Hallo Karlo81,
letztendlich ist es aber auch im Interesse des Arbeitnehmers, dass die elektronischen Daten beim Finanzamt vorliegen.
Tschüß
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
lohnsteuerbescheinigung durch AG nicht übermittelt?
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Hat dein Arbeitgeber denn laufend Lohnsteuer in 2019 einbehalten? Müsste ja auf deinen Gehaltsmitteilungen stehen.
Du schreibst ja, dass du deine ESt-Erklärung abgegeben hast. Hast du denn auch Werte für Bruttoarbeitslohn und vom Arbeitgeber einbehaltete LSt eingetragen? Und wenn ja, woher hast du die Werte genommen? der AG ist verpflichtet elektronisch zu übermitteln, nach der Übermittlung kann es einige Tage dauern bis der AG die Protokollabholung macht, um zu sehen ob auch hier alle Lohnsteuerbescheinigungen erfolgreich verarbeitet wurden. Manche AG "vergessen" oder übersehen das durchaus mal. Du musst oder möchtest freiwillig deine Einkommensteuererklärung abgeben, der AG muss dem Finanzamt die Daten seiner Beschäftigten elektronisch übermitteln. TschüßZuletzt geändert von Karlo81; 01.12.2020, 16:14.
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Hallo polli,
der AG ist verpflichtet elektronisch zu übermitteln, nach der Übermittlung kann es einige Tage dauern bis der AG die Protokollabholung macht, um zu sehen ob alle Lohnsteuerbescheinigungen erfolgreich verarbeitet wurden. Manche AG "vergessen" oder übersehen das durchaus mal.
Du musst oder möchtest freiwillig deine Einkommensteuererklärung abgeben, der AG muss dem Finanzamt die Daten seiner Beschäftigten elektronisch übermitteln.
Tschüß
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Hat dein Arbeitgeber denn laufend Lohnsteuer in 2019 einbehalten? Müsste ja auf deinen Gehaltsmitteilungen stehen.
Du schreibst ja, dass du deine ESt-Erklärung abgegeben hast. Hast du denn auch Werte für Bruttoarbeitslohn und vom Arbeitgeber einbehaltete LSt eingetragen? Und wenn ja, woher hast du die Werte genommen?
Ich frag mal vor folgendem Hintergrund: Soll ja vorkommen, dass der Arbeitgeber übermitteln muss, aber aus irgendeinem Grund die LSt-Bescheinigung nicht übermittelt hat. Das passiert auch unabsichtlich (kein Scherz). Und dann sitzt da jemand im Finanzamt, will deine Daten einspielen und findet nichts. Es kann durchaus sein, dass dein Amt deshalb den Ausdruck von dir will.
Ich würde einfach mal freundlich um Fristverlängerung dafür bitten und nachfragen. Das ist ja keine große Sache. Nur eine Formalität.
Charlie24 liegt da völlig richtig: Eigentlich muss dein Arbeitgeber bis Ende Februar 2020 die Bescheinigung für 2019 abgeschickt haben. Gleichwohl sind die Portale noch offen. Sollte er das also nicht getan haben, kann er das noch nachholen. Mir sind diverse Fälle bekannt, bei denen der Arbeitgeber fest davon ausgegangen ist, dass die Bescheinigung raus ist, sie es am Ende aber doch nicht wahr. Klar, eigentlich sieht man das auf dem Ausdruck (da steht dann sowas wie "Entwurf" bei "Absendedatum / Übermittlungsdatum". Und das ist eher ein Zeichen für: Es hat nicht geklappt).
Selbst für den Fall, dass dein Arbeitgeber nicht richtig übermittelt hat und das nachholt: Kläre das mit dem Amt. Klingt für mich wirklich nach einer Kleinigkeit. "Wie soll ich jemanden veranlagen, ohne dass mir Werte vorliegen?"
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Nur mal angenommen, er oder wer auch immer das für ihn macht, ist krank oder im Urlaub oder verpennt das....
Da glaube ich nicht so recht an Krankheit oder andere Hinderungsgründe. Wenn externe Dienstleister beauftragt sind, arbeiten die mit
kommerzieller Lohnabrechnungssoftware und nicht mit Mein ELSTER.
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Frist wurde MIR gesetzt, bis zum 7.8.
Wie kann ICH darauf Einfluß nehmen, daß mein AG bis dahin die Sache regelt.
Außer ihm das Schreiben zum 2. mal auf den Tisch zu legen.
