengewinne der Abgeltungssteuer mit 25% unterworfen. Jeder € Verlustvortrag hat damit 25 Cent Kapitalertragsteuer "zurückgeholt".

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  • bert1
    antwortet
    AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

    Hallo,

    ich haben Verlustvortrag aus 2008 und auch Gewinne in 2009.
    Auf meinen Einspruch wegen nicht Verrechnung der Verlustvortrages schreibt meine
    Bearbeiterin vom FA München am 02.09.2010 wörtlich:

    "Die Verrechnung des auf den 31.12.2008 festgestellten Verlustvortrages mit den Einkünften aus Kapitalvermögen 2009 ist derzeit auf bisher fehlender Software noch nicht möglich.
    Ihr Einkommenstuerbescheid 2009 wird sich jedoch auch nach der Verrechnung nicht ändern, da auch unter Berücksichtigung des vortragsfähigen Verlustes die Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif nicht günstiger ist."

    Dann werde ich noch gebeten den Einspruch zurückzunehmen.

    Berechnen geht also immer noch nicht. Aber was soll der zweite Satz?
    Versteht das einer? Was für ein allgemeiner Tarif?

    danke, bert1

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  • stiller
    antwortet
    AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

    Hallo Falzo,
    Zitat: ich schlage vor, wir kehren zu den tatsächlichen Problemen zurück. ;-)

    Richtig, ich auch!
    PN an Sabre bzgl. gelöschtem Eintrag ist unterwegs.

    Ich habe ihn auch nur gemeldet, löschen kann ich nicht, aber meine Meinung, und wohl auch Deine, wurden geteilt.

    Zurück zum Problem der NICHTBERECHNUNG!

    Gruß stiller

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  • Falzo
    antwortet
    AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

    der Beitrag enthielt eine (relativ kontextfreie) Schimpftirade.

    die präsentierte Wortwahl gehört so aber echt nicht in ein öffentliches Nutzerforum und das hat auch überhaupt nichts mit der Kritikfähigkeit des 'Systems' zu tun, nur mit Umgangsformen.

    ich habe durchaus Verständnis, wenn man mal Dampf ablassen muß, aber 'geltendes Recht' setzt man so wohl eher nicht durch. . .

    ich schlage vor, wir kehren zu den tatsächlichen Problemen zurück. ;-)

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  • Sabre
    antwortet
    AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

    Wenn es wirklich nur darum geht, dass die Erklärung bearbeitet wird, warum dann nicht einfach auf den Vorschlag eingehen, den AG1971 von der Homepage der Bayrischen Landesfinanzverwaltung zitiert hat?

    Vorerst auf den neuen Verlust / den Verlustvortrag als eigenständigen Bescheid verzichten und dafür schon einmal einen Bescheid (unter Vorbehalt der Nachprüfung - also sofort änderbar, wenn die Programme funktionieren) bekommen?

    Natürlich kenne ich jetzt nicht die ganze Geschichte, da der gelöschte Beitrag - nun ja - gelsöcht ist.

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  • summerblue78
    antwortet
    AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

    Zitat von Max_v_S Beitrag anzeigen
    Hallo summerblue78

    kann deinen Ärger gut verstehen, aber das hier ist ein Forum in welchen NUTZER mit etwas mehr Erfahrung anderen NUTZERN helfen die Fragen haben.
    Hier schauen weder Gesetzgeber noch Programierer rein (wenn doch, lassen diese sich das nicht anmerken). Auch wenn sich unter den Nutzeren einige Elsteransprechpartner aus den Finanzämtern befinden - die Leute die hier helfen haben (leider) weder Einfluss auf die Programierung noch auf die Verfahrensabläufe in den Finanzämtern!
    Das hier ist KEINE Reklamationsabteilung wie in einem Kaufhaus, eher so etwas wie eine Verbraucherberatung.

    Zu der Sache mit dem "Kunde des Finanzamts" sein:

    Auch wenn die Behörden sich um Bürgerfreundlichkeit und Bürgernähe bemühen (nicht verwechseln mit "Kunden"freundlichkeit) und die Mitarbeiter in den Behörden ihr Bestes geben, letztendlich bleibt es rechtlich bei einem Über/Unterordnungsverhältnis (Staat/Bürger - vertikale Machtachse) im Gegensatz zu zivilrechtlichen Belangen (Käufer/Verkäufer - horizontale Machtachse). Die Finanzämter sitzen als ausführendes Organ (sog. Exekutive) des Gesetzgebers (sog. Legislative) am längeren Hebel. Demokratie halt. Selbst wenn die Finanzämter gern etwas geändert hätten, geht das nur über die Gesetzgebung.
    Zumindest ist mir das so aus dem Rechtsunterricht in Erinnerung.
    Vonwegen Machtachse, mir ist das alles egal. Ich will mein Recht und ich will mein Geld. Ganz primitiv. Es gibt Leute die nehmen Sachen hin und es gibt Leute, welche immer nachtreten und gegensteuern. Ich gehöre zu letzteren. Bislang habe ich fast immer das bekommen was ich wollte. Hier werde ich sicher nichts erreichen (ich meine nicht das Forum), sondern in meinem/unseren Fall. Aber trotzdem werde ich denen weiter gehörig auf die Füsse treten. Nicht meinem Sachbearbeiter, sondern ganz oben. Selbst die politischen Verantwortlichen nehme ich mit ins Boot. Und ich sehe mich trotzdem als Kunde. Und ich bin steuerlich gut informiert.

