AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Hallo Michael,
vielen Dank für den Hinweis -> diese Seite ist allgemein bekannt, das Problem des Ausgangspunktes des TE war ja, dass sein Lohnprogramm nicht in der Lage war, Ausnahmen nicht über Id.-Nr. sondern mit eTIN zuzulassen und dass es durchaus solche Fälle gibt.
Tschüß
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Einklappen
X
-
AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Hallo,
nur so zur Info
http://www.bzst.de/DE/Steuern_Nation....html#faq35634
Wer im Ausland wohnt und eine IdNr benötigt (nicht nur für lohnsteuerliche Zwecke) soll sich einfach an "sein" zuständiges Finanzamt wenden.
Wenn Ihm dieses nicht bekannt ist, hilft das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers weiter
v.g. Michael
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Hallo cs1507elster,
habe nachgelesen, auch die Sonderregelung für Belgien mit den 8 Prozent gefunden.
Gibt auch die Formulierung auf dem Antrag zur Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug als beschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer ->Auf Antrag werden Sie als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, wenn...........
Wir wollen ja nicht ins Steuerrecht abgleiten.
Tschüß
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Zitat von cs1507elster Beitrag anzeigenUns liegt eine Bescheinigung des FA Aachen Stadt mit ID-Nr vor. Eigentlich logisch, der AN zahlt die Steuern: LSt und Soli in Deutschland ( Lohnsteuer - Kürzung um 8% wegen Gemeindsteuer in Belgien lt. DBA mit Belgien )
VG
unbeschränkt steuerpflichtig sind nur Personen, die in Deutschland wohnen, über unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht entscheidet der Wohnsitz, nicht der Arbeitsplatz.
Im Normalfall sollte also der Grenzgänger die Einahmen in seinem Wohnsitzland versteuern, aber die Doppelbesteuerungsabkommen ( zwischen D und ... Nachbarn ) regeln das etwas anders.
VG
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Hallo cs1507elster,
dass wird die Id.-Nr. sein solange Sie in Deutschland gemeldet war und ihren Wohnsitz im Geschäftsbereich des FA Aachen hatte.
Egal, dein Problem ist gelöst -> du hast die Lohnsteuerbescheinigung versendet.
Tschüß
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo cs1507elster,
jetzt nochmal die Rückfrage interessehalber -> hast du über Elsterformular mit eTIN versandt oder hat der Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Belgien dir plötzlich eine Id.-Nr. vorgelegt ?
Das kann eigentlich nicht sein, ein beschränkt Steuerpflichtiger hat keine Id.-Nummer.
Tschüß
VGZuletzt geändert von cs1507elster; 06.06.2017, 12:43.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Hallo,
ja das hat er zwar geschrieben, aber das Finanzamt stellt keine besondere Lohnsteuerbescheinigung für jemanden aus, der beschränkt steuerpflichtig ist und trägt eine Identifikationsnummer ein.
Und wenn er eine Identifikationsnummer vorlegt -> bekommt er keine besondere Lohnsteuerbescheinigung !
Tschüß
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Er hat doch geschrieben:
die Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer mit ID - Nr ( ausgestellt durch FA !!! )
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Hallo cs1507elster,
jetzt nochmal die Rückfrage interessehalber -> hast du über Elsterformular mit eTIN versandt oder hat der Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Belgien dir plötzlich eine Id.-Nr. vorgelegt ?
Das kann eigentlich nicht sein, ein beschränkt Steuerpflichtiger hat keine Id.-Nummer.
Tschüß
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Hallo und Vielen Dank.
Es hat super mit Elster Formular funktioniert.
Für die Versendung als AG ist folgendes notwendig:
- die Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer mit ID - Nr ( ausgestellt durch FA !!! )
- eine gültige pfx-Datei ( Zertifikat ) , ohne sie ist kein Versenden möglich.
Nach ca. 10 Minuten konnte ich die Bescheinigung abholen und ausdrucken.
Jetzt zu der Software. Obwohl Lexware seit Jahren auf dem Markt ist und die Abrechnungssoftware gut ist ( Preis/Leistung ), gibt es keine Möglichkeit ETIN für Grenzgänger zu generieren, das hat mir die Hotline bestätigt.
Viele Grüße
ChristianZuletzt geändert von cs1507elster; 06.06.2017, 12:13.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Ich wüsste auch nicht, wie man mit ElsterOnline oder auch ElsterFormular eine besondere Lohnsteuerbescheinigung erstellen könnte.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Hallo,
das sollte definitiv falsch sein, weil es nicht dem § 41 des EStG entspricht.
Tschüß
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Was ich zu dem Thema bei Lexware gefunden habe:
http://www.lern-ware.de/index.php/20...scheinigungen/
Wichtig: Für Mitarbeiter mit Wohnsitz in Belgien oder der Schweiz müssen Sie eine besondere Lohnsteuerbescheinigung ausstellen.
Die besondere Lohnsteuerbescheinigung wird von Lexware lohn+gehalt nicht unterstützt.
Nutzen Sie hierfür ‚Elster-Online‘ unter www.elster.de. Entnehmen Sie die Angaben aus dem Lohnkonto des Mitarbeiters.
Ergänzung:
Ich glaube allerdings nach nochmaliger Recherche nicht, dass die Aussage bei Lexware über die besondere Lohnsteuerbescheinigung richtig ist!Zuletzt geändert von Charlie24; 02.06.2017, 20:00.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Gut gemeint, aber wenn der Arbeitnehmer keine ID hat, kann er sich ohnehin nicht zum Belegabruf anmelden.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung
Hallo,
ich habe das mal getestet, die Plausibilitätsprüfung läuft im Elsterformular durch ohne Eingabe der Id.-Nr und bringt lediglich einen grünen Hinweis für den Arbeitgeber (kann man also wegklicken)-> Bitte geben Sie die Id.-Nr.an, damit der Arbeitnehmer die Daten elektronisch abrufen kann ( Belegabruf für die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung)
Tschüß
Einen Kommentar schreiben:
Einen Kommentar schreiben: