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    Kranken- und Pflegeversicherung eintragen

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Verständnisproblem bei der Anlage "Vorsorgeaufwand".

    Ausgangssituation:
    Ich bin gesetzlich versichert. Wo trage ich die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Formular Vorsorgeaufwand ein?

    Liege ich richtig in der Annahme, dass ich die von mir bezahlte Krankenversicherung + den von meinem Arbeitgeber bezahlten Anteil in die Zeile 14 eintrage.
    Dito für die Pflegeversicherung in Zeile 15.

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

    #2
    AW: Kranken- und Pflegeversicherung eintragen

    Hallo,
    da Sie einen Arbeitgeber haben, geht für Sie als Arbeitnehmer der Weg über die Anlage N - Wechsel zur 1. Lohnsteuerbescheinigung.
    Wenn Sie diese ausfüllen, landen die entsprechenden Eintragungen auch in der Anlage Vorsorgeaufwand.
    Auch wenn Sie Mitglied der ges. Kranken- und Pflegeversicherung sind, können Sie dies freiwillig sein.
    Dann und nur dann wären Eintragungen für Sie in den Zeilen 14 f zutreffend.
    Prüfen Sie bitte Ihren Versichertenstatus.
    Mit freundlichen Grüssen
    gez. D. Cremer

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      #3
      AW: Kranken- und Pflegeversicherung eintragen

      Zitat von DC1961 Beitrag anzeigen
      Hallo,
      da Sie einen Arbeitgeber haben, geht für Sie als Arbeitnehmer der Weg über die Anlage N - Wechsel zur 1. Lohnsteuerbescheinigung.
      Wenn Sie diese ausfüllen, landen die entsprechenden Eintragungen auch in der Anlage Vorsorgeaufwand.
      Auch wenn Sie Mitglied der ges. Kranken- und Pflegeversicherung sind, können Sie dies freiwillig sein.
      Dann und nur dann wären Eintragungen für Sie in den Zeilen 14 f zutreffend.
      Prüfen Sie bitte Ihren Versichertenstatus.
      ************************
      Danke für die Antwort, aber ich bin Selbständig und habe keinen Arbeitgeber - wohin dann mit den Daten?

      Kommentar


        #4
        AW: Kranken- und Pflegeversicherung eintragen

        Hallo

        Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 13, und Kreuz ( Kreuze ) Zeile 10 nicht vergessen.

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