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Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo Michael,

    vielen Dank für den Hinweis -> diese Seite ist allgemein bekannt, das Problem des Ausgangspunktes des TE war ja, dass sein Lohnprogramm nicht in der Lage war, Ausnahmen nicht über Id.-Nr. sondern mit eTIN zuzulassen und dass es durchaus solche Fälle gibt.

    Tschüß

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  • michael
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    nur so zur Info
    http://www.bzst.de/DE/Steuern_Nation....html#faq35634

    Wer im Ausland wohnt und eine IdNr benötigt (nicht nur für lohnsteuerliche Zwecke) soll sich einfach an "sein" zuständiges Finanzamt wenden.
    Wenn Ihm dieses nicht bekannt ist, hilft das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers weiter

    v.g. Michael

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo cs1507elster,

    habe nachgelesen, auch die Sonderregelung für Belgien mit den 8 Prozent gefunden.
    Gibt auch die Formulierung auf dem Antrag zur Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug als beschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer ->Auf Antrag werden Sie als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, wenn...........
    Wir wollen ja nicht ins Steuerrecht abgleiten.

    Tschüß

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  • cs1507elster
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Zitat von cs1507elster Beitrag anzeigen
    Uns liegt eine Bescheinigung des FA Aachen Stadt mit ID-Nr vor. Eigentlich logisch, der AN zahlt die Steuern: LSt und Soli in Deutschland ( Lohnsteuer - Kürzung um 8% wegen Gemeindsteuer in Belgien lt. DBA mit Belgien )

    VG
    sonst ( Grundregel ) ...

    unbeschränkt steuerpflichtig sind nur Personen, die in Deutschland wohnen, über unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht entscheidet der Wohnsitz, nicht der Arbeitsplatz.
    Im Normalfall sollte also der Grenzgänger die Einahmen in seinem Wohnsitzland versteuern, aber die Doppelbesteuerungsabkommen ( zwischen D und ... Nachbarn ) regeln das etwas anders.

    VG

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo cs1507elster,

    dass wird die Id.-Nr. sein solange Sie in Deutschland gemeldet war und ihren Wohnsitz im Geschäftsbereich des FA Aachen hatte.
    Egal, dein Problem ist gelöst -> du hast die Lohnsteuerbescheinigung versendet.

    Tschüß

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  • cs1507elster
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo cs1507elster,

    jetzt nochmal die Rückfrage interessehalber -> hast du über Elsterformular mit eTIN versandt oder hat der Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Belgien dir plötzlich eine Id.-Nr. vorgelegt ?

    Das kann eigentlich nicht sein, ein beschränkt Steuerpflichtiger hat keine Id.-Nummer.

    Tschüß
    Uns liegt eine Bescheinigung des FA Aachen Stadt mit ID-Nr vor. Eigentlich logisch, der AN zahlt die Steuern: LSt und Soli in Deutschland ( Lohnsteuer - Kürzung um 8% wegen Gemeindsteuer in Belgien lt. DBA mit Belgien )

    VG
    Zuletzt geändert von cs1507elster; 06.06.2017, 12:43.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    ja das hat er zwar geschrieben, aber das Finanzamt stellt keine besondere Lohnsteuerbescheinigung für jemanden aus, der beschränkt steuerpflichtig ist und trägt eine Identifikationsnummer ein.

    Und wenn er eine Identifikationsnummer vorlegt -> bekommt er keine besondere Lohnsteuerbescheinigung !

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Er hat doch geschrieben:

    die Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer mit ID - Nr ( ausgestellt durch FA !!! )
    was auch immer darunter zu verstehen ist.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo cs1507elster,

    jetzt nochmal die Rückfrage interessehalber -> hast du über Elsterformular mit eTIN versandt oder hat der Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Belgien dir plötzlich eine Id.-Nr. vorgelegt ?

    Das kann eigentlich nicht sein, ein beschränkt Steuerpflichtiger hat keine Id.-Nummer.

    Tschüß

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  • cs1507elster
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo und Vielen Dank.

    Es hat super mit Elster Formular funktioniert.

    Für die Versendung als AG ist folgendes notwendig:

    - die Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer mit ID - Nr ( ausgestellt durch FA !!! )
    - eine gültige pfx-Datei ( Zertifikat ) , ohne sie ist kein Versenden möglich.

    Nach ca. 10 Minuten konnte ich die Bescheinigung abholen und ausdrucken.

    Jetzt zu der Software. Obwohl Lexware seit Jahren auf dem Markt ist und die Abrechnungssoftware gut ist ( Preis/Leistung ), gibt es keine Möglichkeit ETIN für Grenzgänger zu generieren, das hat mir die Hotline bestätigt.

    Viele Grüße
    Christian
    Zuletzt geändert von cs1507elster; 06.06.2017, 12:13.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Ich wüsste auch nicht, wie man mit ElsterOnline oder auch ElsterFormular eine besondere Lohnsteuerbescheinigung erstellen könnte.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    das sollte definitiv falsch sein, weil es nicht dem § 41 des EStG entspricht.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Was ich zu dem Thema bei Lexware gefunden habe:

    http://www.lern-ware.de/index.php/20...scheinigungen/

    Wichtig: Für Mitarbeiter mit Wohnsitz in Belgien oder der Schweiz müssen Sie eine besondere Lohnsteuerbescheinigung ausstellen.

    Die besondere Lohnsteuerbescheinigung wird von Lexware lohn+gehalt nicht unterstützt.
    Nutzen Sie hierfür ‚Elster-Online‘ unter www.elster.de. Entnehmen Sie die Angaben aus dem Lohnkonto des Mitarbeiters.

    Ergänzung:
    Ich glaube allerdings nach nochmaliger Recherche nicht, dass die Aussage bei Lexware über die besondere Lohnsteuerbescheinigung richtig ist!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 02.06.2017, 20:00.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Gut gemeint, aber wenn der Arbeitnehmer keine ID hat, kann er sich ohnehin nicht zum Belegabruf anmelden.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    ich habe das mal getestet, die Plausibilitätsprüfung läuft im Elsterformular durch ohne Eingabe der Id.-Nr und bringt lediglich einen grünen Hinweis für den Arbeitgeber (kann man also wegklicken)-> Bitte geben Sie die Id.-Nr.an, damit der Arbeitnehmer die Daten elektronisch abrufen kann ( Belegabruf für die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung)

    Tschüß

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