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  • Max_v_S
    antwortet
    AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

    Hallo summerblue78

    kann deinen Ärger gut verstehen, aber das hier ist ein Forum in welchen NUTZER mit etwas mehr Erfahrung anderen NUTZERN helfen die Fragen haben.
    Hier schauen weder Gesetzgeber noch Programierer rein (wenn doch, lassen diese sich das nicht anmerken). Auch wenn sich unter den Nutzeren einige Elsteransprechpartner aus den Finanzämtern befinden - die Leute die hier helfen haben (leider) weder Einfluss auf die Programierung noch auf die Verfahrensabläufe in den Finanzämtern!
    Das hier ist KEINE Reklamationsabteilung wie in einem Kaufhaus, eher so etwas wie eine Verbraucherberatung.

    Zu der Sache mit dem "Kunde des Finanzamts" sein:

    Auch wenn die Behörden sich um Bürgerfreundlichkeit und Bürgernähe bemühen (nicht verwechseln mit "Kunden"freundlichkeit) und die Mitarbeiter in den Behörden ihr Bestes geben, letztendlich bleibt es rechtlich bei einem Über/Unterordnungsverhältnis (Staat/Bürger - vertikale Machtachse) im Gegensatz zu zivilrechtlichen Belangen (Käufer/Verkäufer - horizontale Machtachse). Die Finanzämter sitzen als ausführendes Organ (sog. Exekutive) des Gesetzgebers (sog. Legislative) am längeren Hebel. Demokratie halt. Selbst wenn die Finanzämter gern etwas geändert hätten, geht das nur über die Gesetzgebung.
    Zumindest ist mir das so aus dem Rechtsunterricht in Erinnerung.
    Zuletzt geändert von Max_v_S; 19.08.2010, 11:45. Grund: ergänzung

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  • summerblue78
    antwortet
    AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

    Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
    geht es Ihnen jetzt wenigstens besser?
    welche Art Reaktion erhoffen Sie sich?

    solch ein Beitrag ist unangemessen und völlig unsachlich. Er trägt nicht dazu bei die Glaubwürdigkeit des Verfassers (gleich in welchem Zusammenhang) zu stärken.

    zudem kommt etwaige Kritik, die evtl. zum Ausdruck gebracht werden sollte HIER jedenfalls nicht beim richtigen Adressaten an.
    Ich habe auch hier niemanden kritisiert ich habe auch niemanden bei meinem zuständigen Finanzamt kritisiert. Ich erwarte das mir ein Zinsverlust ausgeglichen wird, denn es geht hier nicht um ein paar hundert Euro. Die gesamte Steuererklärung liegt ja auf Eis. Ob es sachlich oder unsachlich ist, ist mir egal. Ich möchte mein Recht geltent machen. Ich bin schliesslich "Kunde".
    Das das System aber nicht kritikfähig ist, sieht man ja an der Löschung meines Beitrages.

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  • stiller
    antwortet
    AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

    ICH stelle mich:
    Beitrag gemeldet.

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  • Falzo
    antwortet
    AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

    geht es Ihnen jetzt wenigstens besser?
    welche Art Reaktion erhoffen Sie sich?

    solch ein Beitrag ist unangemessen und völlig unsachlich. Er trägt nicht dazu bei die Glaubwürdigkeit des Verfassers (gleich in welchem Zusammenhang) zu stärken.

    zudem kommt etwaige Kritik, die evtl. zum Ausdruck gebracht werden sollte HIER jedenfalls nicht beim richtigen Adressaten an.

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  • AG1971
    antwortet
    AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

    Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen [Stand:30.07.2010]

    Einkommensteuer | Hinweis für die Bearbeitung der Anlage KAP (FinMin)

    Die seit Ende Mai eingesetzte Software zur Bearbeitung der Anlage KAP kann noch immer einige Fälle nicht bearbeiten. Um ein fehlerfreies maschinelles Besteuerungsverfahren zu gewährleisten, müssen noch offenen Fachfragen geklärt und programmtechnisch realisiert werden. In Bayern rechnet man ab August mit dem Programmeinsatz.

    Folgende Fälle können derzeit noch immer nicht bearbeitet werden:

    * negative Einkünfte auf der Anlage KAP im Veranlagungszeitraum 2009
    * ausgeübte Antragswahlrechte zur Verlustverrechnung
    * Verlustvorträge bzw. im Veranlagungszeitraum 2009 neu entstehende Verluste aus dem gesonderten Verrechnungskreis "Leistungen"(§ 22 Nr.3 EStG)
    * im Veranlagungszeitraum 2009 neu entstehende Verluste aus dem gesonderten Verrechnungskreis "private Veräußerungsgeschäfte"

    Als Übergangslösung besteht derzeit die Möglichkeit, vorübergehend auf eine Verlustverrechnung zu verzichten, damit die Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO erfolgen kann; die Verlustverrechnung wird dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ein erneuter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

    Hintergrund: Die Einführung der Abgeltungssteuer bei Kapitaleinkünften ab dem Veranlagungszeitraum 2009 bedingte eine völlig neue Gestaltung der Anlage KAP sowie umfangreiche Änderungen bzw. Neuentwicklungen des maschinellen Besteuerungsverfahrens. Dadurch hat sich leider die Bereitstellung des Softwaremoduls zur Bearbeitung der Anlage KAP in den Finanzämtern verzögert. Auch viele Kreditinstitute haben große Probleme, die Regelungen der Abgeltungssteuer programmtechnisch umzusetzen.

    Die seit 26. Mai 2010 eingesetzte Programmversion ermöglicht die Bearbeitung von Fällen mit Verlustvorträgen aus privaten Veräußerungsgeschäften und ausschließlich positiven Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Veranlagungszeitraum 2009.

    Nach Klärung der noch offenen Fachfragen erfolgt die programmtechnische Realisierung. Der Programmeinsatz wird voraussichtlich im August erfolgen können.

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  • SilkeP
    antwortet
    AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

    Haaaalt, noch nicht schliessen!

    Mein FA (Bayern) hat mir gesagt, dass ihr Programm das noch nicht berechnen kann.
    Schlimmer noch, die weigern sich sogar grundsätzlich die Altverluste mit Zeile 9 KAP zu verrechnen (Einspruch abgelehnt)!

    LG
    Silke

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  • zobeltier
    antwortet
    AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

    Hallo zusammen,

    heute wurde mein Bescheid erstellt. Es dauerte dieses Jahr 2010 vom 01.02.2010 bis zum 10.06.2010. Ich wünsche allen herzlichen Glückwunsch, deren Bescheide nun bearbeitet werden können, nachdem es sehr viele technische Verzögerungen gab. Diesen Thread kann man schließen. Danke.

    Grüße, Z.

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  • AG1971
    antwortet
    AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

    In SH schwirrt die Einschätzung Ende Juni 2010 im freien Raum

    * Alle Angaben ohne Gewähr *

    Eine Quelle Stand: 13.04.2010:

    http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/selm/Selm-Finanzamt-Luedinghausen-raeumt-Probleme-ein;art931,875412

    ZITAT:

    Ende der Verzögerungen nicht abzuschätzen

    Wie viel länger sich der Versand der betroffenen Steuerbescheide noch verzögern werde, sei momentan noch nicht abzuschätzen. Die zuständigen Stellen arbeiteten mit Nachdruck an der Fertigstellung der Programme und der Problembehebung, erklärt Schlüter. Das Finanzamt Lüdinghausen bittet die Bürger, noch etwas Geduld aufzubringen und von telefonischen Nachfragen abzusehen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

    Neuer Information vom 26.04.2010

    http://www.finanzamt-luedinghausen.de/allgemein_fa/steuerzahler/aktuelles/20100428_Anlage_KAP.php

    ZITAT:

    Die aktualisierte Software zur Bearbeitung der Anlage KAP steht den Ämtern seit dem 26. April 2010 zur Verfügung und ist einsetzbar.

    Im Vorfeld gab es in bestimmten Fällen Probleme, weil die Software zur Bearbeitung der Steuererklärungen mit Anlage KAP noch nicht vollständig aktualisiert war. Dies betraf zuletzt nicht mehr alle Erklärungen mit Anlage KAP, sondern nur Fälle mit bestimmten Verlustverrechnungen im Einkommensteuerbescheid. Auch diese Fälle können mit der neuen Programmversion gerechnet werden.
    Zuletzt geändert von AG1971; 06.05.2010, 15:49.

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  • zobeltier
    antwortet
    AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

    Hallo Forum,

    wir schreiben den 06.05.2010. Gibt es aus den Bundesländern was neues zum Thema: Berechnung bei Verlustvortag? In Bayern scheint es noch zu hängen. Vielen Dank für Eure Info.

    Grüße, Z.

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