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Anlage N Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen

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    Anlage N Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen

    Hallo,

    ich habe im Dezember angefangen in England zu arbeiten und habe meinen Bruttolohn für den Monat Dezember in Zeile 20 eingetragen. Was aber muss ich in Zeile 21 eintragen? Bei Staat habe ich "Vereinigtes Königreich" ausgewählt aber was in das Kästchen dahinter muss, weiß ich nicht. Kann mir da jemand Auskunft geben? Das wäre sehr hilfreich.

    Vielen Dank,
    Marai

    #2
    AW: Anlage N Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen

    Die entscheidende Frage ist, ob GB oder Deutschland nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit GB das Besteuerungsrecht hat. Dabei spielen viele Kriterien eine Rolle, die wir hier aber aus rechtlichen Gründen nicht verhackstücken können und wir Sie an den Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein Ihres Vertrauens verweisen müssen. Wenn Sie es selbst mal versuchen möchten (Aber wirklich genau lesen !): http://www.steuerschroeder.de/doppelbesteuerungsabkommen.html

    Kommen Sie dann zu dem Ergebnis, dass das Gehalt in Deutschland steuerPFLICHTIG wäre, wäre ALLEIN die Zeile 20 korrekt (dort wird nach steuerPFLICHTIGEM Arbeitslohn gefragt) und in der Zeile 21 haben Sie nichts zu suchen. In diesem Fall müssten Sie sich natürlich auch in GB darum kümmern, dass Sie irgendwie von dort ihre britischen Steuern wieder bekämen.

    Kommen Sie dann zu dem Ergebnis, dass das Gehalt in Deutschland steuerFREI wäre, dann hätten Sie in der Zeile 20 NICHTS zu suchen (dort nur in Deutschland steuerPFLICHTIGER Arbeitslohn). In Zeile 21 wäre dann vorne "Großbritannien" auszuwählen und hinten ihr NACH DEUTSCHEM STEUERRECHT ermittelter englischer Arbeitslohn einzutragen (kann durchaus vom nach BRITISCHEM Steuerrecht ermittelten Arbeitslohn abweichen).

    Die Zeile 22 kommt für Sie in keinem Fall in Frage, denn der Auslandstätigkeitserlass kann nach seinem Wortlaut nur in Frage kommen bei Staaten, mit denen KEIN DBA besteht. Weshalb blöderweise in der dazugehörigen Länderliste Großbritannien trotzdem aufgeführt und auswählbar ist, kann ich daher nicht so wirklich nachvollziehen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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