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LstB Korrektur/ Stornierung

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: LstB Korrektur/ Stornierung

    Hallo Elster2017,

    vielleicht kommst du auch hier weiter -> https://www.elster.de/ent_home.php.

    Grundsätzlich sollen ja jeweils die Softwareanbieter die Lösung anbieten, aber der Link von DC1961-1 hat ja allerhand Probleme angeschnitten.

    Tschüß

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  • DC1961-1
    antwortet
    AW: LstB Korrektur/ Stornierung

    Hallo Elster2017,

    was sind Sie?
    StB, UB, Informatiker, Buchhalter - je nach beruflichem Hintergrund mag Ihre Frage auf etwas anderes abzielen.
    Unter Stornierung, Korrektur Lohnsteuerbscheinigung, KmID-Nr. fehlt ( https://forum.elster.de/anwenderforu...-KmID-Nr-fehlt ) hatten wir hier schon eine längliche Diskussion mit einigem Ergebnis.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: LstB Korrektur/ Stornierung

    Vielleicht werden Sie hier fündig:

    BMF Schreiben vom 30.07.2015, Aktenzeichen IV C 5-S 2378/15/10001, 2015/0089357
    Bundessteuerblatt I 2015, 614

    In dem BMF Schreiben wird dann noch auf die technische Schnittstellenbeschreibung zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung verwiesen. Wo man diese allerdings findet ist mir auch unbekannt.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 24.05.2017, 14:05.

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  • Elster2017
    hat ein Thema erstellt LstB Korrektur/ Stornierung.

    LstB Korrektur/ Stornierung

    Hallo zusammen,

    vielleicht können Sie mir weiterhelfen.


    Aus den Elster FAQs geht folgendes hervor:

    "Korrekturverfahren ab Meldejahr/Kalenderjahr 2016

    Die Korrektur/Stornierung von bereits übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen ist jederzeit möglich. Eine Korrektur/Stornierung kann gezielt unter Verwendung einer eindeutigen Identifikationsnummer für Lohnsteuerbescheinigungen (KmId) angewiesen werden.

    Eine konkrete technische Beschreibung des Korrektur-/Stornierungsverfahrens ab Meldejahr/Kalenderjahr 2016 ist in der Schnittstellenbeschreibung für Softwarehersteller enthalten. Die Umsetzung dieses Verfahrens hängt von Ihrem verwendeten Softwareprodukt ab. Bitte folgen Sie den Anleitungen zu Ihrem verwendeten Softwareprodukt und wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Softwarehersteller."



    Handelt es sich bei dieser Korrektur bzw. Stornierungs-Möglichkeit um eine gesetzliche Vorgabe, und falls ja, könnten Sie mir diesen Text zukommen lassen?


    Vielen Dank und viele Grüße
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