Nur mal angenommen, er oder wer auch immer das für ihn macht, ist krank oder im Urlaub oder verpennt das....
ich bin doch wohl der allerletzte, von der Kompetenz, Qualifikation, Aufgabenbereich etc, der dafür in Regress genommen werden kann.
Wie gesagt, es geht immer noch nur um die fristgerechte korrekte Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung.
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Zitat von polli Beitrag anzeigen.....womit das auch geklärt wäre, oder versteh ich da als unkundiger einfacher Arbeiter was falsch?
Aber, wie gesagt, der AN ist Schuldner der Lohnsteuer, und deswegen fragt das FA hier erstmal den AN nach der Lohnsteuerbescheinigung, wenn es Probleme gibt. Und wenn sich das FA wirklich über die Screenshots der Elster-Formulare (aus denen womöglich nicht einmal ersichtlich ist, dass die Bescheinigung übermittelt wurde) kaputt lacht, geht das erstmal auf deine Kosten, insofern ist es sehr sinnvoll, erstmal mit dem FA zu klären, was vom AG überhaupt übermittelt wurde. Und Lohnabrechnungen, aus denen der Einbehalt der Steuer hervor geht, sind sicher auch nicht schlecht.
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oder das:
Lohnsteuerhaftung
Der Arbeitgeber haftet für die Lohnsteuer des Arbeitnehmers. Zweck dieser Regelung ist eine Vermeidung von Steuerausfällen. Die Haftung des Arbeitgebers erstreckt sich auf:- die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat,
- die Lohnsteuer, die er beim Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattet hat,
- die Einkommensteuer (Lohnsteuer), die auf Grund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung verkürzt wird.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber haften als Gesamtschuldner. Der Arbeitnehmer kann jedoch nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig vom Arbeitslohn einbehalten hat oder wenn der Arbeitnehmer weiß, dass der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig angemeldet hat. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer den Sachverhalt dem Finanzamt unverzüglich mitgeteilt hat. Eine Haftung erfolgt nur für Lohnsteuernachforderungen die einen Betrag von 10,– € übersteigen.
Ich prüfe jede Abrechnung und immer wurde die Lohnsteuer korrekt vom Lohn einbehalten.
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Lohnsteuer
1 Verschuldensunabhängige Haftung
Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Finanzamt für zu gering einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.
Für die lohnsteuerliche Haftung ist ein Verschulden des Arbeitgebers grundsätzlich nicht Voraussetzung; es genügt eine objektive Pflichtverletzung. Er haftet jedoch nur, soweit einer der gesetzlichen Haftungsfälle vorliegt und er seinen Arbeitgeberpflichten nicht nachgekommen ist.
gefunden bei Haufe.de
.....womit das auch geklärt wäre, oder versteh ich da als unkundiger einfacher Arbeiter was falsch?
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
Hallo,
dann kann ich zumAG sagen, lass das mal sein mit der Lst, ich kümmer mich selber drum
Gruß FIGUL
Wenn ich mir vorstelle, daß die 100.000nde Angestellte und Arbeiter, teilweise kaum der deutschen Sprache mächtig,
nun auch noch Verantwortung für die korrekte Abwicklung der Lohnsteuerangelegenheiten übernehmen müssen,
da kann ich ja nur lachen.
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Dann wird sich wohl ein Anwalt der Sache annehmen müssen, um mich vor größerem Schadensersatz und Bußgeldern zu bewahren?
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Zitat von multi Beitrag anzeigen
Dir ist bewusst, dass auch, wenn die Lohnsteuer vom AG einbehalten und (hoffentlich) an das FA abgeführt wird, der AN Schuldner der Lohnsteuer ist? Sprich, wenn aus irgendeinem Grund das Geld nicht beim FA ankam, hast erstmal du ein Problem.
dann kann ich zumAG sagen, lass das mal sein mit der Lst, ich kümmer mich selber drum
Gruß FIGUL
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Nein, das "ist mir nicht bewußt". sorry, daß mir das als einfacher Handwerker nicht bewußt ist.
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Zitat von polli Beitrag anzeigenWie kann ich nun den Sachbearbeiter beim FA davon überzeugen, daß ich "nicht schuldig " bin und keinen Einfluß auf die Einreichung der Lst-B. habe.
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Wie kann ich nun den Sachbearbeiter beim FA davon überzeugen, daß ich "nicht schuldig " bin und keinen Einfluß auf die Einreichung der Lst-B. habe. Eigentlich müssten die das doch wissen. Und etwa so formulieren: veranlassen Sie bei Ihrem AG die Übermittlung der Lohnst.bescheinigung. oder so. Morgen werde ich beim FA anrufen.
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