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Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014

    Hallo Charlie24,

    danke für das Nachforschen, ich lass mich gern belehren !

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014

    Stellen Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn dar, sind diese für die Berechnung der Lohnsteuer den Lohnzahlungszeiträumen zuzurechnen, für die sie geleistet werden (R 39b.5 Absatz 4 Satz 1 LStR)
    Hallo holzgoe,

    um das richtig zu verstehen, muss man sich zunächst mit der Definition des laufenden Arbeitslohns vertraut machen!

    Dazu bestimmen die Lohnsteuerrichtlinien in 39b.2 folgendes:

    Laufender Arbeitslohn und sonstige Bezüge:

    (1) Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig fortlaufend zufließt, insbesondere:

    6. Nachzahlungen und Vorauszahlungen, wenn sich diese ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume beziehen, die im Kalenderjahr der Zahlung enden,

    7.Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume des abgelaufenen Kalenderjahres, der innerhalb der ersten drei Wochen des nachfolgenden Kalenderjahres zufließt.

    Ein Nachzahlung für 2014 bis meinetwegen 2016, die erst Mitte 2017 geflossen ist, gehört nicht zum laufenden Arbeitslohn!

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  • Britt123
    antwortet
    AW: Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014

    Danke holzgoe, werde ich mal machen.

    Gruß Britt123

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014

    Hallo Britt123,

    vielleicht sprichst du auch mal in deinem für dich zuständigen Finanzamt mit der Arbeitgeberstelle, wie du es unkompliziert über die Bühne bringt bzw. wie sie es haben möchten.

    Zitat:... Den Richter soll man verstehen.-> Der macht seinen Richterspruch und der Rest muss sich kümmern.

    Tschüß

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  • Britt123
    antwortet
    AW: Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014

    Hallo Charlie24,

    das ist ja auch so richtig, aber ich habe ja noch so ein tolles Gerichtsurteil in dem extra aufgeführt wurde was und wie der Mitarbeiter seine Unterlagen zu bekommen. Auch wenn es steuerlich nicht gerade Sinn. Abrechnungstechnisch so und Papier versandttechnisch so... Den Richter soll man verstehen.
    Der Vergleich hat sich jetz knapp 3 Jahre hingezogen und für mich jetzt vom Tisch. (Endlich).

    Britt123

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014

    Hallo,

    im verlinkten MBF-Schreiben heißt es doch ->
    III. Nachzahlungen
    Stellen Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn dar, sind diese für die Berechnung der Lohnsteuer den Lohnzahlungszeiträumen zuzurechnen, für die sie geleistet werden (R 39b.5 Absatz 4 Satz 1 LStR)

    Das würde ich so verstehen Nachzahlung für 2014 gehört in 2014 usw.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014

    Die Abrechnungen ab 2014 waren ja schon durch das Gerichtsurteil klasse
    Wenn das Geld erst jetzt, also 2017 bezahlt wurde, gehören alle Nachzahlungen in die aktuelle Lohnsteuerbescheinigung.

    Wo solche Zahlungen für frühere Jahre dort einzutragen sind, kommt darauf an, ob eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt oder nicht.

    Näheres sagt dir das nachstehend verlinkte BMF-Schreiben:

    http://www.bundesfinanzministerium.d...heinigung.html

    Eine Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014 ff. ist m. E. der falsche Ansatz!

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014

    Zitat von Britt123 Beitrag anzeigen
    Danke dir holgoe
    ........
    Britt123
    Hallo Britt123,

    gern geschehen lieber holzgoe, sonst kommt noch jemand auf die Idee da fehlt ein Buchstabe und macht hohlgoe draus.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 24.08.2017, 09:57. Grund: Ergänzung

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014

    Vielleicht bin ich ja jetzt auch auf dem Holzweg aber:

    - wenn ihr jetzt den AN rückwirkend ab 2014 wieder anstellen müsst
    - er auch erst jetzt in 2017 das Geld für alle Jahre ab 2014 bekommt

    Müsste der AL dann nicht eigentlich komplett in die Jahreslohnbescheinigung 2017 (Arbeitslohn für mehrere Jahre) ?
    Denn bei dem AN gilt ja auch das Zuflussprinzip und da er in 2014-2016 nichts bekommen hat, könnt ihr da ja auch maximal NULL-Bescheinigungen ausstellen.

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  • Britt123
    antwortet
    AW: Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014

    Danke dir holgoe

    Schönen Tag noch

    Britt123

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014

    Hallo Britt123,

    das wird der einzige Weg sein, so wie du dem AN einen Ausdruck aus deinem Lohnprogramm erstellst, so einen kannst du auch nur dem Finanzamt zusenden.

    Tschüß

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  • Britt123
    antwortet
    AW: Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo Britt123,

    auch wenn du irgendwo noch ein Formular für 2014 findest, wirst du diese Bescheinigung nicht mehr elektronisch versenden können.
    Meines Wissens kann man Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres X nur bis zum 31.12. des Jahres X+2 übermitteln.

    Tschüß


    Hallo holzgoe,

    danke dir holzgoe, dann muß ich mir für den AN wohl eins für das Jahr 2014 selber basteln. Die Abrechnungen ab 2014 waren ja schon durch das Gerichtsurteil klasse. Und wie teile ich dies dem Finanzamt mit? Per Papier wie früher?

    LG Britt123

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014

    Hallo Britt123,

    auch wenn du irgendwo noch ein Formular für 2014 findest, wirst du diese Bescheinigung nicht mehr elektronisch versenden können.
    Meines Wissens kann man Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres X nur bis zum 31.12. des Jahres X+2 übermitteln.

    Tschüß

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  • Britt123
    hat ein Thema erstellt Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014.

    Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014

    Hallo Zusammen,

    wie bekomme ich eine Lohnsteuerbescheinigung für einen Arbeitnehmer für das Jahr 2014 hin?
    Durch einen Gerichtsvergleich muss ich einen ehemmaligen AN ab dem Kalenderjahr 2014 bis Ende 2016 wieder einstellen und auch korrekt abrechnen. Was bis dahin auch mit viel Mühe funktioniert hat.
    Die korregierte Lohnsteueranmeldung (für die Firma) ist ja auch kein Problm durch Zuflussprinzip im Kalenderjahr 2017.

    Aber für den Arbeitnehmer der wirklich auf sein Gerichtsurteil pocht (was ja auch sein gutes Recht ist) soll für die Jahr 2014 - 2016 auch die Lohnsteuerbescheignigungen erhalten.

    2015 und 2016 kein Problem aber wo bitte finde ich das Formular für 2014. Kann mir vielleicht jemand helfen?

    LG Britt123